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   LG Hagen, 23.02.2006 - 51 KLs 400 Js 815/04 (211/05)   

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https://dejure.org/2006,94854
LG Hagen, 23.02.2006 - 51 KLs 400 Js 815/04 (211/05) (https://dejure.org/2006,94854)
LG Hagen, Entscheidung vom 23.02.2006 - 51 KLs 400 Js 815/04 (211/05) (https://dejure.org/2006,94854)
LG Hagen, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 51 KLs 400 Js 815/04 (211/05) (https://dejure.org/2006,94854)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Nr. 4141 VV RVG
    Befriedungsgebühr; Rücknahme der nicht begründeten Revision

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen der zusätzlichen Gebühr Nr. 4141 VV Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bei Rücknahme eines Rechtsmittels; Entfallen der Zusatzgebühr (Befriedungsgebühr) bei Rücknahme der Revision vor Anfertigung der Revisionsbegründung; Tätigkeiten gegenüber dem Mandanten als ...

  • Burhoff online

    Befriedungsgebühr; Rücknahme der nicht begründeten Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 1; RVG -VV Nr. 4141
    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 28.06.2005 - 5 Ws 311/05

    Pflichtverteidigervergütung im Sicherungsverfahren: Verneinung zusätzlicher

    Auszug aus LG Hagen, 23.02.2006 - 51 KLs 211/05
    Die Kausalität entfällt nicht deshalb, weil die Revision im Zeitpunkt der Rückgabe noch nicht begründet war (a.A. wohl KG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 AR 708/05 - 5 Ws 311/05, JurBüro 2005, 533 ).

    Die von dem KG in dem Beschuss vom 28.06.2005 (a.a.O.) vorgenommene einschränkende Auslegung der Norm, nach der ausgehend vom Sinn und Zweck der Zusatzgebühr diese nicht entsteht, wenn die Revision vor deren Begründung zurückgenommen worden ist, ist nach Ansicht der Kammer nicht zulässig.

  • AG Hamburg, 28.08.1998 - 4 C 566/97
    Auszug aus LG Hagen, 23.02.2006 - 51 KLs 211/05
    Vielmehr sind an die Mitwirkung des Verteidigers keine weiteren Anforderungen im Sinne eines besonderen Einsatzes zu stellen (vgl. AG Hamburg, MDR 1999, 831 zu § 84 Abs. 2 BRAGO ; Gerold/Schmidt-Madert, RVG , 16. Aufl. 2004, Nr. 4141 VV RVG , Rn. 26; Enders, RVG , 12. Aufl. 2004, Rn. 2169).
  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06

    Revision; Verfahrensgebühr; Begründung der Revsion

    Das Landgericht hat durch den angefochtenen Beschluss (RVGreport 2006, 229 = AGS 2006, 233) dem Pflichtverteidiger die Gebühr Nr. 4141 Anm. 1 Ziff. 3 VV RVG gewährt.
  • OLG Hamm, 20.06.2006 - 4 Ws 144/06

    Befriedungsgebühr; Rücknahme der Revision

    Zum Teil wird vertreten, die Gebühr entstehe unabhängig davon, ob die Revision vor der Rücknahme begründet worden sei, und auch unabhängig davon, ob eine (Revisions-)Hauptverhandlung durch die Rücknahme vermieden werde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12. September 2005 - III - 1 Ws 288/05 -, zitiert nach www.burhoff.de; OLG Hamm, Einzelrichterentscheidung des 4. Strafsenats vom 24. Januar 2006 - 4 Ws 554/05 - LG Hagen, Beschluß vom 23. Februar 2006 - 51 KLs 400 Js 815/04 (21/05) -, zitiert nach www.burhoff.de - Burhoff (Hrg.), RVG - Straf- und Bußgeldsachen, Nr. 4141 VV Rdnr. 37).
  • OLG Celle, 20.05.2019 - 2 Ws 141/19

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rücknahme der Revision

    Unter welchen Voraussetzungen die vorgenannte Gebühr bei der Rücknahme einer Revision jedoch entsteht, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten: Eine Auffassung macht das Entstehen der Gebühr nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2005, 1 Ws 288/05; LG Hagen, Beschluss vom 23.02.2006, 51 KLs 400 Js 815/04 (21/05); LG Verden StraFo 2005, 439 [LG Verden 16.06.2005 - 3-19/04] ; Gerold/Schmidt , VV 4141, Rn. 39; Schons/Enders , RVG, 3. Auflage, 2017, Nr. 4141 VV, Rn. 37; Schneider/Wolf , RVG, 8. Auflage, 2017, VV 4141, Rn. 136 ff., insbes.
  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 135/06

    Verfahrensgebühr; Revision; Begründung; Zustellung Urteil; Rücknahme der

    Das Landgericht hat durch den angefochtenen Beschluss (RVGreport 2006, 229 = AGS 2006, 233) dem Pflichtverteidiger die Gebühr Nr. 4141 Anm. 1 Ziff. 3 VV RVG gewährt.
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2006 - 1 Ws 58/06

    Revision; Rücknahme der Revision; Befriedungsgebühr

    Für die Entstehung der zusätzlichen Gebühr soll es danach genügen, dass der Rechtsanwalt dem Angeklagten nach Einlegung der Revision rät, diese zurückzunehmen; selbst die Vorlage einer Revisionsbegründung wird teilweise nicht für erforderlich gehalten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2005 - 1 Ws 288/05 - LG Hagen, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 51 KLs 400 Js 815/04 - Schmahl in Riedel/Sußbauer, RVG 9. Aufl., Rn. 109, 112; a.A. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 1 Ws 164/05 - mit abl.
  • LG Dresden, 06.05.2019 - 15 Qs 30/19

    Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren, zusätzliche Verfahrensgebühr,

    Diese betreffen entweder den Fall der Rücknahme der vom Verteidiger oder Angeklagten eingelegten Revision (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.09.2005 - 1 Ws 288/05; LG Hagen, Beschl. v. 23.02.2006 - 51 KLs 400 Js 815/04) oder behandeln den Fall, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts zwar für die Förderung der Verfahrenserledigung geeignet war, diese jedoch nicht als besondere, nicht nur unwesentliche und gerade auf die außergerichtliche Erledigung gerichtete Tätigkeit zu qualifizieren war (BGH, Urt. v. 18.09.2008- IX ZR 174/07 - Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.03.2010 - 2 Ws 29/10 - Rn. 18, wonach die Tätigkeit zumindest objektiv geeignet sein muss, die Verfahrenserledigung zu fördern).
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