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   LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07   

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https://dejure.org/2008,16648
LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07 (https://dejure.org/2008,16648)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.05.2008 - 514 AR 1/07 (https://dejure.org/2008,16648)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 514 AR 1/07 (https://dejure.org/2008,16648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StPO §§ 406e, 403, 477 Abs. 5; WpHG § 38 Abs. 2, § 20a Abs. 1 Nr. 3, § 8 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Satz 4; BGB §§ 826, 823 Abs. 2; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2
    Zum Akteneinsichtsrecht eines Geschädigten bei Kursbetrug durch Scalping

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1826
  • WM 2008, 1470
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07
    Dies ergibt sich zum einen aus dem Zweck und der Konzeption des § 264a StGB, gerade auch in Abgrenzung zu den Vorschriften des WpHG, zum anderen wäre sonst praktisch jede falsche Ad-hoc-Mitteilung in Bezug auf den börslichen Aktienhandel ein Kapitalanlagebetrug (vgl. BGH, 2. Zivilsenat, Urteil vom 19. Juli 2004, II ZR 217/03, Juris Rn. 31).

    § 826 BGB ist als Anspruchsgrundlage anerkannt für die persönliche Haftung von Mitgliedern des Vorstands einer Aktiengesellschaft für vorsätzlich fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen (BGH, 2. Zivilsenat, Urteil vom 19. Juli 2004, II ZR 217/03, NJW 2004, 2668) und somit für Fälle des § 38 Abs. 2 i. V. m. § 39 Abs. 2 Nr. 11 i. V. m. § 20a Abs. 1 Nr. 1 WpHG.

  • LG München I, 26.01.2006 - 5 AR 25/05
    Auszug aus LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07
    49 9. Die Kammer ist schließlich der Auffassung, dass Akteneinsicht an Verletzte nur gewährt werden kann, soweit der Beschuldigte bereits Akteneinsicht hatte (vgl. LG München I, Beschluss vom 26. Januar 2006, 5 AR 25/05, Juris Orientierungssatz Nr. 3, wistra 2006, 240).
  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

    Auszug aus LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07
    Für die Bejahung der Sittenwidrigkeit sind für die Kammer dabei zwei Umstände von besonderer Bedeutung: Zum einen hat der Beschuldigte durch die eigenen Verkäufe erheblich von seinem Kursbetrug profitiert, was zur Erfüllung des strafrechtlichen Tatbestandes gar nicht erforderlich wäre, d. h. er hat im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung des BGH mit dem Kursbetrug "eigene Zwecke" verfolgt (zur besonderen Relevanz dieses Merkmals vgl. auch BGH, 11. Zivilsenat, Urteil vom 19. Februar 2008, XI ZR 170/07, Juris Rn. 29).
  • LG Berlin, 08.03.2005 - 3 Wi Js 82/04

    Anforderungen an die Vollstreckung des Verfalls von Wertersatz ; Anforderungen an

    Auszug aus LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07
    a) § 20a WpHG (Verbot der Marktmanipulation) ist keine Norm, die den Schutz von Anlegern bezweckt (ausführlich Landgericht Berlin, 5. große Strafkammer, Beschluss vom 8. März 2005, 505 - 11/04, Juris Rn. 13, wistra 2005, 277).
  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 7 E 3280/06

    Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07
    Nach Auffassung des VG Frankfurt steht § 8 WpHG einer Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht grundsätzlich entgegen, vielmehr bedürfe es einer Abwägung im Einzelfall (VG Frankfurt, Urteil vom 23. Januar 2008, 7 E 3280/06, Nachricht bei Juris, nicht rechtskräftig).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

    Auszug aus LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07
    Auch das Bundesverfassungsgericht geht in seinem der Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen die Akteneinsicht gewährende Entscheidung des Landgerichts Hildesheim betreffend einen Fall von Insiderhandel stattgebenden Kammerbeschluss (ohne dies näher zu erörtern) anscheinend als selbstverständlich davon aus (BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Beschluss vom 24. September 2002, 2 BvR 742/02, NJW 2003, 501) .
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

    Auszug aus LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07
    Der Verletztenbegriff ist daher bei § 406e StPO demjenigen bei § 403 StPO am nächsten, während bei § 172 StPO aufgrund der Funktion des Ausschlusses der Popularklage ein engerer, eher am Schutzzweck der Strafnorm orientierter Verletztenbegriff geboten ist (zur Nähe des Verletztenbegriffs in § 406e StPO zu dem in § 403 StPO vgl. die Nachweise bei OLG Karlsruhe, 2. Strafsenat, Beschluss vom 20. September 1993, Juris Rn. 17, wistra 1993, 353; das OLG Karlsruhe brauchte die Frage nicht zu entscheiden, Juris Rn. 23, tendierte allerdings wohl zu einer eher engen Auslegung, Juris Rn. 22).
  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen

    Auszug aus LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07
    Entscheidend ist vielmehr, ob eine zwingende innere Verknüpfung zwischen dem aus der Tat erlangten Vorteil und dem ersatzfähigen Schaden eines Dritten besteht (BGH, 5. Strafsenat, Urteil vom 06. Februar 2001, 5 StR 571/00, bei Juris Rn. 34, wistra 2001, 295).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13

    Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Strafprozess: Verletztenbegriff; Bezug

    Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren komme danach auch in Betracht, wenn die - bei Unterstellung der Tatbegehung - verletzte Strafnorm nicht den Antragsteller schützt, dieser aber zivilrechtliche Schadensersatzansprüche hätte (KK-Engelhardt, StPO, 6. Aufl., § 403 RN 5; OLG Hamburg, aaO; LG Berlin, Beschluss vom 20.05.2008 - 514 AR 1/07, zitiert nach ).
  • AG Bonn, 18.01.2012 - 51 Gs 53/09

    Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht durch einen Kunden eines durch das

    Auch wenn grundsätzlich Akteneinsicht zu gewähren ist, bedarf es gleichwohl noch einer näheren Bestimmung des Umfangs der Akteneinsicht, denn die Abwägung kann für verschiedene Aktenbestandteile unterschiedlich ausfallen (LG Berlin, Beschluss vom 20.05.2008, 514 AR 1/07, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08

    Aussetzung der Vollziehung eines gerichtlichen Beschlusses, Akteneinsicht gem §

    Die Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 20. Mai 2008 - 514 AR 1/07 - wird bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde - längstens für die Dauer von sechs Monaten - ausgesetzt.
  • OLG Hamm, 23.04.2015 - 1 Ws 123/15

    Akteneinsichtsrecht für Dienstvorgesetzten eines Nachfolgeunternehmens der

    Zwar weist die Beschwerdeführerin zutreffend darauf hin, dass § 30 AO keine absolute Schranke bildet, sondern letztlich die an sich gegebene Unerlaubtheit der Offenbarung nur ein Abwägungsgesichtspunkt nach § 406e Abs. 2 StPO ist (LG Kleve, wistra 1991, 160; vgl. LG Berlin, Beschl. v. 20.05.2008 - 514 AR 1/07 zur vergleichbaren Problematik bei § 8 WpHG), denn wie weit der Schutz des § 30 AO im Strafverfahren tatsächlich geht, bestimmt sich letztlich nach den Regelungen des Verfahrensrechts (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50 ff.).
  • LG Berlin, 15.02.2010 - 3 Wi Js 1665/07

    Strafverfahren: Akteneinsicht durch den Kapitalanleger bei einem Verfahren wegen

    Weitere Angaben: gegen Landgericht Berlin Beschluss vom 20.05.2008 (514 AR 01/07).

    11 Die Interpretation der Vorschrift durch eine andere Kammer des Landgerichts Berlin (vgl. WM 2008, 1470-1475), wonach auch diejenigen Geschädigten als Verletzte im Sinne von § 406e Abs. 1 StPO einzuordnen seien, die aufgrund eines strafrechtlich relevanten Verhaltens nur einen zivilrechtlichen Anspruch aus § 826 BGB geltend machen könnten, verdient unbeschadet ihrer verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit (vgl. BVerfG ZIP 2009, 1270-1272) auch mit Blick auf den Funktionszusammenhang der Norm keine Zustimmung.

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