Rechtsprechung
   AG München, 18.03.2021 - 542 F 2559/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8498
AG München, 18.03.2021 - 542 F 2559/21 (https://dejure.org/2021,8498)
AG München, Entscheidung vom 18.03.2021 - 542 F 2559/21 (https://dejure.org/2021,8498)
AG München, Entscheidung vom 18. März 2021 - 542 F 2559/21 (https://dejure.org/2021,8498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,8498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1666; FamFG § 26; VwGO § 40
    Sars-CoV-2 Pandemie - keine allgemeine Kindeswohlgefährdung durch Maskenpflicht in Schulen

  • rewis.io

    Verwaltungsrechtsweg, Anordnung, Kinder, Gefahr, Verfahren, Ermessen, Kostenentscheidung, Eltern, Abwendung, Personensorge, Wirkung, Gegenstand, einstweiligen Anordnung, Kosten des Verfahrens, konkrete Gefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 944
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21

    Corona, Maskenpflicht, Schule. Familiengericht, Zuständigkeit, Wertfestsetzung

    Das Antragsschreiben wurde lediglich im Hinblick auf das Kind sowie die Schule / Gemeinde individualisiert (u. a. AG Siegburg, Beschluss vom 20. April 2021 - 323 F 48/21 -, Rn. 4, juris; AG München, Beschluss vom 18. März 2021 - 542 F 2559/21 -, juris) Dabei wurde allerdings der Antragsteller z. T. auch als F bezeichnet, eine Überprüfung der Verordnung des Kreises Kleve gewünscht und die Anschrift des hiesigen Antragstellers nicht angegeben.
  • AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 84/21

    Kein einstweilige Anordnung gegen die Masken-, Abstands- und Testpflicht in

    Das Antragsschreiben wurde lediglich im Hinblick auf das Kind sowie die Schule / Gemeinde individualisiert (u. a. AG Siegburg, Beschluss vom 20. April 2021 - 323 F 48/21 -, Rn. 4, juris; AG München, Beschluss vom 18. März 2021 - 542 F 2559/21 -, juris) Dabei wurde allerdings der Antragsteller z. T. auch als F bezeichnet, eine Überprüfung der Verordnung des Kreises Kleve gewünscht und die Anschrift des hiesigen Antragstellers nicht angegeben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht