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   LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 36/20   

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LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 36/20 (https://dejure.org/2020,36727)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.10.2020 - 50 Qs 36/20 (https://dejure.org/2020,36727)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 50 Qs 36/20 (https://dejure.org/2020,36727)
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  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 36/20
    Bei der Anordnung von Durchsuchungen der Wohnung muss aufgrund der Schwere des damit verbundenen Eingriffs in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderem Maße beachtet werden (BVerfGE 20, 162/187; 42, 212/220).
  • OLG Jena, 12.02.2009 - 1 Ss 160/08

    Bemessung der Höhe des Tagessatzes; Schätzung der Einkommensverhältnisse

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 36/20
    An eine Durchsuchung, die ausschließlich der Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten im Rahmen der Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 S. 1 StGB) dient, sind angesichts des damit verbundenen Grundrechtseingriffs besonders strenge Anforderungen zu stellen, da das Gesetz in § 40 Abs. 3 StGB ausdrücklich die Möglichkeit einer Schätzung der Einkünfte des Täters vorsieht (vgl. OLG Dresden, StraFo 2007, 329 f.; Thüringer OLG, Beschluss v. 12.02.2009, 1 Ss 160/08, Rn. 15 f.; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 23.11.2009, 1 Ss 104/09, Rn. 15 f. - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 36/20
    Dies ist insbesondere bei aufgrund richterlicher Anordnung vorgenommenen Wohnungs- und Geschäftsräumedurchsuchungen gegeben (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; BVerfG NJW 1999, 273).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 36/20
    Dies ist insbesondere bei aufgrund richterlicher Anordnung vorgenommenen Wohnungs- und Geschäftsräumedurchsuchungen gegeben (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; BVerfG NJW 1999, 273).
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 36/20
    Zwar dienen die Rechtsmittel der StPO der Beseitigung einer gegenwärtigen, fortdauernden Beschwer und ihr Ziel ist die Aufhebung der den Beschwerdeführer beeinträchtigenden Maßnahme, so dass eine Maßnahme, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr ungeschehen gemacht werden kann, grundsätzlich nicht anfechtbar ist (BGH NJW 73, 2035).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 36/20
    Bei der Anordnung von Durchsuchungen der Wohnung muss aufgrund der Schwere des damit verbundenen Eingriffs in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderem Maße beachtet werden (BVerfGE 20, 162/187; 42, 212/220).
  • BGH, 12.06.1997 - 4 StR 237/97

    Anforderung an die Strafzumessung, insbesondere hinsichtlich der Kenntnis vom

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 36/20
    Bei seiner Entscheidung verkennt die Kammer nicht, dass es grundsätzliche Aufgabe des erkennenden Gerichts ist, sich Kenntnis vom Werdegang und den Lebensverhältnissen des Angeklagten zu verschaffen, da die Kenntnis dieser Umstände für eine an anerkannten Strafzwecken ausgerichtete Strafzumessung wesentlich ist (vgl. BGHSt 16, 351/353; BGH NStZ-RR 1998, 17 f.).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 36/20
    Bei seiner Entscheidung verkennt die Kammer nicht, dass es grundsätzliche Aufgabe des erkennenden Gerichts ist, sich Kenntnis vom Werdegang und den Lebensverhältnissen des Angeklagten zu verschaffen, da die Kenntnis dieser Umstände für eine an anerkannten Strafzwecken ausgerichtete Strafzumessung wesentlich ist (vgl. BGHSt 16, 351/353; BGH NStZ-RR 1998, 17 f.).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 104/09

    Tagessatzhöhe; Hinweise zur Schätzung des Einkommens

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 36/20
    An eine Durchsuchung, die ausschließlich der Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten im Rahmen der Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 S. 1 StGB) dient, sind angesichts des damit verbundenen Grundrechtseingriffs besonders strenge Anforderungen zu stellen, da das Gesetz in § 40 Abs. 3 StGB ausdrücklich die Möglichkeit einer Schätzung der Einkünfte des Täters vorsieht (vgl. OLG Dresden, StraFo 2007, 329 f.; Thüringer OLG, Beschluss v. 12.02.2009, 1 Ss 160/08, Rn. 15 f.; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 23.11.2009, 1 Ss 104/09, Rn. 15 f. - jeweils zitiert nach juris).
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   LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 857 Js 721/20   

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https://dejure.org/2020,87183
LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 857 Js 721/20 (https://dejure.org/2020,87183)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.10.2020 - 50 Qs 857 Js 721/20 (https://dejure.org/2020,87183)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 50 Qs 857 Js 721/20 (https://dejure.org/2020,87183)
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Volltextveröffentlichung

  • IWW

    § 40 StGB; 102 StPO; Art. 13 GG
    Tagessatzhöhe, Durchsuchung, persönliche Verhältnisse, Verhältnismäßigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 857 Js 721/20
    Dies ist insbesondere bei aufgrund richterlicher Anordnung vorgenommenen Wohnungs- und Geschäftsräumedurchsuchungen gegeben (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; BVerfG NJW 1999, 273).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 857 Js 721/20
    Bei seiner Entscheidung verkennt die Kammer nicht, dass es grundsätzliche Aufgabe des erkennenden Gerichts ist, sich Kenntnis vom Werdegang und den Lebensverhältnissen des Angeklagten zu verschaffen, da die Kenntnis dieser Umstände für eine an anerkannten Strafzwecken ausgerichtete Strafzumessung wesentlich ist (vgl. BGHSt 16, 351/353; BGH NStZ-RR 1998, 17 f.).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 857 Js 721/20
    Bei der Anordnung von Durchsuchungen der Wohnung muss aufgrund der Schwere des damit verbundenen Eingriffs in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderem Maße beachtet werden (BVerfGE 20, 162/187; 42, 212/220).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 104/09

    Tagessatzhöhe; Hinweise zur Schätzung des Einkommens

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 857 Js 721/20
    An eine Durchsuchung, die ausschließlich der Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten im Rahmen der Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 S. 1 StGB) dient, sind angesichts des damit verbundenen Grundrechtseingriffs besonders strenge Anforderungen zu stellen, da das Gesetz in § 40 Abs. 3 StGB ausdrücklich die Möglichkeit einer Schätzung der Einkünfte des Täters vorsieht (vgl. OLG Dresden, StraFo 2007, 329 f.; Thüringer OLG, Beschluss v. 12.02.2009, 1 Ss 160/08, Rn. 15 f.; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 23.11.2009, 1 Ss 104/09, Rn. 15 f. ‒ jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 12.06.1997 - 4 StR 237/97

    Anforderung an die Strafzumessung, insbesondere hinsichtlich der Kenntnis vom

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 857 Js 721/20
    Bei seiner Entscheidung verkennt die Kammer nicht, dass es grundsätzliche Aufgabe des erkennenden Gerichts ist, sich Kenntnis vom Werdegang und den Lebensverhältnissen des Angeklagten zu verschaffen, da die Kenntnis dieser Umstände für eine an anerkannten Strafzwecken ausgerichtete Strafzumessung wesentlich ist (vgl. BGHSt 16, 351/353; BGH NStZ-RR 1998, 17 f.).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 857 Js 721/20
    Dies ist insbesondere bei aufgrund richterlicher Anordnung vorgenommenen Wohnungs- und Geschäftsräumedurchsuchungen gegeben (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; BVerfG NJW 1999, 273).
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 857 Js 721/20
    Zwar dienen die Rechtsmittel der StPO der Beseitigung einer gegenwärtigen, fortdauernden Beschwer und ihr Ziel ist die Aufhebung der den Beschwerdeführer beeinträchtigenden Maßnahme, so dass eine Maßnahme, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr ungeschehen gemacht werden kann, grundsätzlich nicht anfechtbar ist (BGH NJW 73, 2035).
  • OLG Jena, 12.02.2009 - 1 Ss 160/08

    Bemessung der Höhe des Tagessatzes; Schätzung der Einkommensverhältnisse

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 857 Js 721/20
    An eine Durchsuchung, die ausschließlich der Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten im Rahmen der Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 S. 1 StGB) dient, sind angesichts des damit verbundenen Grundrechtseingriffs besonders strenge Anforderungen zu stellen, da das Gesetz in § 40 Abs. 3 StGB ausdrücklich die Möglichkeit einer Schätzung der Einkünfte des Täters vorsieht (vgl. OLG Dresden, StraFo 2007, 329 f.; Thüringer OLG, Beschluss v. 12.02.2009, 1 Ss 160/08, Rn. 15 f.; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 23.11.2009, 1 Ss 104/09, Rn. 15 f. ‒; jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 857 Js 721/20
    Bei der Anordnung von Durchsuchungen der Wohnung muss aufgrund der Schwere des damit verbundenen Eingriffs in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderem Maße beachtet werden (BVerfGE 20, 162/187; 42, 212/220).
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