Rechtsprechung
LG Berlin, 14.12.2015 - 534 Qs 142/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Selbstverteidigung, Unfähigkeit, Parkinson, Betreuung
- IWW
§ 140 Abs. 2 S. 1, 2 StPO; § 141 StPO; § 297 StPO; § 242 StGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellen eines Pflichtverteidigers bei Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit eines Beschuldigten unter Betreuung; Sprachbehinderung eines Beschuldigten aufgrund Morbus Parkinson
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Unter Betreuung und Morbus Parkinson, dann gibt es einen Pflichtverteidiger
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Pflichtverteidigerbestellung bei unter Betreuung für Vertretung ggü. Behörden stehendem Angeklagten
Papierfundstellen
- StV 2016, 487
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 20.12.2021 - 2 Ss 35/21
Pflichtverteidiger für Betreuten
Insbesondere bei einem unter Betreuung mit dem "Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Behörden" stehenden Angeklagten ist regelmäßig von einer Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit auszugehen, so dass ein Pflichtverteidiger nach § 140 Abs. 2 StPO zu bestellen ist (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 534 Qs 142/15 -, juris). - OLG Celle, 04.05.2023 - 2 Ws 135/23
Notwendige Verteidigung bei Abgabe eines Rechtsmittelverzichts; Hauptverhandlung …
Denn nach der Rechtsprechung ist in Fällen, bei denen dem Angeklagten - wie hier - ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Behörden" bestellt wurde, regelmäßig ein Fall von § 140 Abs. 2 StPO gegeben (KG, Beschluss vom 20.12.2021, Az.: (2) 161 Ss 153/21 (35/21), BeckRS 2021, 43952; OLG Hamm, Beschluss vom 14.8.2003 - 2 Ss 439/03 , NJW 2003, 3286; LG Magdeburg, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 25 Qs 53/22 -, juris; LG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 534 Qs 142/15 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 140, Rn. 30). - KG, 20.12.2021 - 161 Ss 153/21
Pflichtverteidigerbestellung für einen unter Betreuung stehenden Angeklagten
Insbesondere bei einem unter Betreuung mit dem "Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Behörden" stehenden Angeklagten ist regelmäßig von einer Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit auszugehen, so dass ein Pflichtverteidiger nach § 140 Abs. 2 StPO zu bestellen ist (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 534 Qs 142/15 -, juris).