Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 31.05.2016 - (2 B) 53 Ss-OWi 116/16 (57/16) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Fahrverbot, Absehen, dünner werdende Besiedlung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Fahrverbot trotz Annahme, eine Ortschaft verlassen zu haben, möglich
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Absehen vom Regelfahrverbot bei einem Geschwindigkeitsverstoß innerhalb einer geschlossenen Ortschaft
- rechtsportal.de
BKatV § 4 Abs. 1 S. 1; StVG § 25 Abs. 1 S. 1
Absehen vom Regelfahrverbot bei einem Geschwindigkeitsverstoß innerhalb einer geschlossenen Ortschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Absehen vom Fahrverbot, oder: dünner werdende Besiedlung und Vermutung "außerorts" reicht nicht
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Geschwindigkeitsverstoß aufgrund Irrtums über Verlassen einer Ortschaft begründet kein Absehen vom Regelfahrverbot - Sorgfältiger und pflichtbewusster Fahrzeugführer darf sich nicht auf bloße Vermutung verlassen
Verfahrensgang
- AG Bernau, 09.11.2015 - 2 OWi 276/15
- OLG Brandenburg, 31.05.2016 - (2 B) 53 Ss-OWi 116/16 (57/16)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 53 Ss OWi 116/16
Von der Anordnung eines Fahrverbots ist hingegen abzusehen, wenn ein Verkehrsverstoß nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, sondern lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die jedem sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann (BGHSt 43, 241; OLG Karlsruhe NZV 2006, 325; NZV 2007, 213).8 Eine grobe Pflichtverletzung kann beispielsweise dann auszuschließen sein, wenn die Ordnungswidrigkeit darauf beruht, dass der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit ein die Geschwindigkeit begrenzendes Zeichen übersehen hat und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdrängen musste (BGH NJW 1997, 3252; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. April 1999 - 2b Ss OWi 85/99, zit. nach Juris; Senat, Beschl. v. 10. November 2004 - 2 Ss-OWi 106 B/04).
- OLG Hamm, 19.02.2001 - 2 Ss OWi 43/01
Geschwindigkeitsüberschreitung, Augenblicksversagen, Abgelenkt, grobe …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 53 Ss OWi 116/16
Wenn er sich dann nach Verlassen des Ortskerns aufgrund dünner werdender Besiedelung und weitgehend fehlender Bebauung zu der Annahme verleiten lässt, er sei bereits außerhalb der Ortslage, vermag dies einen Ausnahmefall, der ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt, regelmäßig nicht zu begründen (vgl. BayObLG NZV 1997, 89, 90; OLG Hamm DAR 2001, 322, 323). - BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96
Auch eine praktisch völlig fehlende Bebauung rechtfertigt bei einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 53 Ss OWi 116/16
Wenn er sich dann nach Verlassen des Ortskerns aufgrund dünner werdender Besiedelung und weitgehend fehlender Bebauung zu der Annahme verleiten lässt, er sei bereits außerhalb der Ortslage, vermag dies einen Ausnahmefall, der ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt, regelmäßig nicht zu begründen (vgl. BayObLG NZV 1997, 89, 90; OLG Hamm DAR 2001, 322, 323). - OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05
Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 53 Ss OWi 116/16
Von der Anordnung eines Fahrverbots ist hingegen abzusehen, wenn ein Verkehrsverstoß nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, sondern lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die jedem sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann (BGHSt 43, 241; OLG Karlsruhe NZV 2006, 325; NZV 2007, 213). - OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - 2b Ss OWi 85/99
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 53 Ss OWi 116/16
8 Eine grobe Pflichtverletzung kann beispielsweise dann auszuschließen sein, wenn die Ordnungswidrigkeit darauf beruht, dass der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit ein die Geschwindigkeit begrenzendes Zeichen übersehen hat und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdrängen musste (BGH NJW 1997, 3252; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. April 1999 - 2b Ss OWi 85/99, zit. nach Juris; Senat, Beschl. v. 10. November 2004 - 2 Ss-OWi 106 B/04).