Rechtsprechung
RG, 15.10.1909 - V 539/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Inwieweit unterliegt es gegenüber § 1 Abs. 3 des Gesetzes vom 9. Juni 1884 richterlicher Prüfung, ob ein Stoff Spreugstoff im Sinne der Abss. 1 und 2 ist? 2. Was ist Besitz im Sinne des § 9 Abs. 1 das.? Inwieweit erlangen Arbeiter den Besitz von Sprengstoffen, die sie ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 43, 10
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
- ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per …
Er ist aus punktueller Anerkennung von Sonderbedürfnissen spezieller Berufskreise hervorgegangen, unter denen - neben Belangen von Auszubildenden - vor allem diejenigen von "Bühnenkünstlern" als unabweisbar empfunden wurden 124 S. dazu BAG (GS) 27.2.1985 (Fn. 16) [C.I.1 a.] mit Hinweisen auf RG 26.10.1910 - 539/09 III. - JW 1911, 39 zum "Bühnenengagementsvertrag" und KG 24.1.1917 - 3 U 6156/16 - JW 1917, 488, wonach der Theaterleiter einem Schauspieler "die Gelegenheit geben" müsse, "in für ihn geeigneten Rollen aufzutreten"; der Schauspieler müsse "spielen können, um in seiner Kunst fortzuschreiten und in ständiger Berührung mit Publikum und Presse zu bleiben, da er sonst leicht vergessen" werde"; dort ( BAG GS ) auch weitere Hinweise auf die Darstellungen bei Fritz Fabricius ZfA 1972, 35, 36 ff.; Achim Lepke , Der Anspruch auf Beschäftigung (1966), S. 26 ff. S. dazu BAG (GS) 27.2.1985 (Fn. 16) [C.I.1 a.] mit Hinweisen auf RG 26.10.1910 - 539/09 III. - JW 1911, 39 zum "Bühnenengagementsvertrag" und KG 24.1.1917 - 3 U 6156/16 - JW 1917, 488, wonach der Theaterleiter einem Schauspieler "die Gelegenheit geben" müsse, "in für ihn geeigneten Rollen aufzutreten"; der Schauspieler müsse "spielen können, um in seiner Kunst fortzuschreiten und in ständiger Berührung mit Publikum und Presse zu bleiben, da er sonst leicht vergessen" werde"; dort ( BAG GS ) auch weitere Hinweise auf die Darstellungen bei Fritz Fabricius ZfA 1972, 35, 36 ff.; Achim Lepke , Der Anspruch auf Beschäftigung (1966), S. 26 ff. .124) S. dazu BAG (GS) 27.2.1985 (Fn. 16) [C.I.1 a.] mit Hinweisen auf RG 26.10.1910 - 539/09 III. - JW 1911, 39 zum "Bühnenengagementsvertrag" und KG 24.1.1917 - 3 U 6156/16 - JW 1917, 488, wonach der Theaterleiter einem Schauspieler "die Gelegenheit geben" müsse, "in für ihn geeigneten Rollen aufzutreten"; der Schauspieler müsse "spielen können, um in seiner Kunst fortzuschreiten und in ständiger Berührung mit Publikum und Presse zu bleiben, da er sonst leicht vergessen" werde"; dort ( BAG GS ) auch weitere Hinweise auf die Darstellungen bei Fritz Fabricius ZfA 1972, 35, 36 ff.; Achim Lepke , Der Anspruch auf Beschäftigung (1966), S. 26 ff.
- ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07
Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz
111) S. dazu BAG (GS) 27.2.1985 (Fn. 61) (C.I.1 a) mit Hinweisen auf RG 26.10.1910 - 539/09 III. - JW 1911, 39 zum "Bühnenengagementsvertrag" und KG 24.1.1917 - 3 U 6156/16 - JW 1917, 488, wonach der Theaterleiter einem Schauspieler "die Gelegenheit geben" müsse, "in für ihn geeigneten Rollen aufzutreten"; der Schauspieler müsse "spielen können, um in seiner Kunst fortzuschreiten und in ständiger Berührung mit Publikum und Presse zu bleiben, da er sonst leicht vergessen" werde"; dort (BAG GS) auch weitere Hinweise auf die Darstellungen bei Fritz Fabricius ZfA 1972, 35, 36 ff.; Achim Lepke, Der Anspruch auf Beschäftigung (1966), S. 26 ff. 112) S. in diesem Sinne LAG Hamm 18.2.1998 (Fn. 100) (II.) für die Zeitspanne vom 18.2. - ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09 dazu BAG (GS) 27.2.1985 (Fn. 23) [C.I.1a] mit Hinweisen auf RG 26.10.1910 - 539/09 III. - JW 1911, 39 zum "Bühnenengagementsvertrag" und KG 24.1.1917 - 3 U 6156/16 - JW 1917, 488, wonach der Theaterleiter einem Schauspieler "die Gelegenheit geben" müsse, "in für ihn geeigneten Rollen aufzutreten"; der Schauspieler müsse "spielen können, um in seiner Kunst fortzuschreiten und in ständiger Berührung mit Publikum und Presse zu bleiben, da er sonst leicht vergessen" werde"; dort (BAG GS) auch weitere Hinweise auf die Darstellungen bei Fritz FabriciusZfA 1972, 35, 36 ff.; Achim Lepke, Der Anspruch auf Beschäftigung (1966), S. 26 ff.
- BGH, 23.12.1953 - VI ZR 141/52 Unter "Besitz" im Sinne der angezogenen Bestimmungen ist ein bewusstes tatsächliches Innehaben zu verstehen, also ein lediglich tatsächliches Herrschaftsverhältnis (RGSt 12, 256 [258]; 43, 10 [13]).