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   EuGH, 14.07.1972 - 52/69   

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https://dejure.org/1972,104
EuGH, 14.07.1972 - 52/69 (https://dejure.org/1972,104)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1972 - 52/69 (https://dejure.org/1972,104)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1972 - 52/69 (https://dejure.org/1972,104)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Geigy AG / Kommission

    VERORDNUNG NR . 99/63 DER KOMMISSION, ARTIKEL 2
    1 . GEMEINSCHAFTSVERWALTUNG - MITTEILUNG DER BESCHWERDEPUNKTE - ÜBERTRAGUNG DER ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG - RECHTSNATUR

  • EU-Kommission

    Geigy AG / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verbotene Preisabsprachen von Unternehmen auf dem Farbstoffmarkt; Zuständigkeit der Kommission zur Verhängung von Geldbußen für außerhalb der Gemeinschaft begangene Handlungen durch ein nicht in der Gemeinschaft ansässiges Unternehmen; Verjährung bei der Verhängung von ...

  • Judicialis

    EWG Art. 85 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 17/62 Art. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG Art. 85 Abs. 1; Verordnung Nr. 17/62 Art. 15
    1. GEMEINSCHAFTSVERWALTUNG - MITTEILUNG DER BESCHWERDEPUNKTE - ÜBERTRAGUNG DER ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG - RECHTSNATUR - [VERORDNUNG NR. 99/63 DER KOMMISSION, ARTIKEL 2]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (63)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    64 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gemeinschaftsrichter im Rahmen der Untersuchung der Frage, ob mehrere zu einer Gruppe gehörende Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden, geprüft hat, ob das Mutterunternehmen die Preispolitik (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 14. Juli 1972, 1CI/Kommission, 48/69, Slg. 1972, 619, Randnr. 137, und Geigy/Kommission, 52/69, Slg. 1972, 787, Randnr. 45), die Herstellungs- und Vertriebsaktivitäten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, 6/73 und 7/73, Slg. 1974, 223, Randnrn. 37 und 39 bis 41), die Verkaufsziele, die Bruttomargen, die Verkaufskosten, den "cash flow", die Lagerbestände und das Marketing (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995, Viho/Kommission, T-102/92, Slg. 1995, II-17, Randnr. 48) beeinflussen konnte.
  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Hierzu bemerken UCI und KNWU, der Gerichtshof habe es sowohl in seinem Urteil vom 14. Juli 1972 (Geigy/Kommission, 52/69, - Slg. 1972, 787, 826) als auch in dem Urteil vom 21. Februar 1973 (Europemballage und Continental Can/Kommission, 6/72, - Slg. 1973, 215, 241) mit Verhaltensweisen zu tun gehabt, die auf das Gebiet des Gemeinsamen Marktes lokalisiert gewesen seien, und sich nicht zur Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts auf außerhalb der Gemeinschaft begangenen Handlungen geäußert, die geeignet seien, Wirkungen innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu entfalten.
  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Nur unter dieser Voraussetzung konnte die Mitteilung der Beschwerdepunkte nämlich den ihr durch die Gemeinschaftsverordnungen zugewiesenen Zweck erfuellen, den Unternehmen alle Angaben zur Verfügung zu stellen, deren sie bedürfen, um sich wirksam verteidigen zu können, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung erlässt (siehe hierzu die Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Böhringer Mannheim/Kommission, Slg. 1970, 769, vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, und vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461).
  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

    Sie könnten nur unter bestimmten Umständen verhindern, daß die Klagefrist zu laufen beginne; dies sei im vorliegenden Fall irrelevant (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, Randnr. 11).

    Jedenfalls dürfe nach der Geschäftsordnung weder die Bestimmung des Inhalts der Beschwerdepunkte noch ihre Mitteilung an die Adressaten auf Dritte übertragen werden (Urteil Geigy/Kommission und Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1972 in der Rechtssache 8/72, Cementhandelaren/Kommission, Slg. 1972, 977).

    Im übrigen habe der Generaldirektor der Kommission die Mitteilung der Beschwerdepunkte aufgrund einer bloßen Übertragung der Zeichnungsberechtigung unterschrieben, so daß der Vorwurf seiner mangelnden Zuständigkeit unberechtigt sei (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 14, und Geigy/Kommission, Randnr. 5).

    Die Mitteilung der Beschwerdepunkte sei ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Adressat in der Lage sei, den Inhalt der geltend gemachten Beschwerdepunkte voll und ganz zur Kenntnis zu nehmen (Urteile Geigy/Kommission, Randnr. 11, und Bayer/Kommission, Randnrn. 7 und 20).

    Bei der Unterzeichnung dieses Schreibens hat der Generaldirektor aber nicht aufgrund einer Übertragung von Befugnissen, sondern im Rahmen einer bloßen Übertragung der Zeichnungsberechtigung durch das zuständige Mitglied der Kommission gehandelt (vgl. Urteil Geigy/Kommission, Randnr. 5).

  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE

    218 Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Umstand, dass die Tochtergesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, nicht genügt, um auszuschließen, dass ihr Verhalten der Muttergesellschaft zugerechnet werden kann, namentlich, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht selbständig bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofes, ICI/Kommission, zitiert in Randnr. 85, Randnrn. 132 und 133, vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, Randnr. 44, und vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72, Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

    132 f.; Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69 (Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, Randnr. 44); siehe auch das Urteil vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72 (Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215, Randnr. 15).

    (102) - Urteil vom 17. Oktober 1972 in der Rechtssache 8/72 (Cementhandelaren/Kommission, Slg. 1972, 977, Randnr. 12); Urteil ICI/Kommission, a. a. O. (Fußnote 75), Randnr. 13; Urteil Geigy/Kommission, a. a. O. (Fußnote 75), Randnr. 5; Urteil Cassella/Kommission, a. a. O. (Fußnote 52), Randnr. 5.

    (103) - Urteil ICI/Kommission, a. a. O. (Fußnote 75), Randnr. 14; Urteil Geigy/Kommission, a. a. O. (Fußnote 75), Randnr. 5; Urteil Cassella/Kommission, a. a. O. (Fußnote 52), Randnr. 5; Urteil Cementhandelaren/Kommission, a. a. O. (Fußnote 102), Randnr. 13.

    42 bis 44; Urteil Geigy/Kommission, Randnr. 19.

    (155) - Urteil IAZ/Kommission, a. a. O. (Fußnote 43), Randnr. 16. Dies wird bestätigt durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes betreffend Unregelmässigkeiten bei der Bekanntgabe gemäß Artikel 191 EWG-Vertrag: siehe die in Nr. 62 angeführten Urteile Geigy/Kommission und ICI/Kommission.

  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Wenn auch in manchen Bereichen präzise Verjährungsfristen durch Rechtsvorschriften festgelegt worden seien, habe der Gerichtshof doch entschieden, dass auch bei Fehlen solcher Vorschriften die Kommission durch das grundlegende Erfordernis der Rechtssicherheit daran gehindert sei, unbegrenzt lange zu warten, ehe sie von ihrer Befugnis zur Verhängung von Geldbußen Gebrauch mache (Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, Randnrn. 20 und 21).

    So werde das Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen durch das Urteil Geigy/Kommission nicht nur nicht bestätigt, sondern durch die in dessen Randnummer 21 enthaltene Feststellung entkräftet, dass eine Verjährungsfrist, um ihrer Funktion gerecht werden zu können, im Voraus festgelegt sein müsse, wobei die Festlegung dieser Frist und der Einzelheiten ihrer Anwendung in die Zuständigkeit des Gemeinschaftsgesetzgebers falle.

    Wie der Gerichtshof an derselben Stelle im Urteil Geigy/Kommission aber auch festgestellt hat, ist die Kommission durch das grundlegende Erfordernis der Rechtssicherheit daran gehindert, unbegrenzt lange zu warten, ehe sie von ihren Befugnissen Gebrauch macht.

  • EuG, 06.10.2005 - T-22/02

    Sumitomo Chemical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

    der Kommission vom 23. Dezember 1971 ergibt, den die Beklagte zu den Akten gereicht hat, die Antwort des Gemeinschaftsgesetzgebers auf Hinweise in Urteilen des Gerichtshofes von 1970 in den Rechtssachen betreffend das Chinin-Kartell (vgl. u. a. Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnrn. 18 bis 20), wiederholt 1972 in Rechtssachen betreffend das Farbstoffkartell (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, Randnr. 21) darstellt, in denen der Gerichtshof zunächst ausführt, dass die Vorschriften über die Befugnis der Kommission zur Verhängung von Geldbußen bei Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln keine Verjährung vorsähen, und dann ergänzt, eine Verjährungsfrist könne ihrer Funktion nur gerecht werden, wenn sie im Voraus festgelegt sei; die Festlegung einer solchen Frist und der Einzelheiten ihrer Anwendung falle in die Zuständigkeit des Gemeinschaftsgesetzgebers.

    81 Nach der Rechtssprechung des Gerichtshofes kann eine Verjährungsfrist ihrer Funktion, die Rechtssicherheit zu wahren, nur gerecht werden, wenn sie im Voraus festgelegt ist; dabei fällt die Festlegung der Frist und der Einzelheiten ihrer Anwendung in die Zuständigkeit des Gemeinschaftsgesetzgebers (Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache ACF Chemiefarma/Kommission, Randnrn. 19 und 20; Geigy/Kommission, Randnr. 21; vom 24. September 2002 in der Rechtssache Falck et Acciaierie di Bolzano/Kommission, Rechtssachen C-74/00 P und C-75/00 P, Slg. 2002, I-7869, Randnr. 139; und vom 2. Oktober 2003 in den Rechtssachen C-172/01 P, C-175/01 P, C-176/01 P und C-180/01 P, International Power u. a./NALOO, Slg. 2003, I-11421, Randnr. 106).

    Nach Auffassung des Gerichtshofs ergibt sich aus dem grundlegenden Erfordernis der Rechtssicherheit bei Fehlen von Vorschriften über die Verjährung, dass die Kommission die Ausübung ihrer Befugnisse nicht unbeschränkt aufschieben darf (Urteile des Gerichtshofs Geigy/Kommission, Randnr. 21; Falck et Acciaierie di Bolzano/Kommission, Randnr. 140; International Power u. a./NALOO, Randnr. 107; vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-372/97, Italien/Kommission, Slg. 2004, I-3679, Randnr. 116, und in der Rechtssache C-298/00 P, Italien/Kommission, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 90).

    Im Gegenteil lässt sich der Rechtsprechung entnehmen, dass das Vorgehen der Kommission nicht als übermäßig spät anzusehen ist, wenn es an einer Verzögerung oder an einer anderen der Kommission vorwerfbaren Nachlässigkeit fehlt; insbesondere sind der Zeitpunkt, zu dem die Kommission Kenntnis von dem Verstoß erlangt hat, und die angemessene Dauer des Verwaltungsverfahrens zu berücksichtigen (siehe u. a. Urteil Geigy/Kommission, Randnr. 21, wo der Gerichtshof überprüft hat, ob das Verhalten der Kommission im konkreten Fall diese daran hindere, von ihrer Befugnis zur Verhängung von Geldbußen Gebrauch zu machen; Urteil Falck et Acciaierie di Bolzano/Kommission, Randnr. 144, gelesen im Licht von Randnr. 132; Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-372/97, Italien/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, schließt der Umstand, dass die Tochtergesellschaft eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, noch nicht aus, dass ihr Verhalten der Muttergesellschaft zugerechnet werden kann; dies gilt insbesondere dann, wenn die Tochtergesellschaft ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt (vgl. u. a. Urteile ICI/Kommission, Randnrn. 132 und 133, vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, Randnr. 44, und vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72, Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215, Randnr. 15).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-298/00

    Italien / Kommission

    89 Soweit die Italienische Republik schließlich geltend macht, das Gericht hätte, weil die begünstigten Unternehmen auf die Ordnungsmäßigkeit von seit vielen Jahren eingeführten und gezahlten Beihilfen vertraut hätten, zu dem Schluss gelangen müssen, dass diese lange Zeit ein berechtigtes Vertrauen der Begünstigten im Hinblick auf die Rückforderung der streitigen Beihilfen begründet habe, das, wie der Gerichtshof bereits entschieden habe, eine zeitliche Beschränkung der Befugnis der Kommission zur Erfüllung ihrer Aufgaben rechtfertige, genügt hierauf die Antwort, dass eine solche Verjährungsfrist im Voraus festgelegt sein muss, wobei die Festlegung dieser Frist und der Einzelheiten ihrer Anwendung in die Zuständigkeit des Gemeinschaftsgesetzgebers fällt (in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, Randnr. 21).

    90 Allerdings ist die Kommission durch das grundlegende Erfordernis der Rechtssicherheit daran gehindert, unbegrenzt lange zu warten, ehe sie von ihren Befugnissen Gebrauch macht (Urteile Geigy/Kommission, Randnrn. 20 und 21, sowie vom 24. September 2002 in den Rechtssachen C-74/00 P und C-75/00 P, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, Slg. 2002, I-7869, Randnr. 140).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14

    Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuGH, 29.04.2004 - C-372/97

    Italien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85

    A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 07.10.1999 - T-228/97

    Irish Sugar / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-294/98

    Metsä-Serla u.a. / Kommission

  • EuG, 12.12.2007 - T-112/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER GEGEN FÜNF

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-373/10

    Villeroy & Boch Austria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-882/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella kann ein nationales Gericht eine

  • EuG, 03.03.2011 - T-122/07

    Siemens Österreich und VA Tech Transmission & Distribution / Kommission -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

  • EuGH, 22.04.2008 - C-408/04

    Kommission / Salzgitter - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Genehmigung der

  • EuG, 14.01.2004 - T-109/01

    Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 27.10.2010 - T-24/05

    Alliance One International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer

  • EuG, 08.10.2008 - T-69/04

    Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuGH, 27.01.2022 - C-788/19

    Die nationale Regelung, nach der die spanischen Steueransässigen dazu

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-8/08

    T-Mobile Netherlands u.a. - Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - Aufeinander

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 89/85

    A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 23.01.2014 - T-384/09

    SKW Stahl-Metallurgie Holding und SKW Stahl-Metallurgie / Kommission - Wettbewerb

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 14.07.1972 - 53/69

    Sandoz AG / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 05.10.2004 - T-45/01

    Sanders u.a. / Kommission

  • EuG, 05.10.2004 - T-144/02

    Eagle u.a. / Kommission - Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal -

  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission

  • EuG, 30.04.2009 - T-12/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE GEGEN DIE NINTENDO-GRUPPE AUF 119,24 MILLIONEN

  • EuG, 03.03.2011 - T-123/07

    Siemens Transmission & Distribution / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt

  • EuG, 12.10.2011 - T-38/05

    Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-548/09

    Bank Melli Iran / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-3/06

    Groupe Danone / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Geldbuße - Artikel 15

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-346/03

    Atzeni u.a. - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der von der Region

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-298/00

    Italien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1984 - 170/83

    Hydrotherm Gerätebau GmbH gegen Firma Compact del Dott. Ing. Mario Andreoli & C.

  • EuG, 12.10.2011 - T-41/05

    Alliance One International / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-387/17

    Fallimento Traghetti del Mediterraneo - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-513/21

    DI/ EZB - Rechtsmittel - Personal der Europäischen Zentralbank (EZB) -

  • EuG, 13.07.2011 - T-38/07

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über das Kartell auf dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-523/04

    Kommission / Niederlande - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1972 - 48/69

    Imperial Chemical Industries Ltd. gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 10.06.2004 - T-307/01

    François / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-362/06

    Ballast Nedam Infra / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-520/09

    Arkema / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2004 - C-226/03

    José Martí Peix / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-294/98

    Metsä-Serla u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano S.p.A. und Commercial Solvents Corporation gegen

  • EuG, 09.12.2010 - T-69/08

    Polen / Kommission - Rechtsangleichung - Richtlinie 2001/18/EG - Von einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1972 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company Inc. gegen Kommission der

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