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Rechtsprechung
   RG, 29.04.1903 - O 53/03   

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RG, 29.04.1903 - O 53/03 (https://dejure.org/1903,571)
RG, Entscheidung vom 29.04.1903 - O 53/03 (https://dejure.org/1903,571)
RG, Entscheidung vom 29. April 1903 - O 53/03 (https://dejure.org/1903,571)
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Kurzfassungen/Presse

  • digishelf.de (Zusammenfassung)

    Distanzfracht, gefordert von dem Versicherer, der die geborgene Ladung an sich genommen

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Rechtsprechung
   RG, 15.06.1903 - Rep. V. 53/03   

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RG, 15.06.1903 - Rep. V. 53/03 (https://dejure.org/1903,145)
RG, Entscheidung vom 15.06.1903 - Rep. V. 53/03 (https://dejure.org/1903,145)
RG, Entscheidung vom 15. Juni 1903 - Rep. V. 53/03 (https://dejure.org/1903,145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Fällt derjenige Betrag einer Sicherungshypothek, der dadurch frei wird, daß der Gläubiger gegen das vom Ersteher im Verteilungstermine bar zu berichtigende Meistgebot nicht den vollen Betrag seiner Sicherungshypothek liquidiert, den nachstehenden (sonst leer ausgehenden) ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung der Eigentümerhypothek. Maximalhypothek.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 55, 217
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 17.06.2005 - 14 Wx 35/04

    Grundbuch: Eintragung der Pfändung einer vorläufigen Eigentümergrundschuld;

    a) Wegen der Anwendbarkeit von § 1163 BGB auch auf die Höchstbetragshypothek (vgl. schon RGZ 55, S. 217 ff., mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien) steht diese, solange die gesicherte Forderung noch nicht entstanden ist, dem Eigentümer als durch Valutierung auflösend bedingte und damit vorläufige Eigentümergrundschuld zu, die sich im Umfang des Entstehens der Forderung in eine Fremdhypothek umwandelt, die wiederum im Umfang des Erlöschens der Forderung zu einer durch Neuvalutierung auflösend bedingten Eigentümergrundschuld wird (vgl. RG, JW 1934, S. 1780 f., Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl. 2005, Rdn. 10 ff. zu § 1190; Wolfsteiner, in: Staudinger, BGB, 2000, Rdn. 10 zu § 1190 - jeweils m.w.N.).
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