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   AG Hannover, 10.02.2006 - 510 C 14515/05   

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https://dejure.org/2006,20064
AG Hannover, 10.02.2006 - 510 C 14515/05 (https://dejure.org/2006,20064)
AG Hannover, Entscheidung vom 10.02.2006 - 510 C 14515/05 (https://dejure.org/2006,20064)
AG Hannover, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - 510 C 14515/05 (https://dejure.org/2006,20064)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 VVG; § 12 Abs. 1 AKB
    Regulierung eines Schadens wegen der Entwendung eines Navigatonsgerätes aus einem teilkasko-versicherten Pkw

  • verkehrslexikon.de

    Zum Verlust des Versicherungsschutzes bei der Entwendung eines von außen sichtbaren Navigationsgerätes aus einem frei zugänglichen Kfz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regulierung eines Schadens wegen der Entwendung eines Navigatonsgerätes aus einem teilkasko-versicherten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Leistungsverweigerungsrecht der Teilkaskoversicherung bei nächtlichem Diebstahl eines Navigationsgeräts aus einem Fahrzeug

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Navigationsgerät aus dem Auto geklaut - Kein Versicherungsschutz, wenn das Gerät über Nacht gut sichtbar im Wagen gelassen wurde

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Selbst schuld bei Diebstahl von mobilen Navis

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Selbst schuld bei Diebstahl von mobilen Navis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1107
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Kirchhain, 26.05.1993 - 7 C 164/93

    Kaskoversicherung; Diebstahl Autotelefon; Zusatzvereinbarung Funktelefon;

    Auszug aus AG Hannover, 10.02.2006 - 510 C 14515/05
    Während nach Erkenntnissen des Gerichts Autoradios inzwischen weniger Interesse finden, stellen selbst inzwischen erheblich im Anschaffungspreis gesunkene Mobiltelefone noch einen erheblichen Diebstahlsreiz dar, so dass die Belassung eines solchen Telefons im Fahrzeug zumindest über Nacht als grob fahrlässiges Verhalten eingestuft wird (so auch AG Kirchhain, Urteil vom 26.5.1993, 7 C 164/93 ; differenzierender OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.1993, 1 U 29/92 ).
  • OLG Frankfurt, 16.12.1993 - 1 U 29/92

    Mobiltelefon; Zubehör des Kfz; Mitversicherung; Sichtbarkeit im Kfz; Diebstahl;

    Auszug aus AG Hannover, 10.02.2006 - 510 C 14515/05
    Während nach Erkenntnissen des Gerichts Autoradios inzwischen weniger Interesse finden, stellen selbst inzwischen erheblich im Anschaffungspreis gesunkene Mobiltelefone noch einen erheblichen Diebstahlsreiz dar, so dass die Belassung eines solchen Telefons im Fahrzeug zumindest über Nacht als grob fahrlässiges Verhalten eingestuft wird (so auch AG Kirchhain, Urteil vom 26.5.1993, 7 C 164/93 ; differenzierender OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.1993, 1 U 29/92 ).
  • BVerwG, 12.08.2008 - 2 A 8.07

    Ersattungsanspruch gegen den Beamten wegen behobener Schäden am Dienstfahrzeug;

    Diese Auffassung entspricht der verwaltungsgerichtlichen und der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 24. Mai 2006 1 A 5105/04 juris ; AG Hannover, Urteil vom 10. Februar 2006 510 C 14515/05 NJW-RR 2007, 1107, bestätigt durch LG Hannover, Urteil vom 30. Juni 2006 8 S 17/06 VersR 2007, 100).
  • LG Hannover, 30.06.2006 - 8 S 17/06

    Zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen grober Fahrlässigkeit bei der

    Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 10.2.2006, Aktenzeichen 510 C 14515/05 , wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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