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LG Berlin, 11.07.2011 - 512 Qs 74/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers bei bereits erfolgter Beiordnung eines Verteidigers gegenüber einem Mitangeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140 Abs. 2
Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers bei bereits erfolgter Beiordnung eines Verteidigers gegenüber einem Mitangeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online (Kurzinformation)
Pflichtverteidiger, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, Waffengleichheit
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Pflichtverteidiger - in Berlin und Kleve herrschen "Waffengleichheit”
- strafverteidiger-berlin.info (Kurzinformation)
Notwendige Verteidigung im Sinne des § 140 StPO
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 22.06.2011 - 232b Ds 6/11
- LG Berlin, 11.07.2011 - 512 Qs 74/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Kassel, 11.02.2010 - 3 Qs 27/10
Beiordnung eines Pflichtverteidigers zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens …
Auszug aus LG Berlin, 11.07.2011 - 512 Qs 74/11
Vor diesem Hintergrund war das dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin in § 140 Abs. 3 S. 1 StPO eingeräumte Ermessen dahingehend reduziert, dass die Verteidigerbestellung aufrechtzuerhalten war, so dass der angefochtene Beschluss keinen Bestand haben konnte (vgl. zu entsprechenden Fällen u.a. LG Freiburg StraFo 2009, 384 und StRR 2010, 242 sowie LG Kassel StRR 2010, 347).