Rechtsprechung
AG Schleiden/Eifel, 06.05.2002 - 51 Js 820/01 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Schleiden/Eifel, 06.05.2002 - 51 Js 820/01
- BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03
Bildung der Gesamtstrafe (Erledigung)
Der Angeklagte wird wegen Diebstahls unter Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Schleiden vom 6. Mai 2002 - 51 Js 820/01 - zu der Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten und einer Woche sowie wegen schwerer räuberischer Erpressung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.