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AG Hannover, 15.07.2008 - 543 C 5020/08 |
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Verfahrensgang
- AG Hannover, 15.07.2008 - 543 C 5020/08
- LG Hannover, 18.12.2008 - 8 S 59/08
- BGH, 19.03.2009 - IX ZA 2/09
Wird zitiert von ...
- LG Hannover, 18.12.2008 - 8 S 59/08 Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.07.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hannover - Az. 543 C 5020/08 - abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2 398, 10 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.11.2007 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 229, 30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.05.2008 zu zahlen.
das am 15.07.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hannover - Az. 543 C 5020/08 - abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 2 398, 10 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.11.2007 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 229, 30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.