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LG Berlin, 30.01.1985 - 521 Qs 57/75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 31.07.2015 - 161 Ss 131/15
Antragsfrist - Behauptung der Protokollfälschung durch einen Richter
Nach verbreiteter, allerdings umstrittener Ansicht kann das Antragsrecht sogar schon entstehen, bevor ein konkretes Antragsdelikt verwirklicht ist (vgl. etwa BGHSt 13, 363 für den Fall, dass sich die Angeklagte erst nach Antragstellung den verleumderischen Äußerungen ihrer Mutter angeschlossen hatte; BayObLG NJW 1966, 942 für den Fall, dass der Verletzte wegen der Entwendung seines Kraftfahrzeugs Strafantrag gestellt hatte, dem Angeklagten jedoch nur eine spätere unbefugte Fahrzeugnutzung i.S.d. § 248 b StGB nachgewiesen werden konnte; nach OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 1982 - 2 Ss 258/82 - 179/2 II - wirkt der vor Einzug gestellte Strafantrag gegen unbekannte Hausbesetzer auch gegen "Nachzügler"; nach LG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 521 Qs 57/75 - soll im Falle drohender Hausbesetzung ein vorsorglicher Strafantrag wirksam sein, wenn der Eintritt der Rechtsverletzung alsbald zu erwarten ist; instruktiv zum Ganzen Schmidt in LK a.a.O. und insbes.