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AG Dresden, 27.11.2014 - 501 M 11711/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Kassel, 22.06.2015 - 1 L 677/15
Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen
Zur Überzeugung der Kammer ist dies ausreichend, um den Gläubiger hinreichend identifizieren zu können (ebenso AG Dresden, Beschluss vom 27. November 2014 - 501 M 11711/14 -, juris).Sie hätten mit förmlichen Rechtsbehelfen gegen die der Vollstreckung zugrundeliegenden Beitragsbescheide geltend gemacht werden müssen (vgl. VG München, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - M 6b E 14.4417 - AG Dresden, Beschluss vom 27. November 2014 - 501 M 11711/14 -, beide zitiert nach juris).
- VG Weimar, 11.07.2016 - 3 E 195/16 Da die Beitragsbescheide - wie im Massenverfahren der Rundfunkbeitragserhebung üblich - offensichtlich durch Großrechenanlagen und somit mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wurden (vgl. AG Dresden, Beschluss vom 27.11.2014 - 501 M 11711/14 - Juris Rdnr. 13), bedurften sie - ungeachtet dessen, dass dieser Formverstoß ohnehin regelmäßig keinen Nichtigkeitsgrund darstellt (vgl. VG Halle…, Urteil vom 31.03.2005 - 4 A 598/03 - Juris Rdnr. 33) - auch keiner Unterschrift und Namenwiedergabe (§ 37 Abs. 5 S. 1 ThürVwVfG).
- LG Bochum, 06.06.2014 - 7 T 292/14 Es würde sich um eine materiell-rechtliche Überprüfung der zugrundeliegenden Festsetzungen handeln, die dem formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren fremd ist (so auch mit ausführlicher Begründung: Amtsgericht Dresden, Beschluss vom 27.11.2014, 501 M 11711/14, zitiert nach Juris; jetzt auch: LG Detmold…, Beschluss vom 01.08.2014, a.a.O.).