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   LG Berlin, 25.10.2005 - 526 Qs 190/05   

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https://dejure.org/2005,30466
LG Berlin, 25.10.2005 - 526 Qs 190/05 (https://dejure.org/2005,30466)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.10.2005 - 526 Qs 190/05 (https://dejure.org/2005,30466)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 526 Qs 190/05 (https://dejure.org/2005,30466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wohnungsdurchsuchung zwecks Führerscheinbeschlagnahme

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 385
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Berlin-Tiergarten, 29.03.1996 - 317 OWi 239/96
    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2005 - 526 Qs 190/05
    Die entgegenstehende Auffassung (AG Tiergarten, NZV 1996, 506; AG Leipzig, NZV 1999, 308; AG Karlsruhe, DAR 1999, 465) übersieht, daß das Fahrverbot des § 25 StVG als Äquivalent zu dem im strafrechtlichen Bereich geltenden Fahrverbot des § 44 StGB im Rahmen der Entkriminalisierung einiger Verkehrsdelikte entstand, die zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft wurden.

    Zu Recht weist daher die in der Rechtsprechung und Literatur herrschende Auffassung darauf hin, daß die Anordnung der Beschlagnahme des Führerscheins ohne die Möglichkeit der Durchsuchung der Wohnung als Zwangsmittel sinnlos bliebe (vgl. LG Limburg, Blutalkohol 2004, S. 546 f. mit zust. Anm. Bräutigam; LG Potsdam, Beschl. v. 18. Juli 2001, 21 Qs 83/01; Waechter, NZV 1999, S. 273 ff.; Hentschel, Trunkenheit - Fahrerlaubnisentziehung - Fahrverbot, 9. Aufl., Rdnr. 1033; ders., NZV 1996, S. 506 f.; Göhler, NZV 1996, S. 508).

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2005 - 526 Qs 190/05
    Die Zitierpflicht entfällt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur bei vorkonstitutionellen Grundrechtseinschränkungen, sie ist auch entbehrlich, wenn nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassene Gesetze lediglich bereits geltende Grundrechtsbeschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen (vgl. BVerfGE 5, 13, 16; 64, 72, 79 f.).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2005 - 526 Qs 190/05
    Die Zitierpflicht entfällt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur bei vorkonstitutionellen Grundrechtseinschränkungen, sie ist auch entbehrlich, wenn nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassene Gesetze lediglich bereits geltende Grundrechtsbeschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen (vgl. BVerfGE 5, 13, 16; 64, 72, 79 f.).
  • AG Leipzig, 06.08.1998 - 81 OWi 1547/98
    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2005 - 526 Qs 190/05
    Die entgegenstehende Auffassung (AG Tiergarten, NZV 1996, 506; AG Leipzig, NZV 1999, 308; AG Karlsruhe, DAR 1999, 465) übersieht, daß das Fahrverbot des § 25 StVG als Äquivalent zu dem im strafrechtlichen Bereich geltenden Fahrverbot des § 44 StGB im Rahmen der Entkriminalisierung einiger Verkehrsdelikte entstand, die zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft wurden.
  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 290/99

    Widersprüchliche Festsetzung im Bußgeldbescheid

    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2005 - 526 Qs 190/05
    Die entgegenstehende Auffassung (AG Tiergarten, NZV 1996, 506; AG Leipzig, NZV 1999, 308; AG Karlsruhe, DAR 1999, 465) übersieht, daß das Fahrverbot des § 25 StVG als Äquivalent zu dem im strafrechtlichen Bereich geltenden Fahrverbot des § 44 StGB im Rahmen der Entkriminalisierung einiger Verkehrsdelikte entstand, die zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft wurden.
  • LG Lüneburg, 08.07.2010 - 26 Qs 155/10

    Führerschein, beschlagnahmter - Wohnungsdurchsuchung - Ermächtigungsgrundlage

    Die Kammer folgt hinsichtlich dieser höchst umstrittenen Rechtsfrage entgegen der angefochtenen Entscheidung des Amtsgerichts Lüneburg und der damit übereinstimmenden Auffassung verschiedener Amtsgerichte (vgl. AG Berlin-Tiergarten, NZV 1996, 506; AG Leipzig, NZV 1999, 308 sowie AG Karlsruhe, DAR 1999, 568) der vorherrschenden Meinung in der bußgeldrechtlichen Literatur und Rechtsprechung, wonach § 25 Abs. 2 S. 4, Abs. 4 S. 1 StVG als gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für eine richterliche Wohnungsdurchsuchungsanordnung nach einem verwaltungsbehördlichen Fahrverbot anzusehen sei (vgl. Göhler, 15. Auflage 2009, § 90 OWiG Rdn. 12 a, 29; Meyer-Goßner, 52. Auflage 2009, § 463 b StPO Rdn. 1; KK/OWiG-Boujong, 2. Auflage 2000, § 90 OWiG Rdn. 22; Burhoff/Gübner, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2005, Rdn. 1005; Janiszewski/Buddendiek, Bußgeldkatalog mit Punktesystem, 9. Aufl. 2004, Rdn. 136; Krumm, Das Fahrverbot in Bußgeldsachen, 1. Aufl. 2006, S. 176; Waechter NZV 1999, 273; Hentschel, NZV 1996, 507; Deutscher, NZV 2000, 105; Janiszewski, NStZ 1997, 267 sowie LG Berlin, NZV 2006, 385 und LG Limburg, BA 2004, 546).

    Eine allein am nicht eindeutigen Wortlaut des § 25 Abs. 2 S. 4, Abs. 4 S. 1 StVG haftende Betrachtung verkennt nämlich, dass das Fahrverbot des § 25 StVG rechtsgeschichtlich als Äquivalent zu dem strafrechtlichen Fahrverbot gemäß § 44 StGB im Zuge der Entkriminalisierung einiger Verkehrsstraftaten entstanden ist, die auf diesem Wege zu bloßen Ordnungswidrigkeiten, also zu reinem Verwaltungsunrecht, herabgestuft wurden (vgl. LG Berlin, NZV 2006, 385).

    Dementsprechend hielt es seinerzeit auch der Rechtsausschuss des Bundestages für unnötig, weitere Änderungen an § 25 Abs. 4 StVG anzubringen, da in der Praxis die Zulässigkeit der Wohnungsdurchsuchung hinsichtlich einer einzuziehenden Sache oder eines beschlagnahmten Führerscheins ohnehin unstrittig sei (vgl. BT-Drs. 8/2152 vom 29. September 1978, S. 16 und BT-Drs. 8/2287 vom 14. November 1978, S. 4 sowie eingehend LG Berlin, NZV 2006, 385).

    Die Beschlagnahmeanordnung der Vollstreckungsbehörde kann seine Wirkungen vielmehr nur dann sinnvoll entfalten, wenn sie auch mit den Mitteln der Wohnungsdurchsuchung effektiv gegen den Betroffenen durchgesetzt werden kann (so auch LG Berlin, NZV 2006, 385; LG Limburg, BA 2004, 546 sowie Hentschel, NZV 1996, 507).

    19 Bei der Frage der Verhältnismäßigkeit der Wohnungsdurchsuchung in der vorliegenden Konstellation ist überdies zu beachten, dass die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25 Abs. 1 S. 1 StVG ohnehin nur im Falle einer "groben und beharrlichen Verletzungen der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" in Frage kommt, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass allein aufgrund einer Verkehrsbagatelle die Wohnung des Betroffenen durchsucht wird (vgl. LG Berlin, NZV 2006, 385).

    Schließlich wird er bei jeder Straßenverkehrskontrolle ein Führerscheindokument vorweisen können, ohne dass für die Polizeibeamten im Einzelfall ein Anlass bestehen wird, das Vorliegen eines Fahrverbots durch weitere Überprüfung festzustellen (vgl. LG Berlin, NZV 2006, 385).

    In § 25 Abs. 2 S. 4, Abs. 4 S. 1 StVG nach dem hiesigen Verständnis ist daher keine neuartige Form von Grundrechtseingriff zu sehen, auf die das Zitiergebot Anwendung finden müsste (vgl. Waechter, NZV 1999, 273 sowie LG Berlin, NZV 2006, 385).

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