Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 04.01.2011 - (2 B) 53 Ss-OWi 546/10 (257/10) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Mehrere verwirkte Fahrverbote, keine Addtion
- verkehrslexikon.de
Keine Addition von Fahrverboten bei gleichzeitig grobem und beharrlichem Pflichtverstoß
- verkehrslexikon.de
Zur Addition von Fahrverbotsfristen bei einschlägigen Vorbelastungen und beim Zusammentreffen von beharrlicher mit grober Pflichtverletzung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Addition von Regelfahrverboten bei Erfüllen sowohl der Voraussetzungen einer groben als auch einer beharrlichen Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers gem. § 25 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 4 Abs. 1, 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) durch dieselbe ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Länge des Fahrverbots bei Vorliegen einer groben wie auch beharrlichen Pflichtverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrverbot x 2
Verfahrensgang
- AG Eisenhüttenstadt, 01.09.2010 - 25 OWi 72/10
- OLG Brandenburg, 04.01.2011 - (2 B) 53 Ss-OWi 546/10 (257/10)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 153
- NZV 2011, 358
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 18.12.1995 - 1 Ss 541/95
Zur Verhängung eines längeren Fahrverbots bei Tatmerheit
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.01.2011 - 53 Ss OWi 546/10
Erfüllt ein Verhalten mehrere in der Bußgeldkatalogverordnung aufgeführte Tatbestände, die ein Fahrverbot indizieren, so sind die in der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehenen Verbotsfristen nicht ohne weiteres zu addieren (OLG Hamm vom 1. Dezember 2006 - 4 Ss OWi 758/06 - sowie OLG Stuttgart vom 18.12.1995 - 1 Ss 541/95 -, in juris;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 27). - OLG Hamm, 01.12.2006 - 4 Ss OWi 758/06
Geschwindigkeitsüberschreitung, grober Pflichtenverstoß, grelle Sonne, gleißender …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.01.2011 - 53 Ss OWi 546/10
Erfüllt ein Verhalten mehrere in der Bußgeldkatalogverordnung aufgeführte Tatbestände, die ein Fahrverbot indizieren, so sind die in der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehenen Verbotsfristen nicht ohne weiteres zu addieren (OLG Hamm vom 1. Dezember 2006 - 4 Ss OWi 758/06 - sowie OLG Stuttgart vom 18.12.1995 - 1 Ss 541/95 -, in juris;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 27).
- KG, 27.10.2020 - 3 Ws (B) 225/20
Verwirklichung zweier Fahrverbotsregeltatbestände nach der BKatV
Die Erhöhung des Fahrverbots über die Dauer eines Monats hinaus kommt aber in Betracht, wenn gewichtige, für den Betroffenen nachteilige Umstände vorliegen, die erkennen lassen, dass ein Fahrverbot von einem Monat nicht ausreicht, um ihn nachhaltig zu beeindrucken; diese Gründe sind im Urteil darzulegen (vgl. OLG Stuttgart NZV 1996, 159; Brandenburgisches OLG NZV 2011, 358; vgl. auch Senat DAR 2001, 318 und Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 3 Ws (B) 601/14 -).