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   OLG Brandenburg, 25.10.2012 - (2) 53 Ss 131/12 (54/12)   

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https://dejure.org/2012,57230
OLG Brandenburg, 25.10.2012 - (2) 53 Ss 131/12 (54/12) (https://dejure.org/2012,57230)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.10.2012 - (2) 53 Ss 131/12 (54/12) (https://dejure.org/2012,57230)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - (2) 53 Ss 131/12 (54/12) (https://dejure.org/2012,57230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240 Abs. 1
    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Nötigung bei Behinderungen im StraßenverkehrEinwirken auf einen anderen als Zweck des verbotswidrigen Verhaltens, nicht als bloße Folge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 25
  • NZV 2014, 102
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08

    Nötigung; Straßenverkehr; Nötigungselement

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2012 - 53 Ss 131/12
    Gegen den "bloß" rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer, der seine Ziele auf Kosten anderer eigensüchtig durchsetzt und die für diese eintretenden Folgen dabei lediglich billigend in Kauf nimmt, scheidet ein Schuldspruch wegen Nötigung aus (vgl. OLG Hamm NStZ 2009, 213f.; OLG Düsseldorf NStZ 2008, 38; Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl. § 42 Rn. 34).
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03

    Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2012 - 53 Ss 131/12
    Da dies erforderlich gewesen wäre (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschl. vom 20. April 2004 - 2 Ss 594/03, zit. nach Juris, m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs), weist die insoweit nur lückenhafte Beweiswürdigung Rechtsfehler auf.
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07

    Keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2012 - 53 Ss 131/12
    Gegen den "bloß" rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer, der seine Ziele auf Kosten anderer eigensüchtig durchsetzt und die für diese eintretenden Folgen dabei lediglich billigend in Kauf nimmt, scheidet ein Schuldspruch wegen Nötigung aus (vgl. OLG Hamm NStZ 2009, 213f.; OLG Düsseldorf NStZ 2008, 38; Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl. § 42 Rn. 34).
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