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   AG Düsseldorf, 22.06.2009 - 504 IN 47/02   

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https://dejure.org/2009,29111
AG Düsseldorf, 22.06.2009 - 504 IN 47/02 (https://dejure.org/2009,29111)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.2009 - 504 IN 47/02 (https://dejure.org/2009,29111)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - 504 IN 47/02 (https://dejure.org/2009,29111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkungsmöglichkeit des Gemeinschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf einen isolierten Antrag auf Restschuldbefreiung im Falle einer fehlerhaften gerichtlichen Belehrung auf die Möglichkeit der Eigenantragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.2003 - IX ZB 24/03

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus AG Düsseldorf, 22.06.2009 - 504 IN 47/02
    Im Hinblick auf die Änderungen der §§ 20 Abs. 2 und § 287 Abs. 1 InsO ist die Antragsschuldnerin mit der bis zum Bekanntwerden der Entscheidung des BGH vom v. 25. September 2003 (IX ZB 24/03= NZI 2004, 511.) üblichen "Belehrung" auf die Möglichkeit der Eigenantragstellung hingewiesen worden.
  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 8/05

    Teilnahme einer nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses

    Auszug aus AG Düsseldorf, 22.06.2009 - 504 IN 47/02
    Die angemeldete und sodann zu prüfende Forderung wird an der Verteilung nicht mehr partizipieren können (vgl. BGH, ZInsO 2007, 493 ff.).
  • OLG Köln, 04.10.2000 - 2 W 198/00

    Vorlage der Abtretungserklärung zur Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus AG Düsseldorf, 22.06.2009 - 504 IN 47/02
    Gegen eine Anwendung dieser Grundsätze hat sich das AG Göttingen ( ZInsO 2000, 608) jedenfalls für den Fall ausgesprochen, dass der Antrag auf Restschuldbefreiung vor Anberaumung des Schlusstermins gestellt wurde, im Übrigen die Frage offengelassen, da sie nicht entscheidungserheblich war.
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03

    Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach

    Auszug aus AG Düsseldorf, 22.06.2009 - 504 IN 47/02
    Anerkannt ist, dass bei unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung die Frist des § 287 Abs. 1 S. 2 InsO nicht in Lauf gesetzt wird und Gemeinschuldner sich in diesem Falle nach Eröffnung des Verfahrens auf einen isolierten Antrag auf Restschuldbefreiung beschränken kann (vgl. BGH, ZInsO 2005, 310 f.).
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