Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 22.06.2009 - 504 IN 47/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkungsmöglichkeit des Gemeinschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf einen isolierten Antrag auf Restschuldbefreiung im Falle einer fehlerhaften gerichtlichen Belehrung auf die Möglichkeit der Eigenantragstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.09.2003 - IX ZB 24/03
Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus AG Düsseldorf, 22.06.2009 - 504 IN 47/02
Im Hinblick auf die Änderungen der §§ 20 Abs. 2 und § 287 Abs. 1 InsO ist die Antragsschuldnerin mit der bis zum Bekanntwerden der Entscheidung des BGH vom v. 25. September 2003 (IX ZB 24/03= NZI 2004, 511.) üblichen "Belehrung" auf die Möglichkeit der Eigenantragstellung hingewiesen worden. - BGH, 22.03.2007 - IX ZB 8/05
Teilnahme einer nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses …
Auszug aus AG Düsseldorf, 22.06.2009 - 504 IN 47/02
Die angemeldete und sodann zu prüfende Forderung wird an der Verteilung nicht mehr partizipieren können (vgl. BGH, ZInsO 2007, 493 ff.). - OLG Köln, 04.10.2000 - 2 W 198/00
Vorlage der Abtretungserklärung zur Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren
Auszug aus AG Düsseldorf, 22.06.2009 - 504 IN 47/02
Gegen eine Anwendung dieser Grundsätze hat sich das AG Göttingen ( ZInsO 2000, 608) jedenfalls für den Fall ausgesprochen, dass der Antrag auf Restschuldbefreiung vor Anberaumung des Schlusstermins gestellt wurde, im Übrigen die Frage offengelassen, da sie nicht entscheidungserheblich war. - BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03
Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach …
Auszug aus AG Düsseldorf, 22.06.2009 - 504 IN 47/02
Anerkannt ist, dass bei unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung die Frist des § 287 Abs. 1 S. 2 InsO nicht in Lauf gesetzt wird und Gemeinschuldner sich in diesem Falle nach Eröffnung des Verfahrens auf einen isolierten Antrag auf Restschuldbefreiung beschränken kann (vgl. BGH, ZInsO 2005, 310 f.).