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   LG Berlin, 05.03.2018 - 534 Qs 21/18   

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https://dejure.org/2018,24806
LG Berlin, 05.03.2018 - 534 Qs 21/18 (https://dejure.org/2018,24806)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.03.2018 - 534 Qs 21/18 (https://dejure.org/2018,24806)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. März 2018 - 534 Qs 21/18 (https://dejure.org/2018,24806)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.2018 - 534 Qs 21/18
    Diese Voraussetzungen erfüllen Kosten für eigene Ermittlungen und Privatgutachten in der Regel nicht (KG, Beschluss vom 20.02.2012 - 1 Ws 72/09).

    Ein hierauf bezogener Erstattungsanspruch setzt deshalb grundsätzlich voraus, dass zunächst alle prozessualen Mittel zur Erhebung des gewollten Beweises ausgeschöpft worden sind und dass sich der Angeklagte nicht mehr anders verteidigen konnte (KG, Beschluss vom 20.02.2012 - 1 Ws 72/09).

    Jedoch muss in solch einem Ausnahmefall das Privatgutachten für die spätere Entscheidung ursächlich gewesen sein (vgl. KG, Beschluss vom 20.02.2012 - 1 Ws 72/09, m.w.N.).

    Unbilligkeit dürfte vorliegen, wenn die im JVEG aufgeführten Honorar- und Auslagensätze für die erbrachte Tätigkeit um 20% und mehr überschritten sind (vgl. KG, Beschluss vom 20.02.2012 - 1 Ws 72/09).

  • OLG Hamm, 12.09.1989 - 2 Ws 394/89
    Auszug aus LG Berlin, 05.03.2018 - 534 Qs 21/18
    18 Unter Betonung des Ausnahmecharakters sind Kosten für ein Privatgutachten nur dann erstattet worden, wenn es aus Sicht des Angeklagten bei verständiger Betrachtung der Beweislage (ex ante) als für seine Verteidigung notwendig erschien oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 1989 - 2 Ws 394/89) oder wenn sich die Prozesslage des Angeklagten anderenfalls alsbald verschlechtert hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97).
  • KG, 11.11.2010 - 1 Ws 157/10

    Kostenfestsetzung: Beginn der Verzinsung festgesetzter Kosten und Auslagen

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.2018 - 534 Qs 21/18
    Denn Zweck des § 464b Satz 2 StPO ist es, einen billigen Ausgleich für den Zinsverlust des Kostenerstattungsberechtigten während des Kostenfestsetzungsverfahrens zu schaffen, auf dessen Dauer der Anspruchsberechtigte keinen Einfluss hat (vgl. KG, Beschluss vom 11.11.2010 - 1 Ws 157/10).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1997 - 2 Ws 108/97
    Auszug aus LG Berlin, 05.03.2018 - 534 Qs 21/18
    18 Unter Betonung des Ausnahmecharakters sind Kosten für ein Privatgutachten nur dann erstattet worden, wenn es aus Sicht des Angeklagten bei verständiger Betrachtung der Beweislage (ex ante) als für seine Verteidigung notwendig erschien oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 1989 - 2 Ws 394/89) oder wenn sich die Prozesslage des Angeklagten anderenfalls alsbald verschlechtert hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97).
  • LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 35/21

    Bußgeldverfahren, Erstattung, Sachverständigengutachten

    Hierbei sind Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen in der Regel nicht als notwendig Auslagen anzusehen, weil Ermittlungsbehörden und Gericht von Amts wegen nach § 244 II StPO zur Sachaufklärung verpflichtet sind (LG Aachen, Beschl. v. 12.7.2018, 66 Qs 31/18; LG Berlin, Beschl. v. 05.03.2018, 534 Qs 21/18, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 95 Js 1038/19
    Hierbei sind Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen in der Regel nicht als notwendig Auslagen anzusehen, weil Ermittlungsbehörden und Gericht von Amts wegen nach § 244 II StPO zur Sachaufklärung verpflichtet sind (LG Aachen, Beschl. v. 12.7.2018, 66 Qs 31/18; LG Berlin, Beschl. v. 05.03.2018, 534 Qs 21/18, jeweils zitiert nach juris).
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