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   AG Berlin-Tiergarten, 16.10.2008 - (257) 52 Js 4301/08 Ls (16/08)   

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https://dejure.org/2008,96144
AG Berlin-Tiergarten, 16.10.2008 - (257) 52 Js 4301/08 Ls (16/08) (https://dejure.org/2008,96144)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 16.10.2008 - (257) 52 Js 4301/08 Ls (16/08) (https://dejure.org/2008,96144)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - (257) 52 Js 4301/08 Ls (16/08) (https://dejure.org/2008,96144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 270
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 16.10.2008 - 257 Ls 16/08
    Vielmehr war aufgrund des zuvor vollständig erfolgten Gewahrsamswechsels bereits ein entsprechender Vermögensschaden beim früheren Gewahrsamsinhaber entstanden, neben welchem der sich anschließende Verzicht auf die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen keine eigenständige Bedeutung mehr hat (vgl. BGH in NJW 1984, 501).
  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 16.10.2008 - 257 Ls 16/08
    Bei kleinen Gegenständen - hier einem modernen Mobiltelefon - erfolgt ein vollständiger Gewahrsamswechsel nämlich grundsätzlich bereits mit Ergreifen des Gegenstands (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2008, - 3 StR 182/08 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 318/10

    Räuberische Erpressung (Finalität; Kausalität; "Sicherungserpressung"); Nötigung;

    In einem solchen Fall ist die Tat weder von Anfang an durch nötigende Elemente geprägt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1983 - 4 StR 405/83, NJW 1984, 501) noch führt die spätere Nötigungshandlung zu einer Vertiefung des bereits eingetretenen Vermögensnachteils; es fehlt damit an der Kausalität zwischen der Nötigungsfolge und dem Nachteilseintritt, denn der Vermögensschaden ist bereits zuvor durch den Gewahrsamswechsel eingetreten, dem anschließenden (vorläufigen) Verzicht auf die Geltendmachung von (Rück-)Forderungsansprüchen kommt dabei keine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, NJW 1984, 500; AG Tiergarten, Urteil vom 16. Oktober 2008 - (257 Ls) 52 Js 4301/08 (16/08), NStZ 2009, 270; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 253 Rn. 25 mwN).
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