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   OLG Brandenburg, 18.12.2018 - (2) 53 Ss 104/18 (47/18)   

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https://dejure.org/2018,67643
OLG Brandenburg, 18.12.2018 - (2) 53 Ss 104/18 (47/18) (https://dejure.org/2018,67643)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2018 - (2) 53 Ss 104/18 (47/18) (https://dejure.org/2018,67643)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - (2) 53 Ss 104/18 (47/18) (https://dejure.org/2018,67643)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2018 - 53 Ss 104/18
    Auch scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit (BVerfGE 85, 1,14ff.).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2018 - 53 Ss 104/18
    Für die Einordnung der Äußerung als Schmähkritik, die jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik eine persönliche Herabsetzung darstellt, bei der - losgelöst vom Sachbezug - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE 82, 272), ergeben sich auf dieser Grundlage und angesichts des zu Grunde liegenden Anlasses für die Rezension keine durchgreifenden Anhaltspunkte.
  • BayObLG, 18.01.2001 - 5St RR 378/00

    Wertungsexzess als ehrverletzendes Werturteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2018 - 53 Ss 104/18
    Insoweit sind im Rahmen der Prüfung, ob das Interesse am Schutz der Ehre des Betroffenen das Interesse an der Äußerung überwiegt, im Fall der üblen Nachrede im Sinne von § 186 StPO insbesondere die Art und Schwere der behaupteten ehrenrührigen (hier: unter Namensnennung öffentlich verbreiteten) Tatsachen, Anlass und Gewicht der wahrgenommenen Interessen - wobei der Angeklagte als Verfahrensbeteiligter im Kampf um Rechtspositionengrundsätzlich auch strafrechtliche Bewertungen von Vorgängen als persönliche Rechtsauffassung zum Ausdruck bringen darf, selbst wenn sie objektiver Beurteilung nicht standhalten (vgl. BGH NJW 1982, 2248; BayObLG NJW 2001, 1511; KG, Urt. v. 11. Januar 2010 - 1 Ss 470/09, zit. nach Juris) - sowie der Grad der Wahrscheinlichkeit, dass die aufgestellte Tatsachenbehauptung der Wahrheit entsprechen könnte und ggfs. berechtigterweise auch auf die Gefahr hin aufgestellt werden darf, dass sie sich hinterher nicht als wahr erweist, abzuwägen (vgl. Schönke/Schröder/Lencker/Eisele, StGB 29. Aufl. § 193 Rn. 8, 12).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2018 - 53 Ss 104/18
    Unrichtige Information ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut, weil sie der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Aufgabe zutreffender Meinungsbildung nicht dienen kann; entscheidend ist vielmehr, dass die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, dass dadurch die Funktion der Meinungsfreiheit in Gefahr gerät oder leidet (BVerfGE 54, 208ff.).
  • KG, 11.01.2010 - 1 Ss 470/09

    Beleidigung: Wahrnehmung berechtigter Interessen durch überspitzte Ausführungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2018 - 53 Ss 104/18
    Insoweit sind im Rahmen der Prüfung, ob das Interesse am Schutz der Ehre des Betroffenen das Interesse an der Äußerung überwiegt, im Fall der üblen Nachrede im Sinne von § 186 StPO insbesondere die Art und Schwere der behaupteten ehrenrührigen (hier: unter Namensnennung öffentlich verbreiteten) Tatsachen, Anlass und Gewicht der wahrgenommenen Interessen - wobei der Angeklagte als Verfahrensbeteiligter im Kampf um Rechtspositionengrundsätzlich auch strafrechtliche Bewertungen von Vorgängen als persönliche Rechtsauffassung zum Ausdruck bringen darf, selbst wenn sie objektiver Beurteilung nicht standhalten (vgl. BGH NJW 1982, 2248; BayObLG NJW 2001, 1511; KG, Urt. v. 11. Januar 2010 - 1 Ss 470/09, zit. nach Juris) - sowie der Grad der Wahrscheinlichkeit, dass die aufgestellte Tatsachenbehauptung der Wahrheit entsprechen könnte und ggfs. berechtigterweise auch auf die Gefahr hin aufgestellt werden darf, dass sie sich hinterher nicht als wahr erweist, abzuwägen (vgl. Schönke/Schröder/Lencker/Eisele, StGB 29. Aufl. § 193 Rn. 8, 12).
  • LG Frankfurt/Oder, 14.05.2020 - 25 Ns 17/19
    Mit Beschluss vom 18. Dezember 2018 hat das Brandenburgische Oberlandesgericht - (2) 53 Ss 104/18 (47/18) - das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 2. März 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, die zum Inhalt der veröffentlichten Rezensionen und deren Urheberschaft getroffenen tatsächlichen Feststellungen aufrechterhalten, die weiter gehende Revision als unbegründet verworfen und die Sache zu neuer Verhandlung und.
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