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   LG Potsdam, 20.05.2015 - 52 O 136/13   

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https://dejure.org/2015,20457
LG Potsdam, 20.05.2015 - 52 O 136/13 (https://dejure.org/2015,20457)
LG Potsdam, Entscheidung vom 20.05.2015 - 52 O 136/13 (https://dejure.org/2015,20457)
LG Potsdam, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 52 O 136/13 (https://dejure.org/2015,20457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • damm-legal.de

    Irreführende Werbung für einen Bluttest zur Abklärung von Nahrungsmittelintoleranzen / Fehlender wissenschaftlicher Nachweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für einen Bluttest zur Abklärung von Nahrungsmittelintoleranzen / Fehlender wissenschaftlicher Nachweis

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 98 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Bewerbung eines Bluttests

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Potsdam, 20.05.2015 - 52 O 136/13
    Im Bereich der Werbung, in der wie hier auf die Gesundheit, Bezug genommen wird, gelten besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (s. BGH, GRUR 2013, 649).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

    Auszug aus LG Potsdam, 20.05.2015 - 52 O 136/13
    Im übrigen spricht bei einem ordnungsgemäß gegründeten und aktiv tätigen Verband eine Vermutung für die tatsächliche Zweckverfolgung, die der Gegner zu widerlegen hat (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 36ff m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 237/87

    Irreführung durch fehlende Belehrung über Widerrufsrecht

    Auszug aus LG Potsdam, 20.05.2015 - 52 O 136/13
    Diese kann auch nur mit einer erneuten Unterwerfungserklärung, wie sie die Beklagte hier verweigert, ausgeräumt werden (s. auch BGH, GRUR 1990, 534).
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