Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.07.1997

Rechtsprechung
   AG Rudolstadt, 24.11.1998 - F 52/97   

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https://dejure.org/1998,54121
AG Rudolstadt, 24.11.1998 - F 52/97 (https://dejure.org/1998,54121)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 24.11.1998 - F 52/97 (https://dejure.org/1998,54121)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 24. November 1998 - F 52/97 (https://dejure.org/1998,54121)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Da bei solchen in wesentlichen Bauteilen gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipierten Fahrzeugen die Herstellerkonzeption der Eignung für den einen ebenso wenig wie für den anderen Zweck entgegensteht, wirkt sich dies in Umbaufällen dahin aus, dass einer Umwidmung des Fahrzeuges vom PKW (ursprüngliche werkseitige Ausstattung) zum LKW die serienmäßige Grundausstattung nicht entgegengehalten werden kann; die durch den Umbau geschaffenen LKW-typischen Einrichtungen und Merkmale müssen sich also bei solchen Fahrzeugen nicht gegen die zahlreichen, in aller Regel bei einem Umbau nicht veränderten oder gar nicht veränderbaren Baumerkmale, welche den Charakter eines Fahrzeuges in ihrer Gesamtheit bestimmen, "durchsetzen", wie es der Senat sonst für notwendig gehalten hat (Urteil des Senats in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489 --zu Sonderanfertigungen auf der Basis von PKW-Kombis bzw. Kompaktfahrzeugen--; siehe ferner die zu sog. Geländewagen ergangenen Entscheidungen des Senats u.a. vom 29. Juli 1997 VII R 51, 52/97, BFH/NV 1998, 220, und vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • OLG Jena, 07.06.1998 - 1 UF 485/98

    Versorgungsausgleich, Pflichten des Gerichts zur Veranlassung und Mitwirkung bei

    1 UF 485/98 F 52/97 AG Rudolstadt.

    hat das Thüringer Oberlandesgericht in Jena, Senat für Familiensachen, durch Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Schweikhardt, Richter am Amtsgericht Mummert und Richterin am Amtsgericht Martin auf die befristete Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Rudolstadt vom 24.11.1998 (Az. F 52/97).

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 37/99

    Umgebauter Kleinbus als Lkw

    Da bei solchen in wesentlichen Bauteilen gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipierten Fahrzeugen die Herstellerkonzeption der Eignung für den einen ebenso wenig wie für den anderen Zweck entgegensteht, wirkt sich dies in Umbaufällen dahin aus, dass einer Umwidmung des Fahrzeuges vom PKW (ursprüngliche werkseitige Ausstattung) zum LKW die serienmäßige Grundausstattung nicht entgegen gehalten werden kann; die durch den Umbau geschaffenen LKW-typischen Einrichtungen und Merkmale müssen sich also bei solchen Fahrzeugen nicht gegen die zahlreichen, in aller Regel bei einem Umbau nicht veränderten oder gar nicht veränderbaren Baumerkmale, welche den Charakter eines Fahrzeuges in ihrer Gesamtheit bestimmen, "durchsetzen", wie es der Senat sonst für notwendig gehalten hat (Urteil des Senats in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489 --zu Sonderanfertigungen auf der Basis von PKW-Kombis bzw. Kompaktfahrzeugen--, s. hierzu die zu sog. Geländewagen ergangenen Entscheidungen des Senats, u.a. vom 29. Juli 1997 VII R 51, 52/97, BFH/NV 1998, 220, und vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 27/99

    Größe der Ladefläche als Kriterium für die Einordnung als Lkw

    Da bei solchen in wesentlichen Bauteilen gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipierten Fahrzeugen die Herstellerkonzeption der Eignung für den einen ebenso wenig wie für den anderen Zweck entgegensteht, wirkt sich dies in Umbaufällen dahin aus, dass einer Umwidmung des Fahrzeuges vom PKW (ursprüngliche werkseitige Ausstattung) zum LKW die serienmäßige Grundausstattung nicht entgegen gehalten werden kann; die durch den Umbau geschaffenen LKW-typischen Einrichtungen und Merkmale müssen sich also bei solchen Fahrzeugen nicht gegen die zahlreichen, in aller Regel bei einem Umbau nicht veränderten oder gar nicht veränderbaren Baumerkmale, welche den Charakter eines Fahrzeuges in ihrer Gesamtheit bestimmen, "durchsetzen", wie es der Senat sonst für notwendig gehalten hat (Urteil des Senats in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489 --zu Sonderanfertigungen auf der Basis von PKW-Kombis bzw. Kompaktfahrzeugen--; siehe ferner die zu sog. Geländewagen ergangenen Entscheidungen des Senats, u.a. vom 29. Juli 1997 VII R 51, 52/97, BFH/NV 1998, 220, und vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • OLG Jena, 07.06.1999 - UF 485/98

    Anspruch auf Durchführung eines Versorgungsausgleiches

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Rechtsprechung
   BFH, 29.07.1997 - VII R 51, 52/97, VII R 51/97, VII R 52/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,23239
BFH, 29.07.1997 - VII R 51, 52/97, VII R 51/97, VII R 52/97 (https://dejure.org/1997,23239)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1997 - VII R 51, 52/97, VII R 51/97, VII R 52/97 (https://dejure.org/1997,23239)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - VII R 51, 52/97, VII R 51/97, VII R 52/97 (https://dejure.org/1997,23239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 2 Abs 2, AO 1977 § 88, KraftStDV § 6
    LKW; Verkehrsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97

    Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 51/97
    Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 29. April 1997 VII R 1/97 -- Abschnitt II Nr. 1 Deutsches Steuerrecht, Entscheidungsdienst 1997, 606).

    Die vom FG angewandten Maßstäbe zur Prüfung, ob noch ein Personenkraftwagen vorliegt, entsprechen der Rechtsprechung des Senats (Urteil in VII R 1/97).

  • BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90

    - Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 51/97
    Da der gerügte Verstoß -- Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 119 Nr. 3 FGO) -- das Gesamtergebnis des Verfahrens betrifft, ist eine Überprüfung der Vorentscheidung in sachlich-rechtlicher Hinsicht -- im Umfang der Beschwer des FA -- ausgeschlossen (Senat, Urteil vom 5. November 1991 VII R 64/90, BFHE 166, 415, 418, BStBl II 1992, 425 [BFH 05.11.1991 - VII R 64/90]).
  • BFH, 25.02.1999 - IV R 48/98

    Zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs

    In einem solchen Fall braucht der Beteiligte keinen Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen, um sein Rügerecht nicht zu verlieren, selbst wenn ein Antrag auf mündliche Verhandlung entgegen dem Wortlaut des § 90a Abs. 2 FGO ausnahmsweise zulässig sein sollte (BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 VII R 51, 52/97, BFH/NV 1998, 220).
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