Weitere Entscheidung unten: AG Hamburg-Blankenese, 07.10.2009

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   AG Hamburg, 07.10.2009 - 508 C 191/09   

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AG Hamburg, 07.10.2009 - 508 C 191/09 (https://dejure.org/2009,90207)
AG Hamburg, Entscheidung vom 07.10.2009 - 508 C 191/09 (https://dejure.org/2009,90207)
AG Hamburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 508 C 191/09 (https://dejure.org/2009,90207)
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AG Hamburg-Blankenese, 07.10.2009 - 508 C 191/09 (https://dejure.org/2009,64795)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 07.10.2009 - 508 C 191/09 (https://dejure.org/2009,64795)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 508 C 191/09 (https://dejure.org/2009,64795)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Hamburg-Blankenese, 23.02.2000 - 508 C 551/99
    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 07.10.2009 - 508 C 191/09
    Dies gilt insbesondere für die Hausfassade (vgl. auch AG Hamburg-Blankenese, ZMR 2000, 306).
  • AG Hamburg-Blankenese, 06.08.2003 - 508 C 130/03
    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 07.10.2009 - 508 C 191/09
    Auch trifft dem Vermieter/die Beklagte die volle Beweislast dafür, dass Feuchtigkeitserscheinungen nicht aufgrund von außen eindringender oder im Mauerweg aufsteigender Feuchtigkeitserscheinungen nicht aufgrund von außen eindringender oder im Mauerwerk aufsteigender Feuchtigkeit verursacht wurden (vgl. AG Hamburg-Blankenese ZMR 2004, 274 ff [AG Hamburg-Blankenese 06.08.2003 - 508 C 130/03] ), dennoch -und dies ist hier entscheidend - liegt die Dispositionsbefugnis für die Mängelbeseitigungsmaßnahmen bei der Beklagten als Vermieterin .
  • LG Hamburg, 25.03.2010 - 307 S 152/09

    Wohnraummiete: Bestimmung der Art und Weise der Sanierung

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 07. Oktober 2009 - Geschäfs-Nr.: 508 C 191/09 - wird zurückgewiesen.
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