Weitere Entscheidungen unten: RG, 29.09.1883 | Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1984

Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.1984 - 51/83   

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https://dejure.org/1984,1117
EuGH, 11.07.1984 - 51/83 (https://dejure.org/1984,1117)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1984 - 51/83 (https://dejure.org/1984,1117)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1984 - 51/83 (https://dejure.org/1984,1117)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - VORVERFAHREN - AUFFORDERUNG ZUR ÄUSSERUNG - EINGRENZUNG DES STREITGEGENSTANDS - MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME - ERWEITERUNG DES STREITGEGENSTANDS - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Zweck der vorprozessualen Phase eines Vertragsverletzungsverfahrens; Ablauf eines Vertragsverletzungsverfahrens; Eingrenzung des Gegenstandes eines Vertragsverletzungsverfahrens durch das an den Mitgliedstaat gerichtete Mahnschreiben; Begrenzung des Gehalts an Gelantine ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - VORVERFAHREN - AUFFORDERUNG ZUR ÄUSSERUNG - EINGRENZUNG DES STREITGEGENSTANDS - MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME - ERWEITERUNG DES STREITGEGENSTANDS - UNZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Staates - Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 657 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.02.1981 - 130/80

    Kelderman

    Auszug aus EuGH, 11.07.1984 - 51/83
    Zudem sei selbst dann, wenn diese Rechtfertigung hier gegeben sei, zu beachten, daß der Gerichtshof in seiner jüngsten Rechtsprechung zum Verbraucherschutz ausgeführt habe, daß "sich leicht eine angemessene Unterrichtung der Verbraucher mit geeigneten Mitteln erreichen läßt, so etwa dadurch, daß man eine Etikettierung vorschreibt, in der zum Beispiel das Gewicht und die Merkmale der Zusammensetzung des eingeführten Erzeugnisses angegeben sind" (Urteil vom 19.2. 1981 in der Rechtssache 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 527).

    Was den Verbraucherschutz und die Lauterkeit des Handelsverkehrs angehe, die die Anwendung der italienischen Vorschriften auf eingeführte Erzeugnisse zulassen könnten, so können diese Ziele nach Ansicht der Kommission durch andere, den Handelsverkehr weniger behindernde Maßnahmen, etwa durch eine Etikettierung, die beispielsweise die charakteristischen Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses angebe, erreicht werden, wie sich aus dem Urteil vom 19. Februar 1981 ergebe, das der Gerichtshof in der Rechtssache 130/80 (Kelderman, Slg. 1981, 527) erlassen habe.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 11.07.1984 - 51/83
    In diesem Schreiben wies die Kommission auf die Rechtsprechung zum freien Warenverkehr, insbesondere auf das Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Cassis de Dijon), hin, wonach ein Mitgliedstaat die Einfuhr von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten und in den Verkehr gebrachten Erzeugnissen nicht behindern dürfe und die Hemmnisse für den Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus den Unterschieden der nationalen Regelungen ergäben, hingenommen werden müßten, soweit diese Bestimmungen notwendig seien, um zwingenden Erfordernissen insbesondere in bezug auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit und den Verbraucherschutz gerecht zu werden.
  • EuGH, 17.02.1970 - 31/69

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 11.07.1984 - 51/83
    Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 17. Februar 1970 in der Rechtssache 31/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 25) und vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 211/81 (Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547) festgestellt hat, ist die Gelegenheit zur Äußerung für den betroffenen Mitgliedstaat - selbst wenn er glaubt, von ihr keinen Gebrauch machen zu sollen - eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie und die Beachtung dieser Garantie eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens auf Feststellung einer Pflichtverletzung eines Mitgliedstaats.
  • EuGH, 15.12.1982 - 211/81

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 11.07.1984 - 51/83
    Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 17. Februar 1970 in der Rechtssache 31/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 25) und vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 211/81 (Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547) festgestellt hat, ist die Gelegenheit zur Äußerung für den betroffenen Mitgliedstaat - selbst wenn er glaubt, von ihr keinen Gebrauch machen zu sollen - eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie und die Beachtung dieser Garantie eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens auf Feststellung einer Pflichtverletzung eines Mitgliedstaats.
  • EuGH, 26.09.2000 - C-225/98

    Kommission / Frankreich

    Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793) macht die französische Regierung zunächst geltend, dieser Vorwurf der Kommission sei alsunzulässig anzusehen, da er zum ersten Mal in der mit Gründen versehenen Stellungnahme vorgebracht worden sei.

    Hinsichtlich der Zulässigkeit dieses Vorwurfs der Kommission ergibt sich zunächst aus dem Zweck der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens, dass das Mahnschreiben den Gegenstand des Rechtsstreit eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äußerung aufgefordert wird, die notwendigen Informationen zur Vorbereitung seiner Verteidigung geben soll (Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83, Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 19).

    Sodann ist nach ständiger Rechtsprechung die Gelegenheit zur Äußerung für den betreffenden Mitgliedstaat - selbst wenn er glaubt, von ihr keinen Gebrauch machen zu sollen - eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie, deren Beachtung eine Voraussetzung für die Ordnungsgemäßheit des Vertragsverletzungsverfahrens ist (vgl. Urteile vom 11. Juli 1984, Kommission/Italien, Randnr. 5, und vom 28. März 1985, Kommission/Italien, Randnr. 20).

    Nichts hindert daher die Kommission daran, in der mit Gründen versehenenStellungnahme die Vorwürfe auszuführen, die sie im Mahnschreiben bereits in allgemeiner Form erhoben hat (vgl. Urteil vom 28. März 1985, Kommission/Italien, Randnr. 21).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung, der in Artikel 59 EG-Vertrag eine besondere Ausprägung gefunden hat, nicht nur offenkundige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die mit Hilfe der Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu demselben Ergebnis führen (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache 3/88, Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-225/98

    Kommission / Frankreich

    Der Gerichtshof hat zwar in dem Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 entschieden, daß die Vorwürfe, die in einem Mahnschreiben erhoben werden und in der mit Gründen versehenen Stellungnahme erweitert werden, unheilbar fehlerhaft sind.(11) Die Klage wäre dann, soweit sie über die in dem Mahnschreiben erhobenen Vorwürfe hinausgeht, als unzulässig abzuweisen.

    9: - Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793).

    10: - Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077).

    11: - Vgl. Rechtssache 51/83 (zitiert in Fußnote 8, Randnrn. 6 und 7).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-358/01

    Kommission / Spanien

    Der Gerichtshof hat z. B. im Urteil in der Rechtssache 51/83(11) festgestellt, dass "die Gelegenheit zur Äußerung für den betroffenen Mitgliedstaat - selbst, wenn er glaubt, von ihr keinen Gebrauch machen zu sollen - eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie und die Beachtung dieser Garantie eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens auf Feststellung einer Pflichtverletzung eines Mitgliedstaats" ist.

    9: - Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4), vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-206/96 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1998, I-3401, Randnr. 13), vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-392/96 (Kommission/Irland, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 51) und vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-340/96 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1999, I-2023, Randnr. 36).

    11: - Urteil in der Rechtssache C-51/83 (zitiert in Fußnote 9, Randnr. 5).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1990 - 347/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Ein- und

    Hieraus folgt somit, daß es nicht möglich ist, die im Aufforderungsschreiben aufgeführten Beanstandungen in der mit Gründen versehenen Stellungnahme zu erweitern (vgl. Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793); insbesondere wird der Gegenstand einer Klage endgültig durch das Vorverfahren eingegrenzt, so daß "die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein müssen" (Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82, Kommission/ Italien, Slg. 1984, 459).

    Schließlich müssen die Schriftstücke des Vorverfahrens - wenn auch in unterschiedlichem Umfang - gemäß diesen Grundsätzen unverzichtbaren Anforderungen an die Genauigkeit entsprechen: weniger strengen bei der schriftlichen Aufforderung zur Äußerung, die lediglich in einer "ersten knappen Zusammenfassung der Beanstandungen" besteht, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme näher dargelegt (wenn auch, wie wir gesehen haben, nicht erweitert) werden können, und viel strengeren in der mit Gründen versehenen Stellungnahme, die, wie mehrfach bestätigt, "eine detaillierte und zusammenhängende Darlegung der Gründe enthalten muß" (Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83, Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077).

    So wurde z. B. in einem Fall verzögerter Auszahlung bestimmter Agrarprämien, die sich in den folgenden Wirtschaftsjahren wiederholte, entschieden, daß die beanstandete Pflichtverletzung nicht "eine einzige Handlung [betrifft], deren Wirkungen sich über einen langen Zeitraum erstrecken, sondern Verzögerungen bei der Auszahlung von geschuldeten Prämien in jedem Wirtschaftsjahr, die gegebenenfalls für jedes Wirtschaftsjahr einen gesonderten Vertragsverstoß bilden" (Urteil vom 22. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 599).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-206/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg. -

    (10) - Vgl. Urteile vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 4343) und vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnrn. 2 bis 10).

    Die Beeinträchtigung des Rechts auf ein kontradiktorisches Verfahren ist auf jeden Fall in vollem Umfang in der vorprozessualen Phase eingetreten, deren korrekter Ablauf eine unerläßliche Voraussetzung für die Ordnungsmässigkeit des Verfahrens zur Feststellung einer Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats ist (vgl. das in der vorstehenden Fußnote zitierte Urteil Kommission/Italien, insbesondere Randnr. 7).

    Für einen anders gelagerten Fall, in dem die Verpflichtung zur Lieferung von Informationen über die Durchführung der Richtlinie sich unmittelbar aus dieser ergibt, vgl. das Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-69/90 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-6011, Randnrn.

  • EuGH, 22.09.2005 - C-221/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Daher kann die Klage nicht auf andere als die im Vorverfahren erhobenen Rügen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4, und Kommission/Niederlande, Randnr. 23).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-186/06

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Ist dies nicht der Fall, kann dieser Fehler nicht dadurch als beseitigt angesehen werden, dass sich der beklagte Mitgliedstaat zu der mit Gründen versehenen Stellungnahme geäußert hat (vgl. Urteil vom 11. Juli 1984, Kommission/Italien, 51/83, Slg. 1984, 2793, Randnrn. 6 und 7).
  • EuGH, 28.03.1985 - 274/83

    Kommission / Italien

    20 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793) festgestellt hat, ist die Gelegenheit zur Äußerung für den betroffenen Mitgliedstaat - selbst wenn er glaubt, von ihr keinen Gebrauch machen zu sollen - eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie und die Beachtung dieser Garantie eine Voraussetzung für die Ordnungsgemäßheit des Vertragsverletzungsverfahrens.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-35/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    20 und 21): "Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793) festgestellt hat, ist die Gelegenheit zur Äusserung für den betroffenen Mitgliedstaat - selbst wenn er glaubt, von ihr keinen Gebrauch machen zu sollen - eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie und die Beachtung dieser Garantie eine Voraussetzung für die Ordnungsgemäßheit des Vertragsverletzungsverfahrens." Vgl. ferner Urteil vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94 (Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 15) und Beschluß vom 11. Juli 1995 in der Rechtssache C-266/94 (Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1975, Randnrn. 16 und 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-135/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    Der Gerichtshof hat zu Artikel 169 EWG-Vertrag wiederholt, z. B. in seinem Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien ( 2 ), festgestellt, daß das Mahnschreiben den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zu Äußerung aufgefordert werde, die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben müsse.

    ( 2 ) Slg. 1984, 2793, Randnrn.

  • EuGH, 10.05.2001 - C-152/98

    Kommission / Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.1997 - C-191/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-145/01

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1992 - C-52/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-38/10

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2010 - C-582/08

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992 - C-61/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-58/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1992 - C-337/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2003 - C-272/01

    Kommission / Portugal

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-362/01

    Kommission / Irland

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1986 - 262/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1988 - 298/86

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - System von

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-57/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.1996 - C-289/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1989 - 382/87

    R. Buet und SARL Educational Business Services (EBS) gegen Ministère public. -

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Rechtsprechung
   RG, 29.09.1883 - Rep. I. 51/83   

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https://dejure.org/1883,246
RG, 29.09.1883 - Rep. I. 51/83 (https://dejure.org/1883,246)
RG, Entscheidung vom 29.09.1883 - Rep. I. 51/83 (https://dejure.org/1883,246)
RG, Entscheidung vom 29. September 1883 - Rep. I. 51/83 (https://dejure.org/1883,246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen darf der Rechtsanwalt die Beweisgebühr nach §. 13 Nr. 4 und die Erhöhung der Verhandlungsgebühr nach §. 17 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte fordern?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Verweisgebühr für Rechtsanwälte

  • opinioiuris.de

    Verweis- und Verhandlungsgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 10, 370
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1984 - 51/83   

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Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1984 - 51/83 (https://dejure.org/1984,9176)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - 51/83 (https://dejure.org/1984,9176)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Staates - Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1984 - 51/83
    - Urteil vom 20.2.1979 in der Rechtssache 120/78 - Rewe-Zentral-AG/Bundesmonopolverwaltung für Branntwein -, Slg. 1979, 649.

    Also ist davon auszugehen, daß es durch diese 1 - Urteil vom 20.2.1979 in der Rechtssache 120/78 - Rewe-Zentral-AG/Bundesmonopolverwaltung für Branntwein -, Slg. 1979, 649.

    - Urteil vom 20.2.1979 in der Rechtssache 120/78 - Rewe-Zentral-AG/Bundesmonopolverwaltung für Branntwein -, Slg. 1979, 649.

  • EuGH, 10.11.1982 - 261/81

    Rau / De Smedt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1984 - 51/83
    - Urteil vom 10.11.1982 in der Rechtssache 261/81 - Walter Rau Lebensmittelwerke/De Smedt PvbA -, Slg. 1982, 3961.

    Urteil vom 19.2.1981 in der Rechtssache 130/80 - Strafverfahren gegen Fabriek voor Hoogwaardige Voedingsprodukten Kelderman BV-, Slg. 1981, 527; Urteil vom 22.6.1982 in der Rechtssache 220/81 - Strafverfahren gegen Timothy Frederick Robertson und andere -, Slg. 1982, 2349; Urteil vom 10.11.1982 in der Rechtssache 261/81 - Walter Rau Lebensmittelwerke/De Smedt PvbA -, Slg. 1982, 3961.

  • EuGH, 26.06.1980 - 788/79

    Gilli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1984 - 51/83
    Nicht überzeugend ist in diesem Zusammenhang der Einwand der italienischen Regierung, die in der Ratsrichtlinie 1 - Urteil vom 26.6.1980 in der Rechtssache 788/79 - Strafverfahren gegen Herbert Gilli und Paul Andres -, Slg. 1980, 2071.

    Urteil vom 26.6.1980 in der Rechtssache 788/79 - Strafverfahren gegen Herbert Gilli und Paul Andres -, Slg. 1980, 2071.

  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1984 - 51/83
    Da der Streitgegenstand, wie ausgeführt, letztlich durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission bestimmt wird, ist für eine Klage nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs grundsätzlich immer ein Rechtsschutzinteresse anzunehmen, wenn der gerügte Mangel erst nach Ablauf der aufgrund des Artikels 169 Absatz 2 gesetzten Frist behoben wird (vgl. Rechtssache 39/72 - Kommission/Italienische Republik -.

    _ Urteil vom 1.12.1965 in der Rechtssache 45/64 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik -, Slg. 1965, 1125.2 - Urteil vom 7.2.1973 in der Rechtssache 39/72 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik-, Slg. 1973, 101.

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1984 - 51/83
    Bei Speiseeis kennen Frankreich und Belgien zwar dieselbe Beschränkung wie Italien, in der Bundesrepublik Deutschland ist der zulässige Prozentsatz sogar noch geringer, in den Niederlanden ist jedoch keinerlei 1 - Urteil vom 11.7.1974 in der Rechtssache 8/74 - Staatsanwaltschaft/Benoit und Gustave Dassonville -, Slg. 1974, 837.

    - Urteil vom 11.7.1974 in der Rechtssache 8/74 - Staatsanwaltschaft/Benoit und Gustave Dassonville -, Slg. 1974, 837.

  • EuGH, 14.07.1983 - 174/82

    Sandoz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1984 - 51/83
    Für eine solche Annahme, die nach Angaben der Kommission durch Untersuchungen der WHO und der 1 - Urteil vom 14.7.1983 in der Rechtssache 174/82 - Strafverfahren gegen Firma Sandoz BV -, Slg. 1983, 2445.
  • EuGH, 22.06.1982 - 220/81

    Robertson

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1984 - 51/83
    Urteil vom 19.2.1981 in der Rechtssache 130/80 - Strafverfahren gegen Fabriek voor Hoogwaardige Voedingsprodukten Kelderman BV-, Slg. 1981, 527; Urteil vom 22.6.1982 in der Rechtssache 220/81 - Strafverfahren gegen Timothy Frederick Robertson und andere -, Slg. 1982, 2349; Urteil vom 10.11.1982 in der Rechtssache 261/81 - Walter Rau Lebensmittelwerke/De Smedt PvbA -, Slg. 1982, 3961.
  • EuGH, 16.12.1980 - 27/80

    Fietje

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1984 - 51/83
    Urteil vom 16.12.1980 in der Rechtssache 27/80 - Strafverfahren gegen Anton Adriaan Fietje - Slg. 1980, 3839;.
  • EuGH, 19.02.1981 - 130/80

    Kelderman

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1984 - 51/83
    Urteil vom 19.2.1981 in der Rechtssache 130/80 - Strafverfahren gegen Fabriek voor Hoogwaardige Voedingsprodukten Kelderman BV-, Slg. 1981, 527; Urteil vom 22.6.1982 in der Rechtssache 220/81 - Strafverfahren gegen Timothy Frederick Robertson und andere -, Slg. 1982, 2349; Urteil vom 10.11.1982 in der Rechtssache 261/81 - Walter Rau Lebensmittelwerke/De Smedt PvbA -, Slg. 1982, 3961.
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