Rechtsprechung
   LG Stendal, 09.07.2021 - 501 Qs 50/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21957
LG Stendal, 09.07.2021 - 501 Qs 50/21 (https://dejure.org/2021,21957)
LG Stendal, Entscheidung vom 09.07.2021 - 501 Qs 50/21 (https://dejure.org/2021,21957)
LG Stendal, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - 501 Qs 50/21 (https://dejure.org/2021,21957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 16.09.2020 - 2 Ws 112/20

    Notwendige Verteidigung: Anspruch eines Beschuldigten auf rückwirkende Bestellung

    Auszug aus LG Stendal, 09.07.2021 - 501 Qs 50/21
    Der Gesetzgeber hat bei der Umsetzung der Richtlinie gerade keinen Systemwechsel in der Frage der Pflichtverteidigerbestellung im Sinne der Anknüpfung an eine Bedürftigkeitsprüfung, statt wie bisher an die Prüfung des Rechtspflegeinteresses, beabsichtigt (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 16. September 2020, 2 Ws 112/20, juris).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der rückwirkenden Bestellung

    Auszug aus LG Stendal, 09.07.2021 - 501 Qs 50/21
    Die notwendige Verteidigung dient der Sicherung der Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten und nicht dem Gebühreninteresse des Verteidigers, weshalb für eine Bestellung lediglich im Kosteninteresse des Beschwerdeführers und seines Verteidigers kein Raum ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. März 2020, 1 Ws 19/20, juris).
  • OLG Bremen, 23.09.2020 - 1 Ws 120/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Auszug aus LG Stendal, 09.07.2021 - 501 Qs 50/21
    Auch besteht kein Interesse an einer zukünftigen Verteidigung, da bei einem bereits abgeschlossenen Verfahren kein Grund mehr für eine zu gewährleistende unentgeltliche Verteidigung gegeben ist (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 23. September 2020, 1 Ws 120/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht