Rechtsprechung
AG Butzbach, 14.06.2002 - 51 C 25/02 (71) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JurPC
BGB §§ 145 ff.
Bestätigung einer Bestellung durch E-Mail - Prof. Dr. Lorenz
Vertragsschluß im Internet: Abgrenzung von Offerte und invitatio ad offerendum; "Eingangsbestätigung" und Annahme
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ausschreibung von Waren im Internet kein Vertragsangebot
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kaufvertragsabschluss per E-Mail - Rechtsbindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Online-Vertragsabschluss (E-Mail-Bestätigung)
- beck.de (Leitsatz)
Online-Shop
Verfahrensgang
- AG Butzbach, 24.05.2002 - 51 C 25/02
- AG Butzbach, 14.06.2002 - 51 C 25/02 (71)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 54
- MMR 2002, 765
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 10.06.2009 - 14 U 622/09
Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages; …
Das AG Butzbach hat die Formulierung "Wir werden Ihren Auftrag umgehend bearbeiten" nicht als Annahme i.S.d. § 147 BGB angesehen (AG Butzbach v. 14.6.2002 - 51 C 25/02 (71), CR 2002, 765 = NJW-RR 2003, 54; kritisch Kimmelmann/Winter JuS 2003, 532, 535;… a.A. Staudinger/Thüsing, BGB-Neubearbeitung 2005, § 312e Rz. 47).
Rechtsprechung
AG Butzbach, 24.05.2002 - 51 C 25/02 (71) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen aus einem Kaufvertrag; Anspruch auf Übereignung der Kaufsache Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises; Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages im Internet
- online-und-recht.de
Verfahrensgang
- AG Butzbach, 24.05.2002 - 51 C 25/02 (71)
- AG Butzbach, 14.06.2002 - 51 C 25/02