Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.10.2010 - 1 Ws 520/10, 1 Ws 521/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10543
OLG Hamm, 14.10.2010 - 1 Ws 520/10, 1 Ws 521/10 (https://dejure.org/2010,10543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.10.2010 - 1 Ws 520/10, 1 Ws 521/10 (https://dejure.org/2010,10543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 1 Ws 520/10, 1 Ws 521/10 (https://dejure.org/2010,10543)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    § 56f StGB
    Widerruf, Strafaussetzung, Verhältnsimäßigkeit

  • openjur.de

    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung

  • openjur.de

    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 56f StGB
    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe infolge Zeitablaufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3; StGB § 56f Abs. 2
    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe infolge Zeitablaufs

  • rechtsportal.de

    GG Art. 20 Abs. 3 ; StGB § 56f Abs. 2
    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe infolge Zeitablaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe infolge Zeitablaufs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 123
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 10.11.2006 - 2 Ws 214/06

    Absehen vom Widerruf der Strafaussetzung: Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2010 - 1 Ws 520/10
    Es ist zwar nicht unumstritten, aber in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass über § 56f Abs. 2 StGB hinaus, welcher Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist, in besonderen Fällen der Widerruf der Strafaussetzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen sein kann (Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl.-Stree/Kinzig § 56 Rdnr 9; OLG Stuttgart B. v. 10.11.2006, 2 Ws 214/06, RPfleger 2007, 224, JURIS Rdnr 26, jew. m.w.N.).
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