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   VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 53-VI-09   

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https://dejure.org/2010,26616
VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 53-VI-09 (https://dejure.org/2010,26616)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2010 - 53-VI-09 (https://dejure.org/2010,26616)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 53-VI-09 (https://dejure.org/2010,26616)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 53-VI-09
    Die Aufhebung gibt dem Gericht auch Gelegenheit zu überprüfen, ob auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur aktiven Parteifähigkeit einer Außengesellschaft bürgerlichen Rechts (BGH vom 29.1.2001 = BGHZ 146, 341) eine Berichtigung des Rubrums geboten ist (BGH vom 15.1.2003 = NJW 2003, 1043).
  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 53-VI-09
    Die Aufhebung gibt dem Gericht auch Gelegenheit zu überprüfen, ob auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur aktiven Parteifähigkeit einer Außengesellschaft bürgerlichen Rechts (BGH vom 29.1.2001 = BGHZ 146, 341) eine Berichtigung des Rubrums geboten ist (BGH vom 15.1.2003 = NJW 2003, 1043).
  • VerfGH Bayern, 05.06.1996 - 62-VI-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 53-VI-09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 5.6.1996 = VerfGH 49, 67/71; VerfGH 52, 29/33; VerfGH vom 18.10.2002 = VerfGH 55, 137/141; VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66).
  • VerfGH Bayern, 02.04.2008 - 90-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlenden Zugang der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 53-VI-09
    Auch soweit im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a Satz 1 ZPO die Gestaltung des Verfahrens dem billigen Ermessen des Gerichts überlassen bleibt, ist den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren zu genügen und den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (VerfGH vom 2.4.2008 = NJW-RR 2008, 1312).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 53-VI-09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 5.6.1996 = VerfGH 49, 67/71; VerfGH 52, 29/33; VerfGH vom 18.10.2002 = VerfGH 55, 137/141; VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66).
  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    Durch die Aufhebung der Beschlüsse vom 22. Mai und 23. Juli 2009 wird der Beschluss des Landgerichts vom 1. September 2009 gegenstandslos; eine gesonderte Aufhebung ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 7.5.2004 Vf. 39-VI-03; VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).
  • VerfGH Bayern, 19.08.2010 - 41-VI-09

    Verfassungsrechtlich unhaltbare Anwendung des § 291 ZPO

    Durch die Aufhebung des angegriffenen Urteils wird der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 14. Januar 2009, mit dem die Anhörungsrüge der Beschwerdeführerin zurückgewiesen wurde, gegenstandslos; eine gesonderte Aufhebung ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 98-VI-09

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 86 Abs 1 S 2 Verf BY)

    Durch die Aufhebung des Urteils des Oberlandesgerichts vom 19. März 2009 wird dessen Beschluss vom 23. Juni 2009 gegenstandslos; eine gesonderte Aufhebung ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 7.5.2004 Vf. 39-VI-03; VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).
  • VerfGH Bayern, 19.05.2011 - 98-VI-10

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör in einem Mietrechtsstreit

    Auch soweit im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a Satz 1 ZPO die Gestaltung des Verfahrens dem billigen Ermessen des Gerichts überlassen bleibt, ist den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren zu genügen und den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (VerfGH vom 2.4.2008 = NJW-RR 2008, 1312; VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66; VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).

  • VerfGH Bayern, 17.02.2012 - 97-VI-11

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 91 Abs 1 Verf BY durch amtsgerichtliche

    Durch die Aufhebung des Urteils vom 17. Mai 2011 wird der Beschluss vom 29. Juni 2011 gegenstandslos; eine gesonderte Aufhebung ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).
  • VerfGH Bayern, 28.11.2012 - 41-VI-12

    Wegen Überraschungsentscheidung begründete Verfassungsbeschwerde

    Durch die teilweise Aufhebung des Urteils vom 14. März 2012 wird der Beschluss vom 23. April 2012 insoweit gegenstandslos; eine gesonderte Aufhebung ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).
  • VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 111-VI-10

    Amtsgerichtliche Ablehnung der Erstattung von nach Tarifwechsel ungültig

    Auch soweit im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a Satz 1 ZPO die Gestaltung des Verfahrens dem billigen Ermessen des Gerichts überlassen bleibt, ist den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren zu genügen und den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (VerfGH vom 2.4.2008 = NJW-RR 2008, 1312; VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).
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