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   LG Düsseldorf, 10.03.2014 - 10 KLs 5/13, 50 Js 509/11   

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https://dejure.org/2014,3481
LG Düsseldorf, 10.03.2014 - 10 KLs 5/13, 50 Js 509/11 (https://dejure.org/2014,3481)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2014 - 10 KLs 5/13, 50 Js 509/11 (https://dejure.org/2014,3481)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2014 - 10 KLs 5/13, 50 Js 509/11 (https://dejure.org/2014,3481)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftbefehle im "Rethelstraße- Verfahren" außer Vollzug gesetzt

  • rp-online.de (Pressebericht, 10.03.2014)

    Rotlicht-Prozess: Alle Verdächtigen freigelassen

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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2015 - 6 B 837/15

    Einstweilige Anordnung zur Verpflichtung der Generalstaatsanwaltschaft zur

    Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht den Antragsgegner zu Recht im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Staatsanwältin I. eine Aussagegenehmigung für eine Zeugenaussage in dem Strafverfahren LG Düsseldorf 10 KLs 5/13 zu erteilen.

    Inhaltlich beschränkt sich der Antrag auf die Gegenstände des beim Landgericht Düsseldorf gegen ihn geführten Strafverfahrens 10 KLs 5/13 (50 Js 509/11) und die diesem zugrunde liegenden Sachverhalte.

    Daraus ergibt sich klar und unmissverständlich, dass die Zeugin zu ihren Wahrnehmungen in dem Ermittlungsverfahren 50 Js 509/11 befragt werden soll.

    Denn die Vorgänge, zu denen sie befragt werden soll, betreffen Wahrnehmungen, die sich allein aus ihrer dienstlichen Befassung mit den Ermittlungen im Verfahren 50 Js 509/11 ergeben haben.

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    In dem derzeit vor der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf anhängigen Strafverfahren 10 KLs 5/13 gegen M. u. a. wird der (Mit-)Angeklagten Y. (geborene K.) aufgrund der Ende Februar 2013 angebrachten Anklage (50 Js 509/11 StA Düsseldorf) vorgeworfen, sich als Servicekraft und Kassiererin der Bordellbetriebe in zwei Fällen an einer gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung zum Nachteil von Bordellkunden beteiligt zu haben.

    Vielmehr ist dem zum Verfahren 10 KLs 5/13 (= 50 Js 509/11 StA Düsseldorf) ergangenen Beschluss schon aufgrund seines Wortlauts ("Komplettausdruck der übersandten e-Akte") lediglich die Genehmigung eines kostenpflichtigen Ausdrucks der e-Akte dieses Verfahrens zu entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 247/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    In dem derzeit vor der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf anhängigen Strafverfahren 10 KLs 5/13 wird dem Angeklagten M. aufgrund der Ende Februar 2013 angebrachten Anklage (50 Js 509/11 StA Düsseldorf) vorgeworfen, sich als Gesellschafter der "Pensionsbetriebe Rethelstraße Düsseldorf GmbH" und "Chef" der zu diesem Unternehmen gehörigen Bordellbetriebe (Rethelstraße 73, 75 und 77 sowie LaViva) in mittelbarer Täterschaft (also durch eine einheitliche Tat im Rechtssinne) an Raub-, Erpressungs- und Betrugsdelikten zum Nachteil zahlreicher Bordellkunden beteiligt zu haben (gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung in siebzehn Fällen sowie in Tateinheit mit schwerem Raub in einem weiteren Fall, gewerbsmäßiger Bandenbetrug in fünf Fällen sowie Erpressung und räuberische Erpressung in jeweils zwei Fällen).

    Vielmehr ist dem zum Verfahren 10 KLs 5/13 (= 50 Js 509/11 StA Düsseldorf) ergangenen Beschluss schon aufgrund seines Wortlauts ("Komplettausdruck der übersandten e-Akte") lediglich die Genehmigung eines kostenpflichtigen Ausdrucks der e-Akte dieses Verfahrens zu entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    In dem derzeit vor der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf anhängigen Strafverfahren 10 KLs 5/13 gegen M. u. a. wird der (Mit-)Angeklagten Y. (geborene K.) aufgrund der Ende Februar 2013 angebrachten Anklage (50 Js 509/11 StA Düsseldorf) vorgeworfen, sich als Servicekraft und Kassiererin der Bordellbetriebe ("P. R. D. G.") in zwei Fällen an einer gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung zum Nachteil von Bordellkunden beteiligt zu haben.

    Vielmehr ist dem zum Verfahren 10 KLs 5/13 (= 50 Js 509/11 StA Düsseldorf) ergangenen Beschluss schon aufgrund seines Wortlauts ("Komplettausdruck der übersandten e-Akte") lediglich die Genehmigung eines kostenpflichtigen Ausdrucks der e-Akte dieses Verfahrens zu entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 307/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    In dem derzeit vor der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf anhängigen Strafverfahren 10 KLs 5/13 gegen M. u. a. wird dem (Mit-)Angeklagten G. aufgrund der Ende Februar 2013 angebrachten Anklage (50 Js 509/11 StA Düsseldorf) vorgeworfen, sich als Wirtschafter des Bordells (P. R. D. G.) in insgesamt zwölf Fällen täterschaftlich an Raub-, Erpressungs- und Betrugsdelikten zum Nachteil zahlreicher Bordellkunden beteiligt zu haben (acht Fälle der gefährlichen Körperverletzung, jeweils begangen in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung, sowie drei Fälle der Erpressung, hiervon in einem Fall der räuberischen Erpressung, und ein Fall des gewerbsmäßigen Bandenbetruges).

    Vielmehr ist dem zum Verfahren 10 KLs 5/13 (= 50 Js 509/11 StA Düsseldorf) ergangenen Beschluss schon aufgrund seines Wortlauts ("Komplettausdruck der übersandten e-Akte") lediglich die Genehmigung eines kostenpflichtigen Ausdrucks der e-Akte dieses Verfahrens zu entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 246/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    In dem derzeit vor der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf anhängigen Strafverfahren 10 KLs 5/13 gegen M. u. a. wird der (Mit-)Angeklagten H. aufgrund der Ende Februar 2013 angebrachten Anklage (50 Js 509/11 StA Düsseldorf) vorgeworfen, sich als Prostituierte im Bordellbetrieb täterschaftlich an einem gewerbsmäßigen Bandenbetrug zum Nachteil eines Bordellkunden beteiligt zu haben.

    Vielmehr ist dem zum Verfahren 10 KLs 5/13 (= 50 Js 509/11 StA Düsseldorf) ergangenen Beschluss schon aufgrund seines Wortlauts ("Komplettausdruck der übersandten e-Akte") lediglich die Genehmigung eines kostenpflichtigen Ausdrucks der e-Akte dieses Verfahrens zu entnehmen.

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   LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 50 Js 509/11   

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LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.2017 - 50 Js 509/11 (https://dejure.org/2017,75962)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 247/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    In dem derzeit vor der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf anhängigen Strafverfahren 10 KLs 5/13 wird dem Angeklagten M. aufgrund der Ende Februar 2013 angebrachten Anklage (50 Js 509/11 StA Düsseldorf) vorgeworfen, sich als Gesellschafter der "Pensionsbetriebe Rethelstraße Düsseldorf GmbH" und "Chef" der zu diesem Unternehmen gehörigen Bordellbetriebe (Rethelstraße 73, 75 und 77 sowie LaViva) in mittelbarer Täterschaft (also durch eine einheitliche Tat im Rechtssinne) an Raub-, Erpressungs- und Betrugsdelikten zum Nachteil zahlreicher Bordellkunden beteiligt zu haben (gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung in siebzehn Fällen sowie in Tateinheit mit schwerem Raub in einem weiteren Fall, gewerbsmäßiger Bandenbetrug in fünf Fällen sowie Erpressung und räuberische Erpressung in jeweils zwei Fällen).

    Vielmehr ist dem zum Verfahren 10 KLs 5/13 (= 50 Js 509/11 StA Düsseldorf) ergangenen Beschluss schon aufgrund seines Wortlauts ("Komplettausdruck der übersandten e-Akte") lediglich die Genehmigung eines kostenpflichtigen Ausdrucks der e-Akte dieses Verfahrens zu entnehmen.

  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

    bb) Fall 3 der Anklage 50 Js 509/11, Fallakte 2 (C2), Angeklagter H1.
  • LG Düsseldorf, 23.10.2017 - 10 KLs 5/13

    Erstreckung, Umfang, beschränkte Beiordnung

    Der Antragssteller ist am 20. Oktober 2015 dem Nebenkläger L2 - den Angeklagten N1 wird in Fall 28 der Anklageschrift vom 27. Juni 2013, Az.: 10 KLs-50 Js 509/11-5/13 (StA E1), Straftaten zu seinen Lasten vorgeworfen - als Nebenklägervertreter mit Wirkung vom 24. September 2015 beigeordnet worden (Bl. 36 SB "Beiordnungsantrag RA T1").
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