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   AG Hannover, 22.05.2007 - 544 C 6448/07   

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https://dejure.org/2007,30921
AG Hannover, 22.05.2007 - 544 C 6448/07 (https://dejure.org/2007,30921)
AG Hannover, Entscheidung vom 22.05.2007 - 544 C 6448/07 (https://dejure.org/2007,30921)
AG Hannover, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 544 C 6448/07 (https://dejure.org/2007,30921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Teilnahme an dem Hannoverschen Schützenfest ; Auswahlermessen des Veranstalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Teilnahme an dem Hannoverschen Schützenfest ; Auswahlermessen des Veranstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Bayreuth, 08.07.2002 - B 2 E 02.542
    Auszug aus AG Hannover, 22.05.2007 - 544 C 6448/07
    Der Verfügungsbeklagte selbst stellt in seinem Ablehnungsschreiben vom 26.04.2007 das Auswahlkriterium "Attraktivität des Geschäftes", dem bei der Auswahlentscheidung innerhalb einer Bewerbergruppe die höchste Sachnähe zukommt (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 08.07.2002 - B 2 E 02.542; OVG Münster vom 27.05.1993 - 4 A 2800.92 ), seiner Begründung voran.
  • VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03

    Mitwirkung eines Vertreters eines Schaustellerverbandes bei der

    Auszug aus AG Hannover, 22.05.2007 - 544 C 6448/07
    Insbesondere im Hinblick auf die Auswahlentscheidung zur Zulassung zu einem größeren Volksfest wie dem Hannoverschen Schützenfest und deren grundrechtlicher Bedeutung für den Schausteller für seine Berufsausübung ( Artikel 12 Abs. 1 GG ) und die Drittwirkung der Grundrechte im zivilrechtlichen Verhältnis hat sich auch der private Veranstalter entsprechend an die Bestimmungen nach § 70 Gewerbeordnung zu halten (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 29.11.2006, Geschäftsnummer 2 S 297/06; Blatt 43 ff. der Beiakte; Frühler/Kormann, Kommentar zur Gewerbeordnung , 1978, § 70, Rdnr. 4; zur grundrechtlichen Relevanz der Auswahlentscheidung Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003, 12 B 1761/03 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines

    Auszug aus AG Hannover, 22.05.2007 - 544 C 6448/07
    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass dem Veranstalter grundsätzlich bei der Vergabeentscheidung gemäß § 70 Abs. 3 Gewerbeordnung ein weiter Ermessensspielraum zusteht ( Verwaltungsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2006, 6 S 1508/04 ).
  • VG Hannover, 18.07.2006 - 11 A 1391/04

    Klage gegen Vergabe von Standplätzen beim hannoverschen Schützenfest

    Auszug aus AG Hannover, 22.05.2007 - 544 C 6448/07
    Der Zivilrechtsweg ist eröffnet, weil das Schützenfest Hannover von dem Verfügungsbeklagten als privatrechtlichem Verein privatrechtlich ausgestaltet und organisiert wird (Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 18.07.2006, Geschäftsnummer 11 A 1391/04; Blatt 34 ff. der Beiakte).
  • VG Hannover, 09.12.2008 - 11 A 1537/07

    Attraktivität; Auswahlentscheidung; Autoskooter; Bewertungsschema; Ermessen;

    Sie hat damit dem Erfordernis für eine den Grundrechtsschutz sichernde Verfahrensgestaltung, dass die maßgeblichen Auswahlkriterien und deren Verhältnis zueinander vor der Entscheidung festgelegt und bekannt gegeben sein müssen, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gerichtlich überprüfbar zu machen, Genüge getan (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03; VG Oldenburg, Beschl. v, 01.07.2004 - 12 B 1203/04 - nach juris; AG Hannover, Urt. v. 31.05.2007 - 544 C 6448/07 - nach juris).
  • VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10

    Gerichtliche Überprüfbarkeit eines die Marktfreiheit erhaltenden

    Die Antragsgegnerin hat damit dem Erfordernis für eine den Grundrechtsschutz sichernde Verfahrensgestaltung, dass die maßgeblichen Auswahlkriterien und deren Verhältnis zueinander vor der Entscheidung festgelegt und bekannt gegeben sein müssen, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gerichtlich überprüfbar zu machen, Genüge getan (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 ; VG Oldenburg, Beschl. v. 01.07.2004 - 12 B 1203/04 - nach [...]; AG Hannover, Urt. v. 31.05.2007 - 544 C 6448/07 - nach [...]; VG Hannover, Urt. v. 09.12.2008 - 11 A 1537/07 - GewArch 2009, 82, 83).
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