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   OLG Brandenburg, 17.11.2011 - (1 B) 53 Ss-OWi 446/11 (244/11)   

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https://dejure.org/2011,3944
OLG Brandenburg, 17.11.2011 - (1 B) 53 Ss-OWi 446/11 (244/11) (https://dejure.org/2011,3944)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2011 - (1 B) 53 Ss-OWi 446/11 (244/11) (https://dejure.org/2011,3944)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2011 - (1 B) 53 Ss-OWi 446/11 (244/11) (https://dejure.org/2011,3944)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Ergänzung eines Bußgeldurteils nach dessen Zustellung an die Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77b Abs. 1
    Keine Ergänzungsmöglichkeit des Bußgeldurteils nach dessen Zustellung an die Staatsxanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Urteilsgründe fehlen...mal in der Rechtsbeschwerde, mal beim Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 446/11
    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (RGSt 65, 296; RGSt 69, 110, 111; BGHSt 19, 46, 48; BGHSt 24, 185, 187; BGH NJW 1981, S. 589, 590, jeweils m.w.N.).

    Die grundlegende und unerlässliche Voraussetzung der Trennbarkeit von Schuld- und Rechtsfolgenfrage steht in engstem Zusammenhang mit dem Postulat der inneren Einheit bzw. Widerspruchsfreiheit der das Verfahren stufenweise abschließende Urteile, die als ein einheitliches Ganzes anzusehen, und dem Ziel des Verfahrens verhaftet sind, zu einer insgesamt gesetzesmäßigen Entscheidung zu gelangen (vgl. BGHSt 10, 71, 72; BGHSt 24, 185, 188; BGHSt 25, 72, 75 f.; BGH NJW 1981, 589, 590).

  • RG, 29.01.1935 - 4 D 981/34

    1. Bleibt eine Revision, die nur auf Verletzung des § 51 Abs. 2 StGB. gestützt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 446/11
    Die den Rechtsmittelberechtigten in § 344 Abs. 1 StPO, 79 Abs. 3 OWiG eingeräumte "Macht zum unmittelbaren Eingriff in die Gestaltung des Rechtsmittels" (RGSt 69, 110, 111; vgl. BGHSt 14, 30, 36) gebietet es, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck gekommenen Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren.

    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (RGSt 65, 296; RGSt 69, 110, 111; BGHSt 19, 46, 48; BGHSt 24, 185, 187; BGH NJW 1981, S. 589, 590, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 446/11
    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (RGSt 65, 296; RGSt 69, 110, 111; BGHSt 19, 46, 48; BGHSt 24, 185, 187; BGH NJW 1981, S. 589, 590, jeweils m.w.N.).

    Die grundlegende und unerlässliche Voraussetzung der Trennbarkeit von Schuld- und Rechtsfolgenfrage steht in engstem Zusammenhang mit dem Postulat der inneren Einheit bzw. Widerspruchsfreiheit der das Verfahren stufenweise abschließende Urteile, die als ein einheitliches Ganzes anzusehen, und dem Ziel des Verfahrens verhaftet sind, zu einer insgesamt gesetzesmäßigen Entscheidung zu gelangen (vgl. BGHSt 10, 71, 72; BGHSt 24, 185, 188; BGHSt 25, 72, 75 f.; BGH NJW 1981, 589, 590).

  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 446/11
    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (RGSt 65, 296; RGSt 69, 110, 111; BGHSt 19, 46, 48; BGHSt 24, 185, 187; BGH NJW 1981, S. 589, 590, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 523/03

    Rechtsbeschwerde (Einlegungsfrist); Urteilsverkündung (abwesender Betroffener);

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 446/11
    Ein Urteil ohne Urteilsgründe entfaltet Rechtswirksamkeit (vgl. BGH NJW 2004, 3643) und kann folglich mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden.
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 446/11
    Die den Rechtsmittelberechtigten in § 344 Abs. 1 StPO, 79 Abs. 3 OWiG eingeräumte "Macht zum unmittelbaren Eingriff in die Gestaltung des Rechtsmittels" (RGSt 69, 110, 111; vgl. BGHSt 14, 30, 36) gebietet es, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck gekommenen Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren.
  • OLG Karlsruhe, 19.06.2006 - 2 Ss 42/06

    Bußgeldverfahren: Ergänzung eines nicht mit Gründen versehenen Urteils auf die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 446/11
    Die spätere Urteilsfassung ist damit unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2003, 1 Ss-OWi 123 B/03; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2007, 212 f.).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 446/11
    Die grundlegende und unerlässliche Voraussetzung der Trennbarkeit von Schuld- und Rechtsfolgenfrage steht in engstem Zusammenhang mit dem Postulat der inneren Einheit bzw. Widerspruchsfreiheit der das Verfahren stufenweise abschließende Urteile, die als ein einheitliches Ganzes anzusehen, und dem Ziel des Verfahrens verhaftet sind, zu einer insgesamt gesetzesmäßigen Entscheidung zu gelangen (vgl. BGHSt 10, 71, 72; BGHSt 24, 185, 188; BGHSt 25, 72, 75 f.; BGH NJW 1981, 589, 590).
  • RG, 11.05.1931 - III 151/31

    Zur Frage der Beschränkbarkeit der Rechtsmittel.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 446/11
    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (RGSt 65, 296; RGSt 69, 110, 111; BGHSt 19, 46, 48; BGHSt 24, 185, 187; BGH NJW 1981, S. 589, 590, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1956 - 4 StR 524/56
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 446/11
    Die grundlegende und unerlässliche Voraussetzung der Trennbarkeit von Schuld- und Rechtsfolgenfrage steht in engstem Zusammenhang mit dem Postulat der inneren Einheit bzw. Widerspruchsfreiheit der das Verfahren stufenweise abschließende Urteile, die als ein einheitliches Ganzes anzusehen, und dem Ziel des Verfahrens verhaftet sind, zu einer insgesamt gesetzesmäßigen Entscheidung zu gelangen (vgl. BGHSt 10, 71, 72; BGHSt 24, 185, 188; BGHSt 25, 72, 75 f.; BGH NJW 1981, 589, 590).
  • OLG Hamm, 30.06.2003 - 2 Ss OWi 412/03

    Rechtsbeschwerde, abgekürztes Urteil, Voraussetzungen für Ergänzung

  • OLG Brandenburg, 22.09.2021 - 2 OLG 53 Ss OWi 373/21

    Bußgeldverfahren, Beschluss, Begründung

    Wird ein nicht mit Gründen versehenes Urteil nach § 41 StPO zugestellt, obwohl die Voraussetzungen des § 77b Abs. 1 OWiG nicht vorgelegen haben, ist eine nachträgliche Ergänzung auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen nicht möglich (vgl. Brandenburger Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. November 2011, Az.: (1 B) 53 Ss-OWi 446/11 (244/11), in: juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 2013, Az.: 111-5 RBs 181/12, in: juris; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2013, Az.: 4 StR 336/12, in: BGHSt 58, 243-253).
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