Rechtsprechung
AG Hamburg-Blankenese, 14.01.2015 - 531 C 227/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Umlagefähigkeit der Kosten von Baumfällarbeiten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baumfällkosten sind keine Betriebskosten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Baumfällkosten gehören nicht in die Betriebskosten!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kastanie vom Sturm geknickt - Vermieterin kann die Kosten für das Bäumefällen nicht auf die Mieter umlegen
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung - Umlagefähigkeit von Baumfällkosten
- haufe.de (Kurzinformation)
Vermieter lässt Baum fällen: Kosten nicht als Betriebskosten umlegbar
- haufe.de (Kurzinformation)
Vermieter lässt Baum fällen: Kosten nicht als Betriebskosten umlegbar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Baumfällkosten stellen keine Betriebskosten dar - Keine Umlage von Baumfällkosten auf Wohnungsmieter
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Baumfällkosten sind keine Betriebskosten! (IMR 2015, 1077)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 56/09
Umlagefähigkeit von Baumfällkosten, verbrauchsabhängigen Kosten während eines …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 14.01.2015 - 531 C 227/13
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die Ausführungen des LG Krefeld in WuM 2010, 357 (s. Anlage) verwiesen.
- LG München I, 19.11.2020 - 31 S 3302/20
Das Fällen und Entsorgen abgestorbener Bäume gehört zur Gartenpflege im …
Die Beklagten stützen sich bei ihrer Argumentation auf die Entscheidungen des LG Krefeld vom 17.03.2010 (Az. 2 S 56/09) und des AG Hamburg-Blankenese vom 14.01.2015 (Az. 531 C 227/13, vgl. insoweit die Anmerkung von Scholz, WuM 2016, 94-96). - AG Köln, 27.01.2017 - 220 C 332/16
Kosten für Baumfällarbeiten sind keine umlagefähigen Betriebskosten
Denn das Entstehen solcher Kosten ist für den Mieter regelmäßig überraschend und nicht kalkulierbar (AG Hamburg Blankenese, Urteil vom 14.01.2015 - 531 C 227/13 -, in juris Rn. 60). - AG Grimma, 20.10.2017 - 2 C 928/16
Betriebskosten: Baumfällarbeiten umlegbar?
Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese hat in seiner Entscheidung vom 14.1.2015, Az. 531 C 227/13 entschieden. - Das Amtsgericht Düsseldorf, 19.07.2002 - 33 C 6544/02 erklärt Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese hat in seiner Entscheidung vom 14.1.2015, Az. 531 C 227/13 entschieden Fällkosten für die Kastanie.