Rechtsprechung
LG Würzburg, 01.04.1993 - T 521/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,24694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 01.04.1993 - T 521/93
- BayObLG, 27.07.1993 - 3Z BR 126/93
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 11 Sa 1383/03
Interessenabwägung bei Fehlverhalten
Ist nach diesen Grundsätzen ein Grund gegeben, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann, so muss dieser Grund weiterhin im Rahmen einer Einzelfallabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsprinzips zum Überwiegen des berechtigten Interesse des Kündigenden an der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen (BAG 13.12.1984 - 2 AZR 454/83 - AP BGB § 626 Nr. 81; 20.1.1994 - 521/93 - NZA 1994, 548, 549).