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   OLG Brandenburg, 11.06.2019 - (2 B) 53 Ss-OWi 132/19 (95/19)   

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https://dejure.org/2019,16249
OLG Brandenburg, 11.06.2019 - (2 B) 53 Ss-OWi 132/19 (95/19) (https://dejure.org/2019,16249)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.06.2019 - (2 B) 53 Ss-OWi 132/19 (95/19) (https://dejure.org/2019,16249)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juni 2019 - (2 B) 53 Ss-OWi 132/19 (95/19) (https://dejure.org/2019,16249)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vorsatz, Geschwindigkeitsüberschreitung, wirtschaftliche Verhältnisse, Feststellungen

  • beck-blog

    Statt 80 km/h außerorts 166 km/h! Vorsatzverurteilung; Bei 1250 Euro Geldbuße - weitere Darstellungen erforderlich

  • IWW

    OWiG § 79 Abs. 3 S. 1 StPO § 349 Abs. 2 BKatV § 3 Abs. 4a
    Strafprozessrecht/OWiG

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung - notwendige Urteilsfeststellungen bei ProViDa 2000 Modular

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen einer mit dem Messgerät ProVida 2000 Modular gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Vorsatz bei mehr als 100% Überschreitung außerorts: Wie sind die wirtschaftlichen Verhältnisse?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsatz bei 166 km/h statt 80 km/h außerorts!

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Braunschweig, 11.07.2013 - 1 Ss OWi 92/13

    Erfordernis einer Reisegewerbekarte bei mobilen Verkaufsständen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 53 Ss OWi 132/19
    Zwar sind derartige Feststellungen entbehrlich, wenn bei der Festsetzung der Regelgeldbuße auch von mehr als 250, 00 Euro keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse vorhanden sind und der Betroffene - wie hier - keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht hat (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2016 - 2B Ss-OWi 149/16; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 1 Ss (OWi) 92/13).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 53 Ss OWi 132/19
    Die Möglichkeit, dass ein Kraftfahrer ein Zeichen übersehen hat, braucht nur dann in Rechnung gestellt zu werden, wenn sich hierfür konkrete Anhaltspunkte ergeben oder der Betroffene dies im Verfahren einwendet (vgl. BGHSt 43, 241, 250).
  • KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15

    Bezugnahme auf eine gespeicherte Videoaufnahme im Urteil und Darlegung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 53 Ss OWi 132/19
    Voraussetzung ist, dass das Gerät von seinem Bedienungspersonal standardmäßig, das heißt in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungsanleitung verwendet wurde und sich auch sonst keine Anhaltspunkte für Fehlerquellen ergeben haben (KG Berlin, Beschluss vom 2. April 2015-3 Ws (B) 39/15).
  • KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 53 Ss OWi 132/19
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist der Grad der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein starkes Indiz für fahrlässiges bzw. vorsätzliches Handeln (vgl. KG NZV 2004, 598).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Annahme vorsätzlicher Begehungsweise

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 53 Ss OWi 132/19
    Bei einer Überschreitung um beinahe 50 % liegt auch außerorts ein solches Bewusstsein nahe (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. April 2006 - 1 Ss 25/06 -, juris m. w. N.).
  • OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 53 Ss OWi 132/19
    Teilweise wird anerkannt, dass dieser Grundsatz auch bei Erhöhung des Regelsatzes auf bis zu 500 Euro wegen vorsätzlicher Tatbegehung gelten soll (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. April 2017-1 OLG 151 SsBs 62/16).
  • KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20

    Wirtschaftliche Verhältnisse bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

    Die eigentliche Geschwindigkeitsermittlung wurde hier jedoch nicht mit der als standardisiertes Messverfahren anerkannten ProVidA 2000 modular - Anlage (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Juni 2019 - (2 B) 53 Ss-Owi 132/19 [95/19] - OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss-OWi 1003/12 -, alle bei juris; OLG Hamm DAR 2009, 156), sondern nachträglich mit Hilfe des softwarebasierten Auswertungsverfahrens ViDistA2006 durchgeführt.
  • KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21

    Ruhen der Verfolgungsverjährung aufgrund eines Abwesenheitsurteils selbst bei

    Bei dem eingesetzten Geschwindigkeitsmessverfahren ProViDA 2000 modular handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. August 2018 - 3 Ws (B) 202/18 - vom 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Juni 2019 - (2 B) 53 Ss-Owi 132/19 [95/19] -, alle bei juris; OLG Hamm DAR 2009, 156).
  • OLG Hamm, 12.08.2021 - 4 RBs 217/21

    Wahrnehmung von Verkehrszeichen; Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse

    Hinzu kommt im vorliegenden Fall, dass das Amtsgericht bei Nichtanwesenheit der Betroffenen in der Hauptverhandlung durch erfolglose Befragung des Verteidigers eine weitere Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse versucht hatte (vgl. insoweit: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v.11.06.2019 - (2 B) 53 Ss-OWi 132/19 (95/19) -juris).
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