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   AG Köln, 27.02.2002 - 503 Gs 843/02   

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https://dejure.org/2002,35329
AG Köln, 27.02.2002 - 503 Gs 843/02 (https://dejure.org/2002,35329)
AG Köln, Entscheidung vom 27.02.2002 - 503 Gs 843/02 (https://dejure.org/2002,35329)
AG Köln, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 503 Gs 843/02 (https://dejure.org/2002,35329)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03

    Auswirkungen der Insolvenz einer --nicht unmittelbar am Strafverfahren

    Der mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 27.2.2002 ( 503 Gs 843/02) erlassene Arrest, in der Fassung des Beschlusses vom 26.3.2002 (502 Gs 1160/02), wird insoweit aufrechterhalten, als der Arrest durch folgende Vollstreckungsmaßnahmen vollzogen worden ist: - Pfändung der Geschäftsanteile an der B. W. gemäß Pfändungsverfügung vom 4.3.2002.

    Im Übrigen wird auf die Beschwerde des Antragstellers vom 27.5.2003 unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Landgerichts vom 9.5.2003 der Arrestbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 27.2.2002 (503 Gs 843/02) in der Fassung des Beschlusses vom 26.3.2002 (503 Gs 1160/02) aufgehoben.

    Mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 27.2.2002 ( 503 Gs 843/02 ) ist zur Sicherung des Verfalls des Wertersatzes ein Arrest in das Vermögen der Fa. NDT zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von zunächst 25 Mio. EUR angeordnet worden, der auf Beschwerde der Verfallsbeteiligten mit Beschluss des Landgerichts Köln vom 25.4.2002 bestätigt worden ist ( 109 Qs 131/01).

  • OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der

    Mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 27.2.2002 ( 503 Gs 843/02 ) ist zur Sicherung des Verfalls des Wertersatzes ein Arrest in das Vermögen der Fa. L. & C. T. GmbH ( im folgenden : Fa. LCT ) zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von zunächst 25 Mio. EUR angeordnet worden.
  • OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der

    Mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 27.2.2002 ( 503 Gs 843/02 ) ist zur Sicherung des Verfalls des Wertersatzes ein Arrest in das Vermögen der Fa. L. & C. T. GmbH ( im folgenden : Fa. LCT ) zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von zunächst 25 Mio. EUR angeordnet worden.
  • OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 539/03
    Mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 27.2.2002 ( 503 Gs 843/02 ) ist zur Sicherung des Verfalls des Wertersatzes ein Arrest in das Vermögen der Fa. L. C. T. GmbH ( im folgenden : Fa. LCT ) zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von zunächst 25 Mio. EUR angeordnet worden.
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