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   LG Berlin, 28.09.2005 - 505 Qs 167/05   

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https://dejure.org/2005,13725
LG Berlin, 28.09.2005 - 505 Qs 167/05 (https://dejure.org/2005,13725)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.09.2005 - 505 Qs 167/05 (https://dejure.org/2005,13725)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. September 2005 - 505 Qs 167/05 (https://dejure.org/2005,13725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    § 48 RVG
    Voraussetzung für Erstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwalts; Anforderungen an die Geltendmachung der gerichtlichen Verfahrensgebühren; Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung anlässlich der Verbindung von Strafsachen

  • Burhoff online

    Voraussetzung für Erstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 48 Abs. 5 S. 3
    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf später hinzuverbundene Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Celle, 04.09.2019 - 2 Ws 253/19

    Anwendbarkeit des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG auf alle Verfahrensverbindungen

    Die vereinzelt vertretene Ansicht, dass über die materiellen Voraussetzungen des § 140 StPO hinaus die Anordnung der Erstreckung der Beiordnung voraussetze, dass in den hinzuverbundenen Verfahren vor der Verbindung bereits ein Antrag auf Beiordnung gestellt worden ist (so ausdrücklich: LG Osnabrück, Beschluss vom 13.05.2016, 10 Qs 27/16; juris = NdsRpfl. 2016, 350-351; LG Bielefeld, Beschluss vom 27. März 2008 - Qs 652/06 III; LG Berlin, Beschluss vom 28. September 2005 - 505 Qs 167/05, juris), vermag nicht zu überzeugen.
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10

    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren;

    Daraus hat das Landgericht geschlossen, daß eine gebührenrechtliche Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung nur dann möglich ist, wenn der Verteidiger in dem hinzuverbundenen Verfahren zuvor einen Antrag nach § 141 StPO gestellt und das Wahlmandat (konkludent) niedergelegt hatte (so auch LG Berlin JurBüro 2006, 29 ), was hier nicht geschehen war.
  • LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Entscheidung über die Erstreckung der

    Eine Anordnung gem. § 48 Abs. 5 S. 3 RVG kommt nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. a.a.O) insbesondere dann in Betracht, wenn in den hinzuverbundenen Verfahren eine Bestellung ohne die Verbindung unmittelbar bevorgestanden hätte (LG Berlin, Beschluss vom 28.09.2005, 505 Qs 167/05).
  • LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06

    Gebühr des Rechtsanwalts: Erstreckungsantrag durch den Pflichtverteidiger nach

    Eine derartige Erstreckungsentscheidung kommt nach der Gesetzesbegründung insbesondere dann in Betracht, wenn in dem hinzuverbundenen Verfahren eine Bestellung als Pflichtverteidiger ohne die Verbindung unmittelbar bevorgestanden hätte (vgl. LG Berlin JurBüro 2006, 29 unter Hinweis auf Stimmen in der Literatur; vgl. auch Podlech-Trappmann, RVG, 2004, § 48, Rdnr. 24).
  • LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16

    Erstreckung, Beiordnungsantrag, Verbindung, Zeitpunkt

    § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG ermöglicht daher bei vorhandenem Wahlverteidiger die Erstreckung der Beiordnung nur, wenn vor der Verbindung ein Antrag auf Bestellung als Pflichtverteidiger gestellt worden ist (wie hier LG Bielefeld, StRR 2008, 360; LG Berlin, JurBüro 2006, 29).
  • LG Cottbus, 13.11.2012 - 24 Qs 399/11

    Pflichtverteidigung: Erfordernis eines Erstreckungsantrags vor

    Die Kammer teilt insoweit nicht die vom LG Berlin (JurBüro 2006, 29) und LG Bielefeld (RVG professionell 2008, 154) vertretene gegenteilige Ansicht.
  • LG Kiel, 29.08.2006 - 32 Qs 52/06

    Pflichtverteidigervergütung: Erstreckung der Beiordnung des Pflichtverteidigers

    Das Amtsgericht hat dazu hier unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (JurBüro 2006, 29) die Auffassung vertreten, die Beiordnung stehe nur dann unmittelbar bevor, wenn vor Verbindung im hinzuverbundenen Verfahren ein Beiordnungsantrag gestellt gewesen sei.
  • LG Braunschweig, 19.06.2015 - 11 Qs 115/15

    Pflichtverteidigervergütung: Erstreckung der Beiordnung auf ein hinzuverbundenes

    11 Eine nachträgliche Erstreckungsentscheidung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn in dem hinzuverbundenen Verfahren eine Bestellung als Pflichtverteidiger ohne die Verbindung unmittelbar bevorgestanden hätte (LG Berlin, JurBüro 2006, 29).
  • LG Bielefeld, 27.03.2008 - Qs 652/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung

    Unmittelbar bevorgestanden hätte die Beiordnung aber nur dann, wenn sie vor der Verbindung bereits beantragt worden war (LG Berlin, Entscheidung vom 28.09.2005 (JurBüro 2006, 29 m.w.N.)).
  • KG, 26.11.2006 - 5 Ws 575/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf später

    Eine Anordnung der Erstreckung kommt nach der Gesetzesbegründung insbesondere dann in Betracht, wenn in dem hinzu verbundenen Verfahren eine Bestellung als Pflichtverteidiger ohne die Verbindung unmittelbar bevorgestanden hätte (vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 201; LG Berlin, 505 Qs 167/05; Volpert in Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, § 48 Rdnr. 15 f).
  • OLG Hamm, 18.01.2011 - 5 Ws 394/10

    Erstreckung, Verbindung von Verfahren, Beiordnungsantrag, Erforderlichkeit,

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