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   LG Berlin, 20.10.2016 - 512 Qs 43/16   

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https://dejure.org/2016,50406
LG Berlin, 20.10.2016 - 512 Qs 43/16 (https://dejure.org/2016,50406)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.10.2016 - 512 Qs 43/16 (https://dejure.org/2016,50406)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 512 Qs 43/16 (https://dejure.org/2016,50406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Einholung eines Sachverständigengutachten, unrichtige Sachbehandlung

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Kosten verursachenden Beauftragung eines technischen Sachverständigen ohne vorherige Anhörung des Betroffenen

  • IWW
  • Burhoff online

    Bußgeldverfahren, Sachverständigenkosten, unrichtige Sachbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    SV-Gutachten im Bußgeldverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und das Sachverständigengutachtens

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 12.07.2016 - 501 Qs 84/15
    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2016 - 512 Qs 43/16
    Abgesehen davon, dass die Betroffene die konkreten Zweifel an einer ordnungsgemäßen und gerichtsverwertbaren Messung selbst angebracht hat, existiert kein allgemeiner Grundsatz, wonach kostenverursachende Verfahrensmaßnahmen erst nach Anhörung der Betroffenen erfolgen dürfen (vgl. Beschluss des Landgerichts Berlin vom 12. Juli 2016 - 501 Qs 84/15 - m. w. Nachw.).

    Der Rechtsgedanke des § 222 StPO steht dem nicht entgegen, denn diese Vorschrift, nach der das Gericht der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten die geladenen Zeugen und Sachverständigen rechtzeitig namhaft zu machen hat, soll den Prozessbeteiligten die sachgemäße Vorbereitung der Hauptverhandlung ermöglichen und sie in die Lage versetzen, rechtzeitig Erkundigungen über die Beweisperson einzuholen (vgl. Meyer-Goßner/Schmidt, StPO, 58. Auflage, Rdnr. 1 zu § 222), schränkt die Amtsaufklärungsfrist des Gerichts aber nicht ein und soll einzelne Beteiligte auch nicht vor einem Kostenrisiko schützen (vgl. Beschluss des Landgerichts Berlin vom 12. Juli 2016 - 501 Qs 84/15).

  • KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15

    Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2016 - 512 Qs 43/16
    Eine unrichtige Sachbehandlung liegt jedoch nur dann vor, wenn mit der die beanstandeten Kosten verursachenden Maßnahme gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen worden ist und die Gesetzesverletzung offen zu Tage tritt (vgl. Beschluss des Kammergerichts vom 16. März 2015 - 1 Ws 8/15 -).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2023 - 4 Ws 368/23

    Bußgeldverfahren, kostenträchtige Beweiserhebungen, rechtliches Gehör, falsche

    Ein allgemeiner Grundsatz, dass kostenverursachende Verfahrensmaßnahmen erst dann erfolgen dürfen, wenn der Betroffene hierüber informiert wurde, existiere nicht (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 501 Qs 84/15, BeckRS 2016, 106787; LG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 512 Qs 43/16, BeckRS 2016, 114016; Hettenbach in BeckOK OWiG, 39. Edition, § 71 Rn. 31).
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