Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.02.2011 - (1) 53 Ss 229/10 (2/11)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21436
OLG Brandenburg, 21.02.2011 - (1) 53 Ss 229/10 (2/11) (https://dejure.org/2011,21436)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2011 - (1) 53 Ss 229/10 (2/11) (https://dejure.org/2011,21436)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - (1) 53 Ss 229/10 (2/11) (https://dejure.org/2011,21436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,21436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 56 StGB
    Revision gegen die Ablehnung der Aussetzung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Stellung einer negativen Sozialprognose aufgrund eines Verhaltens vor Strafantritt darf nicht zu einer Aushebelung des Warneffekts zulasten des Erstverbüßers führen; Ablehnung der Aussetzung zur Bewährung infolge negativer Sozialprognose durch ein Verhalten vor ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56
    Ablehnung der Aussetzung zur Bewährung infolge negativer Sozialprognose; Zwischenzeitlich erfolgter Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 06.07.2007 - 82 Ss 93/07

    Antrag auf Gewährung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 53 Ss 229/10
    Hat der Angeklagte aber zwischen Begehung und Aburteilung der Tat erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt, so muss bei Verneinung einer ungünstigen Prognose auch darauf eingegangen werden, welche Wirkungen diese Strafverbüßung auf den Angeklagten hatte (vgl. OLG Köln StV 2008, 24; OLG Köln NStZ-RR 2007, 266; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 200; OLG Karlsruhe StV 2001, 626; BayOLG DAR 82, 248; Fischer, 57. Auflage, § 56, Rn. 6b m. w. N.).
  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 519/00

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung in der Ehe (Widerlegung des atypischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 53 Ss 229/10
    Die insoweit zugrundeliegenden Feststellungen konnten bestehen bleiben, weil lediglich Erörterungsmängel in Rede stehen; ergänzende Feststellungen sind statthaft (vgl. BGH NStZ 2001, 366).
  • OLG Karlsruhe, 02.04.2001 - 1 Ss 247/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 53 Ss 229/10
    Hat der Angeklagte aber zwischen Begehung und Aburteilung der Tat erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt, so muss bei Verneinung einer ungünstigen Prognose auch darauf eingegangen werden, welche Wirkungen diese Strafverbüßung auf den Angeklagten hatte (vgl. OLG Köln StV 2008, 24; OLG Köln NStZ-RR 2007, 266; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 200; OLG Karlsruhe StV 2001, 626; BayOLG DAR 82, 248; Fischer, 57. Auflage, § 56, Rn. 6b m. w. N.).
  • KG, 28.02.2019 - 3 Ss 11/19

    Versagung der Bewährung trotz zwischenzeitlich verbüßter Strafhaft

    Der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt lässt bei einem Erstverbüßer allgemein erwarten, dass das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (vgl. KG, Urteil vom 24. Juni 2010 - (4) 1 Ss 214/10 (115/10) - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.02.2011 - (1) 53 Ss 229/10 (2/11), juris Rz. 7).
  • OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose aufgrund planmäßig verlaufender

    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung deshalb grundsätzlich nur auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (BGH NStZ-RR 2010, 306 f.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005; 200 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2011 - 53 Ss 229/10 sowie Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [jeweils bei juris]; vgl. im gleichen Sinne aus der Kommentarliteratur z.B. Fischer StGB 60. Aufl. § 56 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der

    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung deshalb grundsätzlich nur auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (BGHSt 6, 298/299 f.; 6, 391/392; 24, 3/5; BGH NStZ 2002, 312; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 5; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005; 200 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2011 - 53 Ss 229/10 [bei juris]; Fischer § 56 Rn. 25 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht