Rechtsprechung
   LG Potsdam, 10.10.2002 - 51 O 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5830
LG Potsdam, 10.10.2002 - 51 O 12/02 (https://dejure.org/2002,5830)
LG Potsdam, Entscheidung vom 10.10.2002 - 51 O 12/02 (https://dejure.org/2002,5830)
LG Potsdam, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 51 O 12/02 (https://dejure.org/2002,5830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    TDG §§ 8, 11 (n.F.)
    Verantwortlichkeit von ebay für jugendgefährdende Inhalte

  • aufrecht.de

    Verkauf jugendgefährdender Schriften im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    EBay muss Anbieten jugendgefährdender Medien nicht in jedem Fall verhindern

  • beck.de (Leitsatz)

    Verantwortlichkeit eines Auktionshauses

Sonstiges

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    SPD kritisiert Urteil zu Jugendschutz bei eBay

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 829
  • K&R 2003, 86
  • ZUM 2003, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Potsdam, 15.11.2001 - 51 O 113/01

    EBay muss Anbieten jugendgefährdender Medien nicht in jedem Fall verhindern

    Auszug aus LG Potsdam, 10.10.2002 - 51 O 12/02
    Der Kläger hatte nämlich wegen der Einstellung der genannten Schriften auf der Internetplattform der Beklagten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Potsdam gestellt; das einstweilige Verfügungsverfahren ist unter dem Az. 51 O 113/01 geführt worden.

    Die Akte des Landgerichts Potsdam betreffend das einstweilige Verfügungsverfahren, Az.: 51 O 113/01, lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG Düsseldorf, 18.04.1996 - 2 U 100/95
    Auszug aus LG Potsdam, 10.10.2002 - 51 O 12/02
    Nach seiner Satzung ist u.a. Aufgabe des Klägers, die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen, was auch die Beobachtung des Wettbewerbs und die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, durch die die Interessen der Verbandsmitglieder unmittelbar berüht werden, mit einschließt (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.4.1996, Az.: 2 U 100/95).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02

    Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG

    Die Berufung des Klägers gegen das am 10.10.2002 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Potsdam - 51 O 12/02 - wird zurückgewiesen.

    in Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam - 51 O 12/02 - der Beklagten aufzugeben, es zukünftig zu unterlassen, Schriften - Ton- und Bildträger, Datenspeicher und Abbildungen und andere Schriften gleichstehende Darstellungen -, die nach § 1 GjSM in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen worden sind, sowie Schriften volksverhetzenden Inhaltes (§ 130 Abs. 2 StGB) sowie gewaltverherrlichenden Inhalts (§ 131 StGB) zu bewerben und öffentlich in Medien - insbesondere im Internet - zum Kauf anzubieten oder anbieten zu lassen.

  • LG München I, 11.12.2003 - 7 O 13310/03

    Playboy Link

    Die vom Antragsgegner herangezogene Rechtsprechung zu Online Auktionen (vgl. auch OLG Köln MMR 2002, 110; OLG Stuttgart MMR 2002, 746 m. Anm. Spindler = CR 2002, 911; LG Düsseldorf MMR 2003, 120 = CR 2003, . 211; LG Potsdam MMR 2002, 829 = CR 2003, 152 m. Anm. Gercke) ist aus diesem Grunde bereits nicht einschlägig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht