Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 27.03.2006 - 502 IN 255/05 |
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 27.03.2006 - 502 IN 255/05
- LG Düsseldorf, 26.04.2006 - 25 T 250/06
- BGH, 01.02.2007 - IX ZB 79/06
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 66/09
Feststellung des Anspruchs eines Dentallabors gegenüber einer zahnärztlichen …
In diesem Zusammenhang ist zudem die Besonderheit zu berücksichtigen, dass auf Auftragnehmerseite die A GmbH tätig geworden ist, an der im Außenverhältnis die beiden Zahntechnikermeisterinnen P und K mit einer Stammeinlage von jeweils 12.000 EUR und die o + c GmbH mit einer Stammeinlage von 1.000 EUR beteiligt waren (Anlage K 3, AB), im Innenverhältnis hingegen die o + c GmbH über einen atypischen stillen Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2001 mit der A GmbH (nebst Zusatzvereinbarung vom 19.12.2002 betreffend Beteiligung am Jahresergebnis der Klägerin für 2004) mit erheblich weitergehenden Rechten und Pflichten (vgl. Anlage B2, AB; vgl. auch 4 BA 37 O 103/05 sowie Anlagen A7/A8 zur BA 502 IN 255/05).Dass diese formalen Voraussetzungen hier in Gestalt des gegen die Klägerin gerichteten Insolvenzantrages der o + c GmbH vom 01.12.2005 (1 ff. BA 502 IN 255/05) vorlagen, hat das Landgericht zutreffend festgestellt.
In diesem Sinne hat auch das Amtsgericht Düsseldorf bereits im Beschluss vom 27.03.2006 im Insolvenzverfahren (502 IN 255/05, 95 ff. GA) zutreffend eine Unzulässigkeit des Insolvenzantrages infolge seiner Verfolgung zu insolvenzfremden Zwecken angenommen.
Diese zutreffenden Feststellungen sind durch die - nach Verwerfung der Rechtsbeschwerde der o + c GmbH durch den BGH (IX ZB 79/06, Beschluss vom 01.02.2007, vgl. 127 ff. GA = 46 ff- BGH-SH zur BA AG Düsseldorf 502 IN 255/05) - bestandskräftigen Feststellungen des LG Düsseldorf im Beschluss vom 26.04.2006 (25 T 250/06, 100 ff. GA = 188 ff. BA AG Düsseldorf 502 IN 255/05) nicht gegenstandslos.
- LG Düsseldorf, 27.03.2009 - 14e O 133/05
Anspruch auf Erfüllung des Kooperationsvertrages nach fristloser Kündigung wegen …
Die Akten des Landgerichts Düsseldorf 14e O 123/05 und 37 O 103/05 sowie die Akte des Amtsgerichts Düsseldorf 502 IN 255/05 lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.