Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.02.2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 608/18 (320/18), 1 Ss-OWi 320/18   

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https://dejure.org/2019,4324
OLG Brandenburg, 26.02.2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 608/18 (320/18), 1 Ss-OWi 320/18 (https://dejure.org/2019,4324)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 608/18 (320/18), 1 Ss-OWi 320/18 (https://dejure.org/2019,4324)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 608/18 (320/18), 1 Ss-OWi 320/18 (https://dejure.org/2019,4324)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Absehen vom Fahrverbot wegen Zeitablauf im Falle weiterer Verstöße nicht notwendig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 275 Abs. 2 S. 1; StVG § 25 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Unterzeichnung des Strafurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Auszüge)

    "2 Jahre = Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer!"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Strafurteils; Zulässigkeit der Anordnung eines Fahrverbots nach Ablauf von mehr als zwei Jahren zwischen Tat und Urteil

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 53 Ss OWi 608/18
    Deshalb reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen (vgl. statt vieler: BGH NJW 1985, 1227, BGH NJW 1997, 3380, 3381; OLG Köln NStZ-RR 2011, 348, 349; BayObLG NStZ-RR 2003, 305, 306; OLG Oldenburg NStZ 1988, 145).

    Der Bundesgerichtshof hat ergänzend - im Zusammenhang mit einer Unterschrift unter einem bestimmenden anwaltlichen Schriftsatz - darauf hingewiesen, dass zumindest in Fällen, in denen kein Zweifel an der Urheberschaft bestünde, ein "großzügiger Maßstab" anzulegen sei (BGH NJW 1997, 3380, 3381; ebenso BGH NJW 2000, 607).

  • BFH, 23.06.1999 - X R 113/96

    Eigenhändige Unterschrift im Klageverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 53 Ss OWi 608/18
    Der Bundesgerichtshof hat ergänzend - im Zusammenhang mit einer Unterschrift unter einem bestimmenden anwaltlichen Schriftsatz - darauf hingewiesen, dass zumindest in Fällen, in denen kein Zweifel an der Urheberschaft bestünde, ein "großzügiger Maßstab" anzulegen sei (BGH NJW 1997, 3380, 3381; ebenso BGH NJW 2000, 607).
  • OLG Oldenburg, 20.10.1987 - Ss 530/87

    Richter; Urteilsunterzeichnung; Anforderungen an Schriftbild

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 53 Ss OWi 608/18
    Deshalb reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen (vgl. statt vieler: BGH NJW 1985, 1227, BGH NJW 1997, 3380, 3381; OLG Köln NStZ-RR 2011, 348, 349; BayObLG NStZ-RR 2003, 305, 306; OLG Oldenburg NStZ 1988, 145).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04

    Fahrverbot - Langer Zeitablauf zw. Vorfall und Verurteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 53 Ss OWi 608/18
    Bei der Abwägung der Umstände des konkreten Einzelfalls ist zu berücksichtigen, worauf die lange Verfahrensdauer zurückzuführen ist, insbesondere ob hierfür maßgebliche Umstände im Einflussbereich des Betroffenen liegen oder Folge gerichtlicher oder behördlicher Abläufe sind (BayObLG NZV 2004, 210).
  • OLG Celle, 23.12.2004 - 211 Ss 145/04

    Gebotenheit der Verhängung eines Regelfahrverbotes nach der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 53 Ss OWi 608/18
    Anderes gilt dann, wenn die lange Dauer des Verfahrens (auch) auf Gründe beruht, die in der Spähe des Betroffenen liegen (vgl. dazu KG VRS 102, 127; OLG Köln NZV 2000, 430; OLG Rostock DAR 2001, 421; OLG Celle VRS 108, 118; OLG Karlsruhe DAR 2005, 168).
  • BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03

    Fahrverbot und lange Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 53 Ss OWi 608/18
    Auch bei einer Verfahrensdauer von mehr als 2 Jahren - die im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung noch nicht gegeben war - kann die Anordnung eines Fahrverbots dann noch in Betracht kommen, wenn sich der Betroffene in der Zwischenzeit weitere Ordnungswidrigkeiten hat zuschulden kommen lassen (vgl. BayObLG NStZ-RR 2004, 57).
  • BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03

    Anforderungen an die Unterschrift unter ein Urteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 53 Ss OWi 608/18
    Deshalb reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen (vgl. statt vieler: BGH NJW 1985, 1227, BGH NJW 1997, 3380, 3381; OLG Köln NStZ-RR 2011, 348, 349; BayObLG NStZ-RR 2003, 305, 306; OLG Oldenburg NStZ 1988, 145).
  • OLG Köln, 16.06.2000 - Ss 241/00

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Auferlegung eines Fahrverbotes von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 53 Ss OWi 608/18
    Anderes gilt dann, wenn die lange Dauer des Verfahrens (auch) auf Gründe beruht, die in der Spähe des Betroffenen liegen (vgl. dazu KG VRS 102, 127; OLG Köln NZV 2000, 430; OLG Rostock DAR 2001, 421; OLG Celle VRS 108, 118; OLG Karlsruhe DAR 2005, 168).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2000 - 2a Ss OWi 128/00

    Verhängung eines Fahrverbots trotz langen Zeitablaufs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 53 Ss OWi 608/18
    Bei einem Zeitablauf von über zwei Jahren zwischen Tat und Urteil bedarf es nach Auffassung des Senats aber besonderer Umstände für die Annahme, dass ein Fahrverbot noch unbedingt notwendig ist (st. Senatsrechtsprechung, statt vieler, Beschluss vom 2. März 2016, (1 B) 53 SDs 44/16 (30/16); siehe auch: OLG Düsseldorf MDR 2000, 829; zum Ganzen: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., StVG, § 25, Rd. 24 m.w.N.).
  • KG, 05.09.2007 - 3 Ws (B) 459/07

    Fahrverbot: Absehen vom Fahrverbot bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 53 Ss OWi 608/18
    Das Fahrverbot kann deshalb seinen Sinn verloren haben, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt (vgl. KG StraFo 2007, 518 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

  • OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 166/11

    Erforderlichkeit eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend

  • KG, 23.11.2001 - 3 Ws (B) 566/01

    Fahrverbot - Langer zeitlicher Abstand zwischen Tat und Urteil

  • BayObLG, 21.11.2022 - 201 ObOWi 1291/22

    Anforderungen an freisprechendes Urteil bei Abweichung von Bedienungsanleitung

    Der Zeitraum von zwei Jahren führt nicht automatisch zu einem Absehen von einem Fahrverbot; er ist lediglich Anhaltspunkt dafür, dass eine tatrichterliche Prüfung, ob das Fahrverbot seinen erzieherischen Zweck im Hinblick auf den Zeitablauf noch erfüllen kann, veranlasst ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.2.2019 - [1 B] 53 Ss-OWi 608/18 [320/18] = BeckRS 2019, 2717).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 1 OLG 53 Ss OWi 584/22

    Anforderungen an die richterliche Unterzeichnung der Urteilsgründe

    4 St 89/87">MDR 1988, 253; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Strafsenat, Beschluss vom 27. März 2012, (2 B) 53 Ss-OWi 37/12 (30/12); ständige Senatsrechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 16. Februar 2019, (1 B) 53 Ss-OWi 608/18 (320/18)).
  • AG Eilenburg, 08.12.2021 - 8 OWi 953 Js 56143/20

    Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 - Ausgleich etwaiger Messungenauigkeiten

    b) Angesichts der Voreintragungsfreiheit des Betroffenen und der Umstände, dass die festgestellte Tat zum Zeitpunkt der Aburteilung bereits fast 2 Jahre zurückliegt und keine weiteren Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten des Betroffenen bekannt geworden sind, bedarf es aus Sicht des Gerichts ebenfalls nicht der besonderen Erziehungsfunktion des Fahrverbots (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.02.2019 - 53 Ss-OWi 608/18 -, juris), zumal der Betroffene die lange Verfahrensdauer nicht zu vertreten hat.
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