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   OLG Brandenburg, 08.12.2017 - (1 Z) 53 Ss-OWi 723/17 (374/17)   

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https://dejure.org/2017,54091
OLG Brandenburg, 08.12.2017 - (1 Z) 53 Ss-OWi 723/17 (374/17) (https://dejure.org/2017,54091)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2017 - (1 Z) 53 Ss-OWi 723/17 (374/17) (https://dejure.org/2017,54091)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - (1 Z) 53 Ss-OWi 723/17 (374/17) (https://dejure.org/2017,54091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Entbindungsantrag, Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Betroffenen im Bußgeldverfahren zum Erscheinen in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 Abs. 2
    Pflicht des Betroffenen im Bußgeldverfahren zum Erscheinen in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Rostock, 27.04.2011 - 2 Ss OWi 50/11

    Bußgeldverfahren: Fehlerhaftes Verwerfungsurteil bei übergangenem/übersehenem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2017 - 53 Ss OWi 723/17
    Darin, dass das Amtsgericht als Folge unterlassener Entscheidung über den Antrag auf Entbindung von der Pflicht zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung und der Einspruchsverwerfung wegen vermeintlicher Säumnis des Betroffenen dessen Vorbringen zur Sache, nämlich das bloße Einräumen der Fahrereigenschaft und das fehlende Geständnis zur Geschwindigkeitsüberschreitung, nicht zur Kenntnis genommen, überprüft und bei der Entscheidung berücksichtigt hat, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27. April 2011 - 2 Ss (OWi) 50/11 I 63/11 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2017 - 53 Ss OWi 723/17
    Eine solche erhebliche Verletzung rechtlichen Gehörs liegt jedenfalls dann vor, wenn die Rechtsanwendung offenkundig unrichtig war (vgl. BVerfG NJW 1985, 1150 f., 1151; BVerfG NJW 1987, 2733, 2734).
  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 169/03
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2017 - 53 Ss OWi 723/17
    Insoweit besteht für das Amtsgericht kein Ermessensspielraum (vgl. OLG Köln VRS 105, 207 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2017 - 53 Ss OWi 723/17
    Eine solche erhebliche Verletzung rechtlichen Gehörs liegt jedenfalls dann vor, wenn die Rechtsanwendung offenkundig unrichtig war (vgl. BVerfG NJW 1985, 1150 f., 1151; BVerfG NJW 1987, 2733, 2734).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2017 - 53 Ss OWi 723/17
    Zwar muss der Verstoß gegen das rechtliche Gehör erheblich sein (vgl. KK-Bohnert, OWiG , 3. Auflage, Einleitung, Rdnr. 130 m. w. N.), da nicht bei jeder Verletzung einer dem rechtlichen Gehörs dienenden einfachgesetzlichen Verfahrensvorschrift rechtliches Gehörs tatsächlich verletzt ist (vgl. BVerfG NJW 1993, 2229 ff.).
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