Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 6 W 52/06, 6 W 53/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7587
OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 6 W 52/06, 6 W 53/06 (https://dejure.org/2006,7587)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.04.2006 - 6 W 52/06, 6 W 53/06 (https://dejure.org/2006,7587)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. April 2006 - 6 W 52/06, 6 W 53/06 (https://dejure.org/2006,7587)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 ZPO
    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Anwalts bei einem Großunternehmen mit eigener Rechtsabteilung

  • Judicialis

    ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten für einen auswärtigen Prozessvertreter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten für einen auswärtigen Prozessvertreter

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 12 O 33/04
  • OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 6 W 52/06, 6 W 53/06

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 214
  • NZV 2007, 46
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZB 27/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 6 W 52/06
    Zwar kann in einem solchen Fall nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 04, 1169 - Auswärtiger Rechtsanwalt im Berufungsverfahren - m.w.N.) von einer Partei "regelmäßig" verlangt werden, einen am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten zu beauftragen und diesen schriftlich oder fernmündlich zu informieren.
  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

    Dies schließt auf den Einzelfall bezogene Erwägungen zur sachlichen Rechtfertigung der Beauftragung eines nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts indes nicht aus, etwa, wenn sich diese aus der Komplexität der jeweiligen Rechtstreitigkeit ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 174/10, ZIP 2012, 697 Rn. 11; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 214, 215) oder weil mehrere gleich gelagerte Rechtstreitigkeiten bei verschiedenen Gerichten zu führen sind und die Partei aus diesem Grund die Wahrnehmung ihrer Belange durch einen Rechtsanwalt als sachdienlich ansehen kann (vgl. OLG Dresden, ZInsO 2009, 1392; KG, NJOZ 2008, 1688; BeckOK ZPO/Jaspersen, Stand: 1. Dezember 2017, § 91 Rn. 172.2; kritisch Burhoff, RVGReport 2017, 64, 65; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 91 Rn. 13 - Reisekosten des Anwalts).
  • BFH, 16.12.2015 - IV R 24/13

    Aufwendungen für ein Golfturnier unterliegen dem Abzugsverbot

    Zum einen handelt es sich um eine sog. norminterpretierende Verwaltungsanweisung, an die die Rechtsprechung schon dem Grunde nach nicht gebunden ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 132, BStBl II 2012, 824, zu den BMF-Schreiben vom 22. August 2005 IV B 2-S 2144-41/05, BStBl I 2005, 845, und vom 11. Juli 2006 IV B 2-S 2144-53/06, BStBl I 2006, 447, betreffend die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen).
  • VerfGH Bayern, 20.03.2014 - 72-IVa-12

    Verfassungsstreitigkeit: Umfang und Grenzen der Antwortpflicht auf

    Die Pflicht zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen erstreckt sich grundsätzlich auf alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann (vgl. BVerfGE 124, 161/197; VerfG Brandenburg vom 16.11.2000 DÖV 2001, 164 f.; vom 12.6.2008 - 53/06 - juris Rn. 81; VerfG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.12.2002 NJW 2003, 815/816; VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 19.8.2008 DVBl 2008, 1380/1381; Lennartz/Kiefer, DÖV 2006, 185/193; Huber/Unger, NordÖR 2007, 479/486).
  • StGH Niedersachsen, 22.10.2012 - StGH 1/12

    Wulff-Affäre: Schlechte Antwort in Niedersachsen

    Abzustellen ist zunächst auf den Wortlaut der Frage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.03.2004 - 2BvK 1/01 -, BVerfGE 110, 199 [213]; VerfGBbg., Urt. v. 12.06.2008 - 53/06 - Juris Rn. 82).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 19.03.2021 - 1 GR 93/19

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren bzgl des Amts des Alterspräsidenten

    Wie dargestellt orientiert sich die getroffene Regelung an dem verfassungsgemäßen Ziel einer funktionalen Selbstorganisation des Landtags und weist damit als solche keinen diskriminierenden Bezug zu den politischen Inhalten des Antragstellers oder seiner Partei auf (vgl. hierzu VerfG des Landes Brandenburg, Urteil vom 28.7.2007 - 53/06 -, Juris Rn. 79).
  • OLG Stuttgart, 20.11.2006 - 6 U 23/06

    Haftung beim finanzierten Immobilienfondsbeitritt: Zur Haustürsituation beim

    Mit diesem Gesetzeszweck wäre es uneinvereinbar, den Verbraucher in einen vielleicht aussichtslosen Prozess mit allen damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Kostenrisiken zu zwingen (MünchKomm/Wendehorst, BGB, 4. Aufl., § 312 Rn. 17 und § 312 f Rn. 12; Senatsurteil vom 24. April 2006 - 6 U 293/05; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2006 - 6 W 53/06).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 S 19.16

    Zum Rechtsweg eines Rechtsschutzbegehrens eines Abgeordneten des Berliner

    In der hiesigen Konstellation, in der der Antragsteller zwar ein "doppelfunktioneller" Beteiligter ist (vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 28. Juli 2007 - 53/06 -, juris Rn. 58), er also als Abgeordneter in seiner organschaftlichen Stellung Rechtsschutz geltend machen kann und zugleich in seinem "Privatstatus" Grundrechtsträger ist, er aber hier als Abgeordneter von seinem verfassungsrechtlich verbürgten Fragerecht Gebrauch gemacht hat und durch das Aufsuchen des Dienstgebäudes der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Ausübung seines verfassungsrechtlichen Akteneinsichtsrechts nach Art. 45 Abs. 2 Satz 1 VvB selbst Akteur war, liegt im Kern ein Rechtsstreit vor, der durch das Verfassungsrecht geprägt ist und damit eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art darstellt.
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 38-IV-06
    : I. Die am 5. April 2006 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen samt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingegangene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 3. März 2006 (1 Ws 38/06), des Landgerichts Dresden vom 7. Februar 2006 (2 Qs 12/06), des Amtsgerichts Pirna vom 30. Januar 2006 (Gs 53/06) sowie gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Pirna vom 16. Januar 2006 (Gs 53/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht