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   LG Frankfurt/Main, 05.03.2008 - O 54/01   

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https://dejure.org/2008,50293
LG Frankfurt/Main, 05.03.2008 - O 54/01 (https://dejure.org/2008,50293)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.03.2008 - O 54/01 (https://dejure.org/2008,50293)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. März 2008 - O 54/01 (https://dejure.org/2008,50293)
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Wird zitiert von ... (13)

  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter

    Art. 100 Abs. 1 GG ist nicht betroffen, soweit lediglich mittelbar auf die Kompetenzbestimmungen des Grundgesetzes zurückgegriffen wird (vgl. Urteil vom 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - a. a. O. unter Hinweis auf VerfG Bbg, Urteil vom 20. März 2003 - VerfG 54/01 -, juris Rn. 57).
  • EGMR, 09.06.2009 - 33401/02

    Opuz ./. Türkei

    Affaire 12.051, Rapport n° 54/01, Inter-Am. C>H.R., Rapport annuel 2000, 0EA/Ser.L/V.II.111 Doc.20 rev.
  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    2.1 Mit Blick auf die Aufhebung des § 69 Abs. 5 SGB VIII zum 16. Dezember 2008 bedarf es keiner umfassenden Erörterung der Grenzen, welche die Vorschrift dem Landesgesetzgeber für die Ausgestaltung eines Fördersystems für Kindertagesstätten und in diesem Zusammenhang einer Heranziehung der Gemeinden zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gezogen hat (vgl. dazu etwa Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. März 2003 - 54/01 - und Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juli 2005 - LVG 6/04 -).
  • VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10

    Interkommunaler Kostenausgleich für Kita-Platz nach § 28 HKJGB

    Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang einwendet, § 69 Abs. 5 SGB VIII enthalte keine Ermächtigung des Landesgesetzgebers, die Gemeinden zur Aufgabenwahrnehmung zu verpflichten, und sich insofern auf das Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 20. März 2003 - 54/01 - bezieht, verkennt sie, dass diesem Urteil eine andere Rechtslage zu Grunde lag.
  • StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12

    Landesgesetzliches Umschlagverbot für Kernbrennstoffe; Zuständigkeit des

    Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg sieht in dem Rechtsstaatsgebot des Art. 2 Bbg.Verf. die Grundlage für die Prüfung, ob das Landesrecht die bundesstaatliche Kompetenzordnung wahrt (Urt. v. 20.3.2003 - 54/01 - DVBl. 2003, 938, 939).

    Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg führt aus, dass das Rechtsstaatsprinzip es dem Landesgesetzgeber untersage, Landesrecht zu schaffen, ohne dazu befugt zu sein (Urt. v. 20.3.2003 - 54/01 - DVBl. 2003, 938, 939).

  • VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12

    Unzulässigkeit des Volksbegehrens über die Verbesserung des Berliner

    Art. 100 Abs. 1 GG ist nicht betroffen, soweit Entscheidungsmaßstab Art. 62 VvB ist, zu dessen Auslegung und Anwendung lediglich mittelbar auf die Kompetenzbestimmungen des Grundgesetzes zurückgegriffen wird (vgl. auch VerfG BB, Urteil vom 20. März 2003 - 54/01 -, juris Rn. 57).
  • OVG Thüringen, 06.04.2006 - 3 KO 237/05

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergarten;

    Die mit § 22 Abs. 2 Satz 1 KitaG auferlegte Verpflichtung der jeweiligen kreisangehörigen Gemeinde, die erforderlichen Kindergartenplätze bereitzustellen, erfasst § 69 Abs. 2 SGB VIII gerade nicht; den Gemeinden wird nicht die örtliche Trägerschaft aufgebürdet (vgl. zur anderweitigen Rechtslage in Brandenburg: VerfGH des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. März 1993 - 54/01 - DVBl. 2003, 938 = LKV 2003, 372).
  • VG Potsdam, 04.05.2017 - 10 K 2485/13

    Kindergartenrecht, Heimrecht

    Zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots an Kindertagesstätten sind gemäß § 1 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) die Landkreise und kreisfreien Städte als die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet (vgl. hierzu auch Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 4 B 175/96 -, juris; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. März 2003 - 54/01 -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.08.2021 - 6 K 637/14
    Vielmehr sind nach dem Artikel 7 Abs. 4 Satz 1 des Staatsvertrages die nach dem Absatz 1 dieser Vorschrift zu entrichtenden Ausgleichszahlungen für die Betreuung von der zuständigen (brandenburgischen) Gemeinde oder dem Amt zu zahlen (vgl. jedoch zur Landesverfassungwidrigkeit der Übertragung der Aufgabe der Kindertagesbetreuung von den Landkreisen auf kreisangehörige Gemeinden: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. März 2003 - 54/01 - LKV 2003, 372), wobei die Höhe der Ausgleichszahlung für Kinder, die einen Anspruch auf Betreuung in einer Tageseinrichtung in Brandenburg haben und eine Betreuung im Land Berlin erhalten, nach dem Absatz 2 dieser Vorschrift der jeweils garantierten Erstattungsquote für Berliner Einrichtungen der Tagesbetreuung im Bereich der Träger der freien Jugendhilfe zuzüglich der Quote der Elternbeiträge entspricht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2010 - 6 B 2.09

    Berufung; Kindergartenrecht; Novelle aus dem Jahr 2000; Betriebskostenerhöhung;

    Diese Aufgaben waren den örtlichen Trägern der Jugendhilfe bundesrechtlich durch § 69 Abs. 1, § 85 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 24 SGB VIII in der 2001 geltenden Fassung zugewiesen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. März 2003 - 54/01 -, DVBl. 2003, 938 ff; ferner Urteil des Senats vom 24. September 2008 - OVG 6 A 2.06 -, Rn. 40 bei juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-175/06

    Tedesco - Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem

  • VG Cottbus, 23.10.2023 - 8 K 1306/20

    Interkommunaler Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2021 - 1 K 193/15
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