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   OLG Brandenburg, 14.02.2019 - (2) 53 AuslA 57/17 (29/17)   

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OLG Brandenburg, 14.02.2019 - (2) 53 AuslA 57/17 (29/17) (https://dejure.org/2019,8504)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2019 - (2) 53 AuslA 57/17 (29/17) (https://dejure.org/2019,8504)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - (2) 53 AuslA 57/17 (29/17) (https://dejure.org/2019,8504)
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    Zulässigkeit der Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 53 AuslA 57/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die deutschen Gerichte im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332; 75, 1; BVerfG, Beschl. v. 8. April 2004, StV 2004, 440).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 53 AuslA 57/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die deutschen Gerichte im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332; 75, 1; BVerfG, Beschl. v. 8. April 2004, StV 2004, 440).
  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 53 AuslA 57/17
    Dies ist dann der Fall, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten in dem ersuchenden Staat ein Verfahren droht, das gegen unabdingbare, von allen Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze und damit gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard verstößt (Art. 25 GG) und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluss geben kann (vgl. BVerfG NStZ-RR 2006, 149).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Kurden, PKK, Mitglieder, Verdacht der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 53 AuslA 57/17
    Diese Frage ist im Auslieferungsverfahren unter Berücksichtigung von Art. 16a Abs. 1 GG unabhängig von der Entscheidung im Asylverfahren zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. April 2015 - 2 BvR 221/15, zit. nach Juris), wobei abschließende Entscheidungen über den Asylantrag nicht abgewartet werden müssen und darüber hinaus auch nicht verbindlich sind (§ 6 Satz 2 AsylG), wenn auch der Entscheidung der Verwaltungsbehörde indizielle Wirkung zukommt ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007- 1 AK 41/07- iuris).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 53 AuslA 57/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die deutschen Gerichte im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332; 75, 1; BVerfG, Beschl. v. 8. April 2004, StV 2004, 440).
  • BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 53 AuslA 57/17
    Diese Frage ist im Auslieferungsverfahren unter Berücksichtigung von Art. 16a Abs. 1 GG unabhängig von der Entscheidung im Asylverfahren zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. April 2015 - 2 BvR 221/15, zit. nach Juris), wobei abschließende Entscheidungen über den Asylantrag nicht abgewartet werden müssen und darüber hinaus auch nicht verbindlich sind (§ 6 Satz 2 AsylG), wenn auch der Entscheidung der Verwaltungsbehörde indizielle Wirkung zukommt ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007- 1 AK 41/07- iuris).
  • BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 828/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen russischer

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen die deutschen Gerichte bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Auslieferung der verfassungsrechtlichen Pflicht, zu prüfen, ob die erbetene Auslieferung die gemäß Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 1 und Art. 20 GG unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze beziehungsweise das unabdingbare Maß an Grundrechtsschutz verletzt (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 ; 108, 129 ; 140, 317 ).
  • BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 517/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 14. Februar 2019 - (2) 53 AuslA 57/17 (29/17) - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes, soweit er die Auslieferung des Beschwerdeführers für zulässig erklärt.
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