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   LG Potsdam, 04.07.2001 - 52 O 11/01   

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https://dejure.org/2001,12859
LG Potsdam, 04.07.2001 - 52 O 11/01 (https://dejure.org/2001,12859)
LG Potsdam, Entscheidung vom 04.07.2001 - 52 O 11/01 (https://dejure.org/2001,12859)
LG Potsdam, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - 52 O 11/01 (https://dejure.org/2001,12859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des örtlichen Gerichtsstandes unter Berücksichtigung des Begehungsortes und des Erfolgsortes; Vorliegen eines "fliegenden Gerichtsstandes" bei im Internet begangenen Wettbewerbsverstößen; Antrag auf Unterlassung der Werbung für rechtsanwaltliche Tätigkeit ...

  • online-und-recht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstößen im Internet

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 43 b BRAO, §§ 1, 3, 24 UWG
    Kein "fliegender" Gerichtsstand bei Wettbewerbsverletzungen im Web

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 833
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99

    Voraussetzungen des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung bei unrechtmäßiger

    Auszug aus LG Potsdam, 04.07.2001 - 52 O 11/01
    Der Wettbewerbsverstoß ist ein Sonderfall der unerlaubten Handlung, weshalb der Gerichtsstand des § 24 Abs. 2 Satz 1 UWG demjenigen des § 32 ZPO entspricht (vgl. Baumbach-Hefermehl, a.a.O., RZ 6, Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 17. Februar 2000 - 2 U 139/99 -).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus LG Potsdam, 04.07.2001 - 52 O 11/01
    Das gilt jedenfalls für "unmittelbar Verletzte" (vgl. BGH WRP 1998, S. 973 ff; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., § 24 UWG, RZ 1b).
  • OLG Hamm, 15.05.1986 - 4 U 326/85

    Mißbrauch der Wahlmöglichkeiten zwischen den Gerichtsständen

    Auszug aus LG Potsdam, 04.07.2001 - 52 O 11/01
    Daher ist die Annahme eines Gerichtsstandes des Begehungsortes (Verletzungsort) gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 UWG wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses für Klagen in einem örtlichen Gerichtsstand zu verneinen, dessen Wahl ohne konkret dargelegten und nachprüfbaren Bezug auf die Beeinträchtigung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses erfolgte ( vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, a.a.O.; OLG Hamm, NJW 1987, S.138ff [OLG Hamm 15.05.1986 - 4 U 326/85]).
  • LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07

    Kein "fliegender Gerichtsstand" im Internet

    Auch die Kammer ist daher der Ansicht, dass die in der überwiegenden Kommentarliteratur - zumeist ohne Auseinandersetzung mit der genannten Problematik - vertretene Meinung, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist und damit grundsätzlich überall (vgl. Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 32, Rn. 34; Kayser , in: Saenger, HK-ZPO, § 32, Rn. 15; Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 32, Rn. 32, wobei dies unter Berufung auf die hierzu ergangenen Entscheidungen (vgl. KG NJW 1997, 3321; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: I - 20 W 13/07; LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979 ff.; LG Hamburg, GRUR-RR 2002, 267; LG München RIW 2000, 466) teilweise ausdrücklich (nur) auf die durch die Verwendung von Domain-Namen im Internet begangene Kennzeichenrechtsverletzung bezogen wird ( Putzina , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 32, Rn. 26; Heinrich , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 32, Rn. 17), zu weit geht, wie dies nunmehr auch von Teilen der auch von der Beklagten zitierten und vom Amtsgericht herangezogenen Instanzgerichte vertreten wird (vgl. OLGR Celle 2003, 47; LG Hannover, Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 9 O 44/06; LG Potsdam, MMR 2001, 833 f.; AG Charlottenburg MMR 2006, 254 f.).
  • OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02

    Internetverstoß; Gerichtsstand des Begehungsortes; Willkürverbot; Einhaltung des

    Vielmehr gebietet das Willkürverbot, dass keine willkürliche Gerichtsstandswahl erfolgt, sodass ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsortes nur dort gegeben ist, wo sich der behauptete Wettbewerbsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat (vgl. LG Potsdam MMR 2001, 833 f.; LG Bremen ZUM 2001, 257 f.; KG Berlin NJW-CoR 1997, 495 f.; Hanseatisches Oberlandesgericht OLGR Bremen 2000, 179 f.).
  • AG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 32 C 2323/08

    Ed Hardy - Rechtsmissbräuchliche Wahl des fliegenden Gerichtsstandes

    Alleine die theoretisch weltweite Abrufbarkeit eines Internetangebotes begründet noch nicht einen räumlich bestimmten, von anderen Gerichtsständen abgrenzbaren besonderen Gerichtsstand (OLG Celle, Beschluss vom 17.12.2002, Az. 4 AR 81/02; LG Krefeld, Urteil vom 14.9.2007, Az. 1 S 32/07; LG Potsdam, Beschluss vom 4.7.2001, Az. 52 O 11/01; LG Hannover, Beschluss vom 28.4.2006, Az. 9 O 44/06; AG Frankfurt, Urteile vom 18.12.2008, Az. 31 C 1373/08-83, vom 23.10.2008, Az. 30 C 1448/08-25; AG Charlottenburg, 19.12.2005, Az. 209 C 1015/05).
  • AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet

    Denn das Willkürverbot und das Gebot der Einhaltung des gesetzlichen Richters im Sinne des Artikel 101 Grundgesetz gebieten, dass keine willkürliche Gerichtsstandswahl erfolgt, sondern ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsorts der unerlaubten Handlung nur dort gegeben sein kann, wo sich der behauptete Rechtsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat (OLG Celle, Urteil vom 17.10.2010, Az. 4 AR 81/02, abzurufen aus Juris zum Stichwort "fliegender Gerichtsstand"; LG Potsdam, MMR 2001, 833; LG Bremen, ZUM 2001, 257).
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