Rechtsprechung
LG Berlin, 22.05.2014 - 52 O 286/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bonne Maman
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Ausländische Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein / Zutatenverzeichnis und Mindesthaltbarkeitsdatum
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Lebensmittelkennzeichnung muss nach § 3 Abs. 3 Satz 1 LMKV regelmäßig in deutscher Sprache erfolgen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Französische Leckereien müssen deutsch gekennzeichnet sein
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Französische/englische Kennzeichnung von Lebensmitteln genügt nicht den Anforderungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
Wird zitiert von ...
- VG Bremen, 23.03.2017 - 5 K 1460/16
Sprachliche Anforderungen an Lebensmittelinformationen - EuGH; …
Für ausländische Lebensmittel gilt, ungeachtet des Umstandes, ob sie in der Gourmetabteilung eines französischen Kaufhauses oder in einem Einzelhandelsgeschäft für polnische Spezialitäten in Deutschland vertrieben werden, die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel in einer für den Durchschnittsverbraucher verständlichen Sprache, da nur auf diese Weise seinem Informationsrecht hinreichend nachgekommen wird (vgl. LG Berlin, Urt. v. 22.05.2014 - 52 O 286/13, juris).