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   AG Gießen, 29.06.2016 - 507 Ds - 604 Js 35439/13   

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https://dejure.org/2016,21583
AG Gießen, 29.06.2016 - 507 Ds - 604 Js 35439/13 (https://dejure.org/2016,21583)
AG Gießen, Entscheidung vom 29.06.2016 - 507 Ds - 604 Js 35439/13 (https://dejure.org/2016,21583)
AG Gießen, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 507 Ds - 604 Js 35439/13 (https://dejure.org/2016,21583)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Rücknahme der Anklage, Verfahrensgebühr, zusätzliche Verfahrensgebühr

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nimmt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage, versetzt sie damit das Verfahren in den Stand des Ermittlungsverfahrens zurück, mit der Folge, dass der Rechtsanwalt, der vom Beschuldigten erst nach Anklageerhebung beauftragt worden ist, die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 29.09.2003 - 107 Qs 250/03
    Auszug aus AG Gießen, 29.06.2016 - 507 Ds 604 Js 35439/13
    Eine wie vorliegend ergangene Einstellungsentscheidung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO ist auch nach Rücknahme der Anklage ein solcher Anwendungsfall der Nr. 4141 Anm. 1 Satz 1 Nr. 1 VV RVG (vgl. LG Köln StV 2004, 34 = AGS 2003, 544).
  • BGH, 18.09.2008 - IX ZR 174/07

    Voraussetzungen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus AG Gießen, 29.06.2016 - 507 Ds 604 Js 35439/13
    Als Mitwirkung reicht jede Tätigkeit des Verteidigers aus, die geeignet ist, das Verfahren im Hinblick auf eine Erledigung durch Einstellung zu fördern (vgl. u.a. BGH RVGreport 2008, 431 AGS 2008, 491; OLG Stuttgart AGS 2010, 202).
  • LG Berlin, 28.12.2016 - 536 Qs 22/16

    Verteidigergebühren im Strafbefehlsverfahren: Vorverfahrensgebühr nach Rücknahme

    Er wurde im Rahmen des - sich an die Rücknahme der Klage anschließenden - Ermittlungsverfahrens tätig und hatte die Gebühr nicht bereits aus der vorausgegangenen Tätigkeit in dieser Sache im Ermittlungsverfahren verdient (vgl. LG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juni 2008, Az.: 5 Qs 230/08; AG Gießen, Beschluss vom 29. Juni 2016, Az.: 507 Ds 604 Js 35439/13 - zit. nach juris, dort Rn. 8).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.10.2020 - 7 Qs 56/20

    Kostenfestsetzung bei Rücknahme eines Strafbefehlsantrags

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass bereits ein gerichtliches Verfahren begonnen hatte und diesbezüglich der Anfall der Gebühr Nr. 4106 VV RVG bereits verwirklicht wurde, wenn der Verteidiger (erstmals) im gerichtlichen Verfahren tätig geworden ist (vgl. hierzu AG Gießen, Beschluss vom 29.6.2016, 507 Ds 604 Js 35439/13 = BeckRS 2016, 13454).

    Die übereinstimmende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist zudem, dass dem Verteidiger - sofern er nach Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls anschließend im Ermittlungsverfahren tätig war z.B. aufgrund weiterer Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, die zu einem erneuten Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder aber zu einer Einstellung geführt haben - zusätzlich die Gebühr VV 4104 RVG zusteht (Gerold/Schmidt/Burhoff, 24. Aufl. 2019, RVG VV 4104, Rn. 4; LG Berlin, Beschluss vom 28.12.2016 - 536 Qs 22/16 = BeckRS 2016, 114021; AG Gießen, Beschluss vom 29.6.2016, 507 DS 604 Js 35439/13 = BeckRS 2016, 13454).

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